Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 509 Views | 06.05.2011 | 17:06 Uhr
geschrieben von Bernd & Stefanie Bechtloff

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Karneval Stromio

Bestell-/Kundennummer: xxxx7312/xxxx45410

Heute habe ich meine zweite Mahnung von Stromio erhalten.

Stromio schreibt: Falls kein Zahlungseingang innerhalb der genannten Frist zu verzeichnen ist, sehen wir uns leider gezwungen, Ihren Vertrag zu kündigen.

Ist doch wie Karneval, oder?

Nach nur kurzer Zeit bei Stromio soll ich nun rausgeworfen werden? Was habe ich falsch gemacht? Es kann doch nicht daran liegen, dass ich meinen zu hoch berechneten Abschlag zurück buchen habe lasse (Abschlagszahlungen von Stromio zu hoch angesetzt)? Nee, und dann noch die Einzugsermächtigung widerrufen!

Warteschleife! Oder vielleicht doch zum GV?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem anderen zu. “


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:23
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine selbst errechneten bzw. selbst festgesetzten Abschlagsbeträge akzeptieren können. Der hierdurch entstehende Aufwand
würde es uns nicht mehr ermöglichen, Ihnen einen günstigen Strompreis anzubieten.

Unsere Abschläge werden nach einer einfachen Formel berechnet, die wir Ihnen gerne mitteilen:

Der Abschlagsbetrag ermittelt sich als Produkt aus Arbeitspreis und Ihrem Verbrauch zzgl. der jährlichen Grundgebühr und wird dann gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.

Sofern in Ihrem Tarif ein Neukundenbonus vereinbart ist, ist dieser in den monatlichen Abschlägen noch nicht berücksichtigt, da er automatisch nach 12 Monaten
Belieferung auf der ersten Jahresrechnung gutgeschrieben wird.

Zu Ihrem individuellen Anliegen melden wir uns in den kommenden Tagen bei Ihnen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


07.05.2011 | 20:35
von ReclaBoxler-8115605 | Regelverstoß melden
Einerseits gut und Glückwunsch, andererseits Eintrag bei der Schufa. Na ja, da wird ein Wechsel schwierig.

07.05.2011 | 21:11
von ReclaBoxler-8115605 | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
oder
kundenbeschwerden (at) verivox.com
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio. stop (at) emailn.de

09.05.2011 | 11:52
von Bernhardo Bernhard | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler-8115605, bin leider über check-24 an Stromio gelangt. Habe den von mir berechneten Abschlag überwiesen, bin gespannt auf die Antwort.

15.05.2011 | 13:11
von Bernd & Stefanie Bechtloff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von Bernhardo
Best.Nr: 10147312 Vertr.Kto.Nr: 121545410

Sie schreiben oben, dass sie keine selbst errechneten Abschlagsbeträge akzeptieren können. Aber ich soll einen von Ihnen angegebenen Abschlag in Höhe von 120 € akzeptieren, der für einen verbrauch von 2523 kWh im Jahr wohl fast doppelt so hoch angesetzt ist.
Da Sie sich ja bald bei mir melden werden, lege ich ihnen nochmals nahe, meine Schreiben via Fax, Einschreiben mit Rückschein und E-Mail vom 09.03.2011 zu lesen. Des weiteren auch die Nachricht, welche ich auf dem Überweisungsträger mit der von mir überwiesenen Abschlagszahlung hinterlassen habe.
Somit ist diese Beschwerde noch nicht gelöst.


22.05.2011 | 20:04
von Bernd & Stefanie Bechtloff endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


12.01.2016 | 21:05
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