Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 2914 Views | 28.05.2011 | 17:28 Uhr
geschrieben von Marcus Funke

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio ignoriert Kündigung und Widerruf der Einzugsermächtigung

Bestell-/Kundennummer: Bestellnr. 10067580, Vertragskonto 1242061

Meine Erfahrungen mit Stromio sind sehr negativ. Zunächst, als ich den Vertrag zur Stromlieferung ab dem 1.4.10 mit Stromio abgeschlossen hatte, verlief alles nach Plan. Es gab nichts zu beanstanden. Allerdings die ersten Preiserhöhungen waren dann in einer Art Flyer versteckt.

SCHLAGWORTE

Statt eines klaren Schreibens, dass eine Preiserhöhung bevorstehen würde, bekam ich besagten Flyer, in dem dann zu lesen war - sofern man ihn nicht schon seiner äußeren Erscheinung wegen als Werbung abgetan hatte - dass die Preise angehoben würden. Rechtlich dürfte derartiges übrigens im Sinne des AGB-Rechts nicht haltbar sein.

Ich habe mal einen ähnlichen Fall im Zuge eines Verkehrsunfalls gehabt und da wurden klare Worte statt verpackter Sätze gefordert; den Fall habe ich gewonnen. Na ja, aber irgendwie war ich ja auch nicht ganz unschuldig an der Preiserhöhung, denn schließlich hatte ich ja bewusst einen Tarif ohne Preisgarantie ausgewählt.

Im Februar 2011 habe ich dann den Vertrag mit Stromio fristgerecht zum 31.3.11 gekündigt. Das Kündigungsschreiben habe ich per Fax und per eMail an Stromio gerichtet. Das Fax kann ich per Einzelverbindungsnachweis bestätigen und auf die eMail habe ich sogar eine automatisch generierte Eingangsbestätigung erhalten. Im März habe ich dann einen neuen Stromlieferanten ausgewählt. Der hat dann hinter den Kulissen die Übernahme von Stromio durchführen wollen. Jedoch Stromio hat mich nicht freigegeben und darauf verwiesen, dass meine Kündigung - die offenbar nochmals vom neuen Lieferanten vorgetragen wurde - erst zum 31.3.12 möglich sei.

Unverzüglich habe ich nochmals ein Fax und eine eMail an Stromio gerichtet und auf die fristgerechte Kündigung vom Februar hingewiesen. Keine Reaktion. Statt dessen ist irgendwann die Jahresabrechnung bei mir angekommen, in der dann auch gleich die weiteren Abbuchungstermine genannt werden. Schon im Vorfeld hatte ich Stomio die Einzugsermächtigung entzogen, darauf habe ich in einem weiteren Schreiben nochmals hingewiesen - wiederum mit Verweis auf die fristgerechte Kündigung, diesmal jedoch per Fax, eMail und Übergabe-Einschreiben. Den weiteren Abbuchungsterminen habe ich ausdrücklich widersprochen.

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Meine Einwände und Schreiben sind in den Augen von Stromio allerdings wohl brotlose Kunst. Man hat meine Kündigung, den Widerruf der Einzugsermächtigung und meine Einwände gegen die Nicht-Freigabe und gegen die weiteren Abbuchungstermine schlichtweg weiter ignoriert und dreist sogar nochmals von meinem Konto abgebucht.

Die Lastschrift habe ich selbstverständlich storniert. Schließlich war die Einzugsermächtigung unlängst erloschen und auch der Versorgungsvertrag war wegen meiner Kündigung ja schon gar nicht mehr aktuell. Prompt kam ein Lebenszeichen von Stromio: Eine Mahnung, in der neben dem geforderten Abschlag auch 5,- EUR Mahngebühren und 8,- EUR für die Rücklastschrift ausgewiesen werden. Des weiteren wird darauf verwiesen, dann ich umgehend den Kundenservice kontaktieren solle.

Für mich gilt jedoch: Ich habe genug Kontakt zu Stromio aufgenommen. Wenn man dort meint, man könne eine Kündigung sowie den Widerruf der Einzugsermächtigung einfach ignorieren und auf dem Wege den Kunden an sich binden, dann liegt Stromio definitiv falsch. Mein Vertrag mit Stromio läuft seit dem 1.4.11 nicht mehr; dass Stromio dennoch meint, mich weiter mit Strom beliefern zu müssen, ist nicht mein Problem, bezahlen werde ich dafür zumindest nicht mehr. Mit der Jahresabrechnung habe ich ja schriftlich, dass ich sämtliche Beträge innerhalb der Vertragslaufzeit bezahlt habe. Auch die möglicherweise noch kommende Androhung eines Inkasso-Unternehmens interessiert mich nicht, denn für einen finanziellen Anspruch bedarf es einer juristischen Grundlage, die jedoch aufgrund meiner Kündigung seit dem 1.4.11 nicht mehr besteht. Der Vorgang ist schlichtweg eine Unverschämtheit.

Hier im Forum wird angeraten, Stromio auch der Bundesnetzagentur zu melden, das werde ich selbstverständlich machen. Ich bedanke mich für den Hinweis. Wenn jemand noch weitere gute Ratschläge parat hat, dann bin ich auch dafür sehr dankbar.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Akzeptieren der Kündigung, Freigabe für einen neuen Versorger, Rücknahme der Mahnung


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
08.07.2011 | 13:52
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (11)


29.05.2011 | 00:51
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
falls Sie über Verivox den Vertrag geordert haben, möchten wir Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden. Im Übrigen unternimmt die Bundesnetzagentur nichts, da sie sich nicht zuständig fühlt.
Weitere Infos:
stromio. stop (at) emailn.de

29.05.2011 | 10:44
von Stromio Geschädigter | Regelverstoß melden
Verivox leitet lediglich die Mails an Stromio weiter und dann das bekannte Ergebnis --- KEINE REAKTION!

29.05.2011 | 15:47
von Ilse Heider | Regelverstoß melden
Auch wenn Sie den Kundenservice kontaktieren, hilft Ihnen das nicht weiter, da die netten Damen und Herren dort keinerlei Zugang zu den Daten noch irgendwelche Berechtigungen haben. Uns wurde mitgeteilt, dass dies so die gängige Praxis bei Stromio wäre: Dem Kunden wird mitgeteilt, dass die Beschwerde oder das Problem weitergeleitet wird. Jedoch wird dies nie bearbeitet oder auch nur durchgelesen. Die Konsequenz ist eine fehlende Reaktion. Und als Ausrede kommt dann immer, sie seien überlastet.

30.05.2011 | 00:04
von ReclaBoxler-6321505 | Regelverstoß melden
Wir werden das überprüfen. Versprochen!
stromio. stop

30.05.2011 | 15:12
von Kai | Regelverstoß melden
Ich kann den o. g. Fall nur aus persönlicher Erfahrung unterstreichen.

In meinem Fall hatte stromio einen viel zu hohen Stromzählerstand "geschätzt", obwohl ich den Stand telefonisch korrekt durchgegeben hatte. Dass diese telefonische Zählerstandsmeldung überhaupt erforderlich wurde, lag daran, dass ich rückwirkend einen Zwischenstand in das Internet-System von Stromio eingegeben habe. Danach kam dann die Meldung, einen weiteren Zählerstand könne ich erst nach vier Wochen wieder eingeben. Was soll das?

Bei mir läuft auch im Augenblick bezüglich der Kommunikation von stromios Seiten überhaupt nichts - bis auf eine Mahnung, die ich als Reaktion auf meine Rücklastschrift erhielt. Vor der Rücklastschrift hatte ich vier E-Mails (alle mit Eingangsbestätigung), ein Telefonat (Name der Mitarbeiterin ist bekannt, wollte sich persönlich um schnelle Reaktion kümmern), sowie ein Brief verfasst. stromios Reaktion: --

Nachdem stromio auch meine zweite Frist verstreichen ließ, musste ich wg. der 6-Wochen-Frist reagieren und habe die Abbuchung zur Rückbuchung angewiesen. Interessanterweise erhielt ich dann von stromio ca. eine Woche später eine korrigierte Abrechnung, bei der ich plötzlich ein Guthaben von deutlich mehr als dem vorher abgebuchten Betrag hatte. Ebenfalls erstaunlich: Trotz des deutlich niedrigeren Verbrauchs (ca. 700 kwh/Jahr) wurde die geforderte monatliche Vorauszahlung nicht verringert.

Einen weiteren Tag später erhielt ich eine Mahnung inclusive Gebühr für Rücklastschrift sowie Mahnung (13 EUR). Einige Tage später erhielt ich eine Gutschrift von ca. 35 EUR.

Aber: ich erhielt keinen Brief, in dem mir geantwortet wurde. Keine Reaktionen auf den stromio Fehler mit der zu hohen Abbuchung. Keine Entschuldigung (sorry, aber es soll ja noch Unternehmen geben, die sich für eigene Fehler entschuldigen).

Ergebnis: ich habe aktuell keine Ahnung, wie es weitergeht. Habe stromio vorsorglich geschrieben, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige. Habe meine Abbuchungsvollmacht widerrufen (mehrfach).

Es würde mich interessieren, ob es jetzt möglich ist, einen anderen Stromanbieter zu beauftragen, die Lieferung zu übernehmen. Anwalt einschalten möchte ich nicht, da meine Rechtsschutzversicherung eine SB von 100 EUR je Fall verlangt.

06.06.2011 | 14:24
von Marcus Funke | Regelverstoß melden
 spider monkey Kai: Nein, wenn Dein bisheriger Stromanbieter Dich nicht freigibt, schlägt ein Wechsel zu einem anderen Anbieter fehl. Das würde Dir der neue Anbieter Deiner Wahl dann auch im weiteren Verlauf mitteilen.

06.06.2011 | 15:25
von Marcus Funke | Regelverstoß melden
Inzwischen habe ich eine Reaktion von Stromio vorliegen. Dafür bedanke ich mich insbesondere bei ReclaBox.

Stromio bestätigt mir, dass meine Kündigung fristgerecht eingegangen sei. "Bitte entschuldigen Sie die verspätete Bearbeitung Ihrer Kündigung. Aufgrund der Vielzahl von Kundenanfragen ist es uns derzeit nicht möglich alle Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. " Den Vertrag will Stromio nun zum 30.06. beenden. Auf Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren verzichtet Stromio; diese hätte ich eh nicht gezahlt.

Immerhin: Am 1.7. bin ich raus aus der Nummer. Zumindest weitestgehend. Denn mein Verständnis für die verspätete Bearbeitung der Kündigung hat Stromio nicht. Mal abgesehen davon, dass zahlreiche andere Stromio-Kunden von den gleichen Vorgängen und der gleichen Erklärung - um nicht zu sagen "Ausrede" - berichten, hängt die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nicht davon ab, wann Stromio sich die Zeit nimmt, diese zu bearbeiten, sondern ausschließlich davon, ob sie korrekt formuliert und fristgerecht eingegangen ist. Ich bleibe daher dabei: Seit dem 1.4. besteht zwischen mir und Stromio kein Vertrag mehr und damit auch keine Grundlage für die Zahlung weiterer Abschläge.

Ich werde den Vorgang hier bei ReclaBox dennoch als erledigt einstufen.

07.06.2011 | 18:28
von Michaela M. | Regelverstoß melden
Ich wäre vorsichtig damit, den Vorgang als erledigt zu betrachten: auch ich habe eine Bestätigung mit dem gleichen Wortlaut erhalten. Seltsamerweise erhielt ich dazu noch ein Schreiben, in dem mir genau das Gegenteil mitgeteilt wurde. Als mein neuer Stromanbieter dann mit Stromio telefonierte, wussten die natürlich nichts von einem Widerruf meinerseits, geschweige denn von Ihrer Bestätigung zum 30.06. Ich zumindest warte bis 01.07. ab, ob sich die Sache wirklich erledigt hat. Hier der Link zur ausführlichen Beschreibung: de.reclabox.com/beschwerde/39797-stromio-duesseldorf-keine-reaktion-auf-widerruf
Viel Glück!

10.07.2011 | 12:33
von Marcus Funke | Regelverstoß melden
Den Vorgang werde ich tatsächlich erst dann als erledigt einstufen, wenn er wirklich erledigt ist. Und das muss sich nun erst zeigen. Die nächsten Wochen werden wohl Gewissheit bringen.

Ich bedanke mich bei allen, die einen Kommentar hinterlassen haben.
Wenn ich jemandem in einer vergleichbaren Angelegenheit behilflich sein kann, dann bin ich es gerne.

12.07.2011 | 02:41
von Marcus Funke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


02.08.2011 | 14:00
von Marcus Funke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Den Fall stufe ich nun als gelöst ein, da Stromio mich tatsächlich zum 01.07.2011 freigegeben hat und ich seitdem wieder Kunde beim Grundversorger bin.
Alles weitere bleibt meinerseits wie beschrieben: Ich hatte fristgerecht den Vertrag mit Stromio gekündigt und daher bestand seit dem 01.04.2011 kein reguläres Vertragsverhältnis mehr zwischen mir und Stromio. Dass ich innerhalb der Vertragslaufzeit ordnungsgemäß alles bezahlt hatte, habe ich ja durch die Jahresabrechnung schriftlich vorliegen. Für den Verbrauch in der Zeit vom 01.04. bis 30.06. werde ich an Stromio nichts zahlen. Für die "Verschleppung" eines Kündigungsvorgangs durch Stromio bin ich nicht verantwortlich. Fristgerecht gekündigt ist nun mal fristgerecht gekündigt und das hängt dann nicht davon ab, ob Stromio sich die Zeit für die Bearbeitung nehmen konnte oder wollte. Im Zweifelsfall muss Stromio mich verklagen und dann werden Gerichte zu entscheiden haben.




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