1018 Views | 08.06.2011 | 17:03 Uhr
geschrieben von -Ingrid- -Eckardt-

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Ungerechtfertigte Rechnungen von T-Mobile nach Vertragsende

Bestell-/Kundennummer: 68941667

Wir hatten einen web'n'walk Connect L Premium Vertrag von T-mobile, der vom 12.11.2008 bis 11.11.2010 lief und fristgerecht am 11.08.2010 zum Ende der 24monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wurde. Dennoch erhielten wir für den ganzen November und auch für Dezember 2010 noch Rechnungen für den Vertrag.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligen Beschwerden erhielten wie die Nachricht, dass zum 30.12.2010 der Anschluss gelöscht wurde und wir Gutschriften für die falschen Rechnungsbeträge erhalten sollten. Soweit so gut.

Plötzlich kam im Februar eine neue Rechnung für Monat Januar 2011. Darauf hin dem Kundenservice per E-Mail auf die falsche Rechnung hingewiesen und mitgeteilt, dass wir keine Lust mehr haben, unsere Zeit und Telefongebühren zu vergeuden, nur weil die es von T-mobile nicht schnallen.

Dennoch besitzt T-mobile die Frechheit und beauftragt T-mobile die Rechtsanwälte Seiler & Kollegen in Heidelberg mit dem Inkasso für die unberechtigte Rechnung vom Januar 2011.

Wir haben telefonisch dem Inkassodienst mitgeteilt, dass die Forderung unberechtigt ist und der Vertrag am 11.11.2010 auslief und sie ihren Auftraggeber um Überprüfung bitten sollen. Nun kam wieder ein Schreiben vom Inkassodienst Seiler & Kollegen mit der frechen Behauptung: "... leider haben Sie sich auf unser erstes Schreiben nicht gemeldet..."

Die scheinen dasselbe Fachpersonal wie T-mobil zu haben.

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Gutschrift der falschen Rechnung, Rücknahme der Inkassoforderung und sofortige Richtigstellung bei der Schufa, ansonsten erfolgt Schadensersatzklage bei Nachteilen dadurch


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Kommentare und Trackbacks (1)


08.06.2011 | 17:14
von X. 99 | Regelverstoß melden
Auch hier gilt immer wieder das, was ich jedes mal wieder sage:
Hätten sie mal die 20 Euro für die Kündigung per Gerichtsvollzieher ausgegeben, dann hätten sie jetzt auch was in der Hand, was vor Gericht auch sicher bestehen kann. Das kann nämlich auch nach Hinten losgehen, wenn sie nur den Beleg für das Einschreiben haben. Selbst eine Kündigungsbestätigung kann vor Gericht nicht ausreichen.
Traurig, aber wahr.



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