Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Hund in Tragtasche nicht zugelassen
Betreffend: Flug Berlin-Köln am Sonntagmorgen den 05/06/2011 // Rechnung no 3550831/1 // Client E722555
Ich reiche Ihnen meine Beschwerde ein, betreffend meinen Abflug am letzten Sonntagmorgen in Berlin Richtung Köln mit der Fluggesellschaft Air Berlin.
Wir waren rechtzeitig am Flughafen. Als wir einchecken sollten, wurde uns mitgeteilt, da wir einen kleinen Hund von 1,4 kg einen Yorkshireterrier bei uns hatten, im Korb natürlich, befestigt am Korb, es war nur eine kleine Öffnung für den Kopf.
Da ich mir nicht sicher war, vor dem Abflug, hatte ich bei der Air Berlin Gesellschaft in Köln, wo wir abflogen, zwei Wochen im Voraus nachgefragt, mit der Beschreibung des Korbs, ob dies kein Problem sei. Dort versicherte mir die Dame, das wäre gar kein Problem, der Hund wäre ja so klein und auch noch im Korb befestigt.
So, die Abreise in Köln war auch ehrlich gesagt gar kein Problem, weder beim Einchecken noch bei der Kontrolle, sogar die Wasserflasche im Korb war kein Problem. Nun die Abreise in Berlin Richtung Köln war alles, aber kein Zuckerschlecken.
Der Herr beim Einchecken hat uns sofort abgelehnt, wir müssten uns beeilen und sofort einen neuen Korb kaufen gehen, am Flughafen, ansonsten würden wir nicht mitfliegen. Wir hatten dann die letzte Tasche im Geschäft gekauft, mit einem Betrag von 49,95 Euro, nicht gerade billig, nur weil die Reisegesellschaft Air Berlin in BERLIN Schwierigkeiten bereitete. Dann kamen wir zur Kontrolle, dort wurden wir von einer Dame im Alter von etwa 45-50 mit schwarzen Haaren angepöbelt, was wir aber für einen kleinen Hund hätten und sich lustig gemacht.
Ehrlich gesagt, Berlin ist eine Reise wert, aber ich überlege mir nächstes Mal, ob wir mit Ihrer Reisegesellschaft noch mal fliegen werden. Ich kann ehrlich gesagt keine gute Auskunft über Ihre Gesellschaft weiter vermitteln. Tut mir Leid. Ich hoffe auf eine baldige Antwort Ihrerseits, ansonsten bin ich verpflichtet, an Ihre Direktion zu schreiben.
Bertemes Romy
Der Hund scheint nicht das Problem zu sein, sondern eher das Transportbehältnis. War der neue Korb größer oder kleine als der alte?
Die Frau mit den schwarzen Haaren war mit Sicherheit nicht von Air Berlin. Die Zuständigkeit für die Kontrollen hat der Flughafenbetreiber inne, der dafür meistens auch noch irgendwelche zertifizierten Sicherheitsdienste anheuert.
Sind Sie sicher, dass der "nette" Herr beim Check-in auch wirklich von Air Berlin und nicht ein Flughafenangestellter war? Unter Umständen wäre Air Berlin dann gar nicht der richtige Adressat für Ihre Beschwerde.
2. Wenn ich als Fluggast einen Hund neben mir habe, finde ich das persönlich eher angenehm. Das mögen andere aber völlig anders sehen und womöglich eine Phobie haben. Es gibt auch andere Hundebesitzer, die ihren Hund nicht mit in die Kabine nehmen können. Daher finde ich, dass Hunde in der Kabine prinzipiell nicht transportiert werden sollten. Hier noch ein kleiner Hinweis an Al Quaida: Flugzeuge lassen sich wieder ganz leicht entführen, indem man einen mit Sprengstoff, Tollwut oder Kampfgas (erzeugt durch "Baldo"-Futter vom ALDI) präparierten Kampf-Yorkshireterrier ganz normal an Bord transportiert, nachdem man sein Hundeshampoo wegwerfen musste, weil, das könnte ja gefährlich sein.
3. Da ein Hundekorb im Notfall auch unter den Sitz passen muss, wie jedes andere potentielle Geschoss in Form einer Tasche, gibt es da nun mal Bestimmungen. Die Einhaltung dieser liegt erst mal im Ermessen und Augenmaß der Flughafenmitarbeiter nicht nur Ihrer Fluggesellschaft und später dann einer Handgepäckwaage, die diese Abmessungen sicherstellt. Diesen Bedenken und Vorschreibungen haben Sie sich im Rahmen des Patriot Acts und der internationalen Terrorbekämpfung jederzeit klaglos unterzuordnen. So oder so ähnlich steht es auf Ihrem Ticket, auf den Websites der Fluggesellschaften und diesen Bestimmungen haben Sie zugestimmt als Sie das Ticket gekauft haben.
Ich weiß ja nicht, wo Sie immer so hinfliegen, aber es sollte Ihnen schon mal aufgefallen sein, dass es inzwischen tatsächlich gar keinen Unterschied mehr macht, ob man einen Freund im Ausland oder im Untersuchungsgefängnis besucht, da können Sie sich wirklich freuen, wenn Sie Ihren Fiffi nicht als Fracht aufgeben oder von einem Flughafenveterinär auf Bomben im Darm untersuchen lassen müssen. Dass dies nicht passiert, ist hier der eigentliche Skandal. Die Tiere werden sicher nicht mal durch den Scanner geschoben, wenn doch wäre das wieder Tierquälerei (wegen der harten Strahlen). Und ich verstehe gar nicht, wie eine Fluggesellschaft sich überhaupt so eine "Can of Worms" antun kann.