Von The Phone House Telecom beantwortete Beschwerde. | 5300 Views | 17.06.2011 | 14:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4598911

The Phone House Telecom GmbH (Münster)

Nachforderung nach Kündigung

Nach dem ich im letzten Jahr nach mehrmals vergeblich versucht habe, mit TPH eine Lösung für ein Problem mit meinen UMTS-Stick zu finden, worauf jedoch in keinster Weise reagiert wurde, habe ich, nachdem ich nach Artikel XY von deren AGB aus wichtigem Grund gekündigt habe und auch zeitgleich die Abbuchungserlaubnis von meinem Konto widerrufen wurde, fortan alle weiteren Abbuchungen zurück buchen lassen.

TPH hat(te) meine Adresse, sogar meine Telefonnummer, hielten es aber nicht für nötig, sich zu melden.

Jetzt kam ein Schrieb von irgendwelchen Anwälten von wegen Nachforderung, alles in allem knapp 1000,-- €.

Ich hätte hierzu gerne eine Stellungnahme von TPH. Wenn möglich, noch in diesem Jahrtausend.

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Meine Forderung an The Phone House Telecom GmbH: Erstmal Stellungnahme, danach wird man sehen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.06.2011 | 11:26
Firmen-Antwort von: The Phone House Telecom GmbH
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag!

Wir gehen davon aus, dass Sie nach Ihrer Kündigung die Zahlung eingestellt haben, Ihre Kündigung aber nicht berücksichtigt worden ist.

Deshalb wurden Sie in der Folge angemahnt und wegen eines Zahlungsverzugs haben wir am Ende den Vertrag außerordentlich gekündigt. Bei der von Ihnen angeführten Nachforderung handelt es sich entsprechend um die Schadensersatzforderung für die Restlaufzeit des Vertrags.

Wir teilen Ihre Verwunderung: Spätestens aufgrund der Kündigungserklärung hätte unser Kundenservice mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Offenbar ist das nicht geschehen. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Zum Beispiel könnte uns Ihre Einwendung bzw. Kündigung nicht vorgelegen haben. Wir können natürlich auch nicht ausschließen, dass uns Fehler unterlaufen sein könnten.

Bitte senden Sie uns Ihre Kundendaten an die E-Mail-Adresse kundenservice spider monkey phonehouse.de. Wir würden gerne konkret überprüfen, warum Ihnen nicht geantwortet wurde und Ihre Kündigung nicht berücksichtigt worden ist. Unabhängig davon, ob unserem Kundenservice tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist, sind wir sicher, dass wir eine zufriedenstellende Lösung für Sie finden werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Münster

i. A. R. Wartenhorst
Kundenservice
The Phone House Telecom

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.06.2011 | 11:19
von ReclaBoxler-4598911 | Regelverstoß melden
So, kleines Update, nachdem ich das Anwaltsbüro angerufen habe, teilte man mir mit, dass man jetzt ausschließlich mit diesem zu kommunizieren habe, insofern abermals eine FALSCHE Information seitens TPH - schmeckt alles sehr nach Hinhalte-Taktik.

Also, ich kann vor diesem Unternehmen nur WARNEN!



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