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711 Views | 01.07.2011 | 15:50 Uhr
geschrieben von Hedwig Hafez
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.06.2011 Montag um 18:27 wollte ich mit dem Zug von Glöwen nach Berlin-Jungferheide fahren. Ich hatte einen Rückflug nach München um 20:50, Flug-Nr. AB6205 gebucht. Da der Zug ausfiel und kein Ersatzzug eingesetzt wurde, ist mir ein Schaden in Höhe von € 208,99 entstanden. Ich musste ein neues Rückflugticket bezahlen.
Ich bitte um Erstattung.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Hafez
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
208,99 €
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Im Übrigen kann die Bahn hier keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen. Bei technischen Problemen gibt es Ausnahmen nur bei versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Handlungen. Das dürfte hier wohl kaum vorgelegen haben.
Die Bahn muss also bei solchen Problemen eine Lösung finden (z. B. Schienenersatzverkehr), ansonsten hat Frau Hafez Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Hier können Sie Ihre Auslagen geltend machen.
Ich persönlich habe meine Fahrkarte erstattet bekommen, weil der Zug ausgefallen war und ich mit dem Taxi 70km fahren musste.
leider habe ich bis heute nichts gehört, von der DB.
Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Hafez
ich habe bis heute nichts von der Deutschen Bahn gehört.
MfG Hedwig Hafez
Beschwerde ist gelöst.