Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 4329 Views | 01.07.2011 | 16:42 Uhr
geschrieben von Bernd Wassmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Noetigendes Verhalten der EON AVACON Helmstedt

Bestell-/Kundennummer: 232002906266

In Folge des Ablebens der bisherigen Vertragsinhaberin (Mutter) tauchte bei meinem Besuch im Haus ein Stromabsperrer auf, der behauptete, nach fruchtlosen Mahnungen (Tote können nicht lesen, außerdem ist keinerlei Mahnung eingegangen) bestünde eine angebliche Forderung, weil das Konto logischerweise nicht mehr ansprechbar war.

SCHLAGWORTE

Nun reklamierte man dort sogar Bankgebühren, die aber sicherlich nicht angefallen sind, denn bei einer Mitteilung "Konto erloschen" gibt es keine Gebühr für Rücklastschrift und es sollte mich wundern, wenn ein Großkunde wie EON nicht bei der Commerzbank eine Sonderregelung hätte, die derartige Gebühren im Falle sogar einer Kontounterdeckung überhaupt entstehen würde und hier nicht sowieso eine ungerechtfertigte Bereicherung stattfand. Dies nur nebenbei bemerkt.

Meine Mutter hat aufgrund eines früher bewohnten Hauses eine Vorauszahlung von 140,00 p. M. geleistet und diese wurde bis einschließlich Januar 2011 abgebucht, wobei der Gasverbrauch auf Froststellung einiges geringer gewesen sein muss. Eine Ablesung zum Jahresende wurde durchgeführt durch die Leute, welche das leer stehende Haus betreuten (leider ist die Dame durch einen Schlaganfall nicht in der Lage, etwas zu erinnern, da aber sonst immer alles korrekt erledigt wurde mit Wasserwerk usw.), zweifele ich nicht an deren korrekter Mitteilung an die EON.

Im Mai kam ich auf der Durchreise durch Deutschland für zwei Tage nach Niedersachsen und just in diesem Moment tauchte ein Passat mit Hamburger Kennzeichen auf, dem entstieg ein Herr, der mir eröffnete, dass er Strom und Gas absperren wollte. Ich war sehr perplex, denn es gab keinerlei Sperrwarnungen noch Post, denn ich hatte gerade zuvor noch Post im Altersheim abgeholt, wo meine Mutter zuletzt war, und darin war keine Post der EON AVACON

Ich erklärte dem Herrn den Sachverhalt und gab ihm (wegen meines Auslandswohnsitzes) sowohl E-Mail als auch deutsches Handy Vodafone mit jederzeitiger Erreichbarkeit an sowie mein Postfach in Deutschland mit der ausdrücklichen Warnung, dass wegen der nur sporadisch eintreffenden Post dieses nur einmal monatlich geleert würde und daher alle Rechnungen oder Zahlungsanforderung unbedingt per E-Mail gemeldet werden sollte.

So wurde es mir zugesagt und der Absperrbeauftragte wirkte sehr versiert, wird es weitergegeben haben, denn dafür spricht, dass EON Post an das Postfach schickte.

Weder ist das Ableseergebnis mir bis heute bekannt, noch habe ich eine Abrechnung für das Konto 242001046588 (Mutter) erhalten. Ich habe dann von mir aus initiativ am 21.06. 15.09h geschlagene 10:20min mit der Dame im Service telefoniert, ihr nochmals den Sachverhalt Tod und ich im Ausland erklärt und die Rechnung reklamiert. Es hieß, es kommt in den nächsten Tagen, ich wieder gebeten, bitte per E-Mail, die Dame sagt, sind aber viele Seiten, worauf ich bat, nur die Deckseite der Abrechnung zu übermitteln. Versprochen, gebrochen.

Am 29.06. wurde mein Postfach geleert, entgegen der Absprache per E-Mail wieder nur Post.

Brief 3.06. Vertragsbeginn 1. JUNI Ref Betreff. Vollmundiges Begrueesungsbriefchen

"Hier sehen Sie außerdem, wie sich der monatliche Abschlagsbetrag (40 Euro) zusammensetzt." Erster Zahltermin 17.06. besonders schlau nach dem oben erwähnten, zumal ich kein deutsches Bankkonto habe. Dann die Suche nach dem Tarif usw.? Pustekuchen! Eon schreibt: "Ihren voraussichtlichen Verbrauch haben wir auf Basis vorliegender Verbrauchswerte ermittelt (mutmaßlich geringer Verbrauch Frostschaltung statt vorher bewohntes Haus, also statt abgebuchter 140 pro Monat nur 40).

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Nun kommen wir in eine in totalitären Staaten wie nationalsozialistischen und kommunistischen Rechtsgut verhafteten Sippenhaftungsgedanken, EON maßt sich an für meine verstorbene Mutter in Haftung nehmen zu können und mir in einem nötigenden Verhalten die Absperrung vom Gas für diese Abnahmestelle unter dem 07.06. als auch 21.06. anzudrohen, letztere überschrieben als letzte Mahnung.

Nun, liebe EON, schreibt die letzte Mahnung, der liebe Gott und Ihr werdet wahrscheinlich wegen monopolistischer Misshandlungen Eurer Kunden in der vom Satan betriebenen Abteilung enden.

Nun grenzt es an Kaffeesatzleserei, eine Sperrung auch im Mai vorzunehmen, ohne dass man den konkreten Verbrauch kennt. Wahrscheinlich geht dieser Sperralarm schon los, wenn wie hier die Abbuchung eingestellt wurde. Nur hätte ja von EON mal eine Nachfrage erfolgen müssen, aber diese ist wie glaubhaft vom Altersheim versichert, dort nicht eingetroffen.

Nun wäre ja es normale Christenpflicht gewesen, nach der Ablesung zu ergründen, GIBT ES EINEN ZAHLUNGSRÜCKSTAND. Aber das ist offensichtlich zu kompliziert für diesen EON Konzern. Stattdessen summiert man Mahnkosten, Sperrkosten usw. rein fiktiv und droht dem noch nicht mal rechtsverbindlichen Nachfolger der Belieferung mit Sperrung für eine angebliche Schuld, welche man per 07.06. längst hätte errechnen können. Das geht außerhalb eines Computers auch per Taschenrechner, sofern man das nicht wie ich im Kopf überschlagen kann. Nota bene hat EON mir nicht mal den Tarif und Merkmale übermittelt und glaubt wohl, dass ich so bescheuert bin, einen derartigen Neuvertrag zu machen, ohne Kenntnis der Tarife.

Dass die Tante Frieda im Service entnervt den Hörer auflegte, nachdem ich diese auf die Hirnrissigkeit der Äpfel/Birnen Verwechselei zwischen 2 Accounts hinwies, kann ich verstehen. Denn alles, was ich im Internet lese, ist, dass außerhalb des Vereins Teldafax EON die Hassfigur No 2 im Service ist. Auch der zum Konzern gehörige E wie Einfach tut schlicht immer so, als sei es eine Gnade und frohe Botschaft, wenn man Kunden mitteilt, dass Sie gnädigerweise sich auf eine Abrechnung freuen könnten.

Man stelle sich vor, Oettinger und die monatliche Abrechnungen kämen - au weia. Nun warte ich bis zum 03.07. und falls die Herrschaften wagen sollten, das Gas abzudrehen, gibts eine einstweilige Verfügung. Wie gesagt leer stehendes Haus = Nullverbrauch.

Im übrigen würde ich dann denen mal zeigen, wie Bürgerbewegungen Einkaufsgemeinschaft bei Raiffeisen Niedersachsen oder Stadtwerke Böhme schnell das Fürchten beibringen. Die Vielzahl der Beschwerden, welche ich hier las, deuten auf ein eklatantes Fehlversagen des EON Managements hin.

Quo vadis, Servicewüste EON?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Antwort


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.07.2011 | 10:31
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Wassmann,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie von E. ON Avacon Vertrieb noch nichts gehört haben. Die gewünschten Informationen werden wir Ihnen selbstverständlich noch heute per Mail zu kommen lassen.

Wir hoffen, dass wir die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne lösen konnten und Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


01.07.2011 | 17:54
von ReclaBoxler-3310364 | Regelverstoß melden
Ich unterstelle mal, dass Sie Erbe sind. Als solcher sind Sie verpflichtet, bestehende Verträge ordnungsgemäß aufzulösen, weil sie sonst im Namen der Erben weiter wirken. Nach Ihrer Schilderung haben Sie das nicht getan und müssen sich somit Folgen aus diesen Verträgen anrechnen lassen.
Wie ich die Sache sehe, sind Sie noch heute Vertragspartner der EON und haben versäumt, die fälligen Beträge zu zahlen.

Ihre Drohung nach einer einstweiligen Verfügung wird EON nicht sonderlich erschrecken. Ihre Drohung im vorletzten Absatz ist da schon schlimmer. EON wird deswegen aus reiner Panik (und Christenpflicht) ein Sondersitzung des Vorstandes einberufen.

01.07.2011 | 18:34
von Tradintl Tradintl | Regelverstoß melden
Sie haben das offensichtlich nicht genau gelesen. Die bisherigen Verhältnisse sind seitens EON unbewiesen, da sich aus der von 140 auf 40 aufgrund des Verbrauchs geminderten Monatsrate schließen lässt, dass die gezahlte Vorauszahlung zu hoch war, ergäbe sich keine Schuld. Es geht hier nicht darum, wer schuldrechtlich etwas zu leisten hat, sondern schlicht darum, dass EON seiner Abrechnungspflicht nicht nachkommt. Der Versorger hat transparente Berechnungen zu liefern. Lesen Sie bitte dazu Helmut Schmidt Bundeskanzler und Energierechnungen.

Einen der vier Energieriesen erschrickt niemand - nicht einmal die jetzige oder nachfolgende Regierungen.

Das weiter angedeutete ist aber für EON schon problematischer, denn es gibt mittlerweile einige mittelständische oder genossenschaftliche Ansätze wie Raiffeisen, welche mehr und mehr den Multis die Stirn bieten. Aufgeklärte Verbraucher wissen das zu nutzen, sobald man es erklärt. Dass Sie als interessierter Agent Provokateur hier auf negligable Nebenkriegsschauplätze gehen, ist nachvollziehbar. Hier tummeln sich auch gerne Angestellte der Multis.

Und von Christentum haben Sie nur periphere Kenntnis. Ich habe kein Verständnis, wenn jemand so unbsanstitiert schreibt, denn das Beschwerdeforum ist voller Verstöße der benannten EON resp E wie Einfach Gruppe.

Also holen Sie sich weiter Ihr Gehalt beim XXX ab. Stellen Sie sich als mutmaßlicher Energieknecht bitte einmal vor, dass eine Partei zu einem Boykott oder Wechsel aufrufen würde (reine Fiktion), da würden Multis schon reagieren. Alleine Einkaufsgemeinschaften würden etwas bewegen und der Tag ist nicht so fern. Je arroganter Kartelle agieren, desto wütender werden Bürger, egal welcher parteipolitischen Präferenz.

Unverständlich bleibt in diesem Netz, warum Sie derartig verbraucherfeindlich schreiben, trotz klarem Sachvortrag.

Wie würden Sie das empfinden, nach zig Anrufen derartig blöde abgewürgt zu werden? Ohne jedes Sachargument konkrete Nachfrage bitte abrechnen, null Antwort?

02.07.2011 | 02:37
von Deutscher Strom
Dieser Kommentar wurde entfernt.

06.07.2011 | 22:13
von Heike | Regelverstoß melden
So ein Quatsch. Hätten Sie Ihre verstorbene Mutter rechtzeitig abgemeldet (Tote können nämlich keine Vertragsnehmer sein) bzw. rechtzeitig Leerstand wg. Umzugs ins Altersheim angemeldet, gäbe es keine Forderung in einer Höhe, welche zur Sperrandrohung führt. Unabhängig ob Energieriese oder nicht: auch mal vor der eigenen Haustür fegen, kein Unternehmen besitzt eine Glaskugel.

21.11.2011 | 16:42
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

21.11.2013 | 05:37
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!