Von posterXXL beantwortete Beschwerde. | 2496 Views | 12.07.2011 | 10:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3447321

posterXXL AG (München)

Rückgabe wird verweigert!

Vor einigen Wochen bestellte ich bei Poster XXL insgesamt vier Poster. Diese wurden verspätet geliefert und zudem in einer nicht zufriedenstellenden Qualität.

Beides war nicht akzeptabel und ich bat darum, mir mitzuteilen, wie ich die Ware zurückgeben könnte. Daraufhin erhielt ich tagelang keine Antwort. Binnen kurzer Zeit bekam ich jedoch eine Mahnung für die, von mir natürlich nicht gezahlte Rechnung.

Nach mehreren E-Mails an den Kundenservice erhalte ich immer wieder eine Mail mit dem gleichen Textbaustein und dem Hinweis darauf, dass die Rücknahme ausgeschlossen ist. Es wird jedoch kein Verweis auf die AGB gegeben. Das hat mit Kundenservice nichts zu tun!

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Meine Forderung an posterXXL AG: Rücknahme der gelieferten Ware!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2011 | 09:21
Firmen-Antwort von: posterXXL AG
Abteilung: Customer Care Center

Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung hier über die ReclaBox.

Wir möchten gerne Ihre Bestellung prüfen. Hierfür benötigen wir Ihren Auftragsnummer, nur so können wir zum Vorgang eine Lösung finden und Stellung beziehen. Hierfür steht Ihnen direkt die E-Mail reclabox spider monkey posterxxl.com zur Verfügung.

Beste Grüße

Ihre posterXXL AG

Customer Care Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.07.2011 | 14:33
von Lummel Mann | Regelverstoß melden
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem. Nach deren AGBs ist es so, dass Post oder auch Fotos Sonderanfertigungen sind. Diese sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

Anders sieht es aber bei mangelhafter Qualität aus. Aber auch hier wird es schwierig zu beweisen, was mangelhaft ist.

Am besten mit Anwalt oder Anzeige drohen. Das hilft in der Regel.

19.07.2011 | 10:58
von Paul Badun | Regelverstoß melden
Moin; Bedauerlich wenn es nicht zu einem Kontakt kommt. Textbausteine sind wahrlich unbefriedigend.

Einer Reklamation sollte aber auch die objektive Prüfung der eigenen Ansprüche oder Versäumnisse vorausgehen. Einfach nur mit Anwalt oder Anzeige drohen, ist bei nicht gerechtfertigten Ansprüchen erbärmlich und prallt ab.
Die AGB sind übrigens keine banalen Zeilen, sondern sollten - wenn sie denn durch Klick akzeptiert werden - auch Beachtung finden.



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