Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2598 Views | 12.07.2011 | 19:14 Uhr
geschrieben von Horst Girke

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Ablesung/Abrechnung

Am 08.04.2011 habe ich den Zählerstand abgelesen und diesen dann eon-edis mitgeteilt. Seit diesem Tage warte ich auf die Erstellung der Jahresabrechnung. Leider ist diese bis zum heutigen Tage nicht bei mir eingetroffen.

SCHLAGWORTE

Von Seiten der Firma absolut keine Reaktion. Kundenservice gleich Null! Mehrere Nachfragen, ob telefonisch oder per Mail brachten bisher keinen Erfolg. Angeblich liege ein technisches Problem vor, welches dies aber ist, will oder kann man mir nicht sagen. Es heißt lapidar immer nur, dass sie den Vorfall weiterleiten werden an den Fachgebietsleiter. Man würde sich dann bei mir melden.

Nicht einmal der Fachgebietsleiter oder sonst irgendwer bemüht sich in irgendeiner Form aktiv zu werden und informiert mich über den Werdegang, so geht das eben schon seit Monaten. Selbst Androhungen mit Rechtsanwalt bzw. Einstellung der monatlichen Abschlagszahlung fruchten. Man stellt schlichtweg auf stur und der Kunde ist halt der blöde. Ob es nun eine Frau H. oder eine Frau H. oder eine Frau I. oder ein Herr J. waren, alle haben mich bisher nur hingehalten und wahrscheinlich für blöd hingestellt.

Umgekehrt, wenn ich ja nur einen Abschlag nicht zahle, flattert mir umgehend ein Mahnbrief ins Haus. Da ist man dann ganz schnell. So etwas nennt sich nun Dienstleistungsunternehmen und prallt mit Service am Kunden. Ich merke davon überhaupt nichts. Solche Unternehmen tragen dazu bei, dass Deutschland den Ruf als Servicewüste 'Deutschland weg hat.

Ich fordere hiermit eon-edis letzmalig auf, mir die Jahresrechnung zu erstellen und unverzüglich zukommen zu lassen. Bei weiterer Untätigkeit durch das Unternehmen werde ich auch nicht davon zurück schrecken, die Angelegenheit öffentlich (Rundfunk/Fernsehen) öffentlich zu machen und werde ebenso von einer Anzeige nicht absehen.

Das Unternehmen arbeitet mit meinem Geld und bedient sich so eines billigen Kredits.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Jahresabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.07.2011 | 15:32
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Girke,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie diesmal länger auf Ihre Rechnung warten mussten. Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität.

Heute haben wir eine gute Nachricht für Sie: Die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Wir versichern Ihnen, dass wir Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort auszahlen - dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist und wir Sie in Zukunft wieder von unserem Service überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.07.2011 | 10:45
von Horst Girke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer nicht gelöst, das Problem.


20.07.2011 | 09:44
von Horst Girke | Regelverstoß melden
Die Antwort hier bekam ich am 13.07.2011 von E. ON Vertrieb Deutschland. Inzwischen ist zwar das Geld eingegangen, aber ich kann die Zahlung nicht überprüfen, da E. ON es noch immer nicht geschafft hat, mir die Abrechnung schriftlich zukommen zu lassen. Inzwischen ist schon wieder eine Woche vergangen und keinerlei Aktivitäten.
Bin ich tatsächlich gezwungen, jetzt damit an die Presse zu treten und es öffentlich anprangern zu müssen?

E. ON Vertrieb, werdet endlich wach und aktiv! Es geht um euren Ruf!

07.08.2011 | 15:46
von Horst Girke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwar gelöst, aber mit Einschränkungen. Das heißt, dass ich keinerlei Entschädigung für Ärger, zahlreiche Telefonate usw. erhalten habe bzw. mir auch nicht angeboten wurden.


21.11.2011 | 17:52
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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