Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 485 Views | 18.07.2011 | 13:45 Uhr
geschrieben von MeeskaMuska

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Überhöhte Abschlagszahlungen und nicht unerhebliches Guthaben

Ich beziehe jetzt seit dem 1.06.2010 den Strom von Stromio. Nachdem nun das erste Jahr und damit die Mindestvertragslaufzeit vorbei war, erhielt ich dann doch endlich sechs Wochen, nachdem ich den Zählerstand mitgeteilt hatte, die Jahresabrechnung.

SCHLAGWORTE

Ich hatte anfänglich zur Sicherheit einen sehr hohen Verbrauch (4000 Kwh) angegeben, da ich nicht genau wusste, wie hoch unser Verbrauch sein wird und ich sicher gehen wollte, dass ich keine Nachzahlung erhalte. Ich zahlte einen Abschlag von 80 € monatlich. Nachdem ich den hier schon öfter genannten Werbeflyer mit der Erhöhung erhalten hatte, wurde dann auf mtl. 85 € erhöht.

In der Jahresabrechnung wurde mir ein Guthaben von weit über 400 € ausgewiesen. Mit keinem Wort erwähnte man, was nun mit diesem Guthaben passiert.

Dann der Hammer: Aufgrund meines Verbrauchs (2400 Kwh in den letzten zwölf Monaten) wurde der Abschlag für das nächste Jahr auf 90 € festgesetzt. Lt. meinen Berechnungen liegt der Abschlag (wenn ich zehn Zahlungsmonate zugrunde liege) bei ca. 64 €.

Natürlich habe ich bei der Hotline angerufen (entgegen der Schilderungen habe ich sogar recht problemlos jemanden erreicht) und wollte den Abschlag von 90 € korrigieren lassen. Die Auskunft der Mitarbeiterin war sinngemäß etwa, sie setzen den Abschlag so fest, falls sich mein Verbrauch im nächsten Jahr erhöhen sollte. Ist ja nett, dass die sich solche Sorgen um mein Wohlergehen machen, aber das bin ich nicht gewillt zu akzeptieren und teilte das auch der Mitarbeiterin mit. Ihr "freundlicher" Rat war, dass ich dann eben kündigen solle.

Das habe ich auch getan. Dummerweise hat sich mein Vertrag aber nun um weitere zwölf Monate verlängert. Per E-Mail wurde meine Kündigung abgewiesen und ich solle die vereinbarten Abschläge überweisen. (Selbstverständlich habe ich die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen, was mir auch per Mail bestätigt wurde.)

Auf mein Anliegen mit den überhöhten Abschlägen wurde mit keinem Wort eingegangen und von meinem Guthaben von über 400 € wurde bisher auch nicht gesprochen. (Die Mitarbeiterin sagte mir am Telefon zwar, dass bereits ein Teil überwiesen sei, aber einen Zahlungseingang auf meinem Konto konnte ich bisher auch nicht feststellen.)

Werde nun wohl, da ich aus dem Vertrag leider nicht herauskomme, den von mir errechneten Abschlag überweisen und wegen des Guthabens eine Frist setzen und danach dann notfalls einen Anwalt einschalten.

Mein Fazit: Ich ärgere mich, dass ich auf diesen Billiganbieter reingefallen bin und freue mich, wenn ich einen anderen Anbieter beauftragen kann.

Ich werde weiter berichten, ob und wann die Angelegenheit zu meiner Zufriedenheit geklärt werden konnte.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrektur des Abschlags auf den korrekten Wert und sofortige Überweisung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2011 | 15:26
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde haben.

Leider ist aus Ihrem Eintrag keine Bestell- oder Vertragskontonummer ersichtlich. Bitte senden Sie uns eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com mit einer der vorgenannten Angaben - Sie erhalten unverzüglich eine Rückmeldung von uns.

Wir bitten um Entschuldigung und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.07.2011 | 10:57
von Heinz | Regelverstoß melden
Lasst euch nicht blenden.

Einfach die letzten Überweisungen zurüc kbuchen (geht bei jeder Bank bis zu 1 Jahr, auch wenn das niemand weiß), eigene Abrechnung erstellen (alle Boni, den reellen Zählerstand, den Tarif mit berücksichtigen) und abwarten. Stromio wird sich ganz schnell melden. Plötzlich gibt es auch keinen Systemfehler mehr. Ach ja, Mahnungen, Inkasso und solche Scherze ignorieren. Weitere Infos: stromio. stop (at) emailn.de

19.07.2011 | 15:30
von RS | Regelverstoß melden
Heinz: "Einfach die letzten Überweisungen zurück buchen (geht bei jeder Bank bis zu einem Jahr, auch wenn das niemand weiß)."
Überweisungen zurück buchen geht überhaupt nicht. Lastschrift-Rückgaben nach der Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Die Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erfolgt nachträglich über die Genehmigung der entsprechenden Lastschriftbelastungsbuchung auf seinem Konto.
Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung.
Diese Regelung gilt für Lastschriften, bei denen eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z. B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist.
Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind nicht von dieser Klausel erfasst. Hier kann der Kunde binnen 13 Monaten nach Belastung seine Ansprüche geltend machen.

25.07.2011 | 20:52
von MeeskaMuska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es sind mir zwar inzwischen Zusagen gemacht worden, da ich aber hier vermehrt gelesen habe, dass es trotz Zusagen dann anders kam, warte ich noch ab, ob es tatsächlich klappt, bevor ich die Geschichte hier als erledigt erkläre.

Konkret: Wird der Entzug der Einzugsermächtigung tatsächlich beachtet? Wird tatsächlich die per Mail zugesagte neue Rate tatsächlich eingehalten?
Das Geld habe ich inzwischen erhalten. Wermutstropfen: Man hat ohne mit mir Rücksprache zu halten oder meine Genehmigung dafür einzuholen, einfach einen Teil des Geldes einbehalten und auf die neuen Abschlagszahlungen verrechnet.

Sollte das also tatsächlich klappen, werde ich in Kürze diesen Fall als gelöst kennzeichnen.




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