E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)
E. ON edis - Endabrechnung, Stromsperre, Bundesnetzagentur
Bestell-/Kundennummer: 242 032 648 829
Seit es die E-ON edis gibt, bin ich Kunde, habe noch nie den Stromanbieter gewechselt, habe immer pünktlich bezahlt. Dieses Jahr zum 01.04.2011 habe ich einen Anbieterwechsel vollzogen.
Bis 31.03.2011 war ich somit Kunde bei der E. ON edis, was mir auch schriftlich bestätigt wurde. Die Schlussrechnung per 31.03.2011 wurde mit über 6.000 kWh falsch berechnet.
Dadurch entstand logischerweise eine Forderung von über 1.000 Euro, welche nicht rechtens ist und welche ich auch nicht begleichen werde. Ich bin ja durchaus bereit, wenn mir eine Forderung glaubhaft nachgewiesen wird, auch zu zahlen, aber der Zählerstand lügt ja nicht. Ein Bekannter hat mir übrigens sicherheitshalber eine Kamera vor meinem Zähler installiert.
Tatsächlich steht mir ein Guthaben von 370,21 Euro per 31.03.2011 zu.
E-ON edis reagiert nicht auf meine Schreiben zur Klarstellung des Sachverhaltes (Telefaxbriefe und E-Mailverkehr, alles belegbar). Die Geschäftsführung scheint es auch nicht zu interessieren.
Der Zählerstand per heute (vier Monate später) ist immer noch nicht so hoch, wie in der Schlussrechnung per 31.3. angegeben. Bis heute kam kein Personal zum Ablesen des Zählerstandes, aber es wird mir eine Stromsperre angedroht.
Äußerst suspekt ist der Postversand der E-ON edis. Mahnungen werden so datiert, dass diese freitags mit der Post beim Empfänger ankommen. Fristen werden auf den darauf folgenden Montag gesetzt. Selbst wenn eine Forderung gerechtfertigt wäre, könnte die gesetzte Frist nicht eingehalten werden.
Im Übrigen habe ich gestern die Bundesnetzagentur eingeschaltet, mir reicht es jetzt. Darüber hinaus habe ich den Vorgang an mehrere mir sehr gut bekannte Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie an meinen Anwalt weitergereicht. Für entsprechenden Presserummel kann ich nötigenfalls auch sorgen, kein Problem.
Grundsätzlich habe ich kein Interesse daran, die E. ON edis zu diskreditieren, aber wenn es nicht anders geht, muss ich es tun.
25.07.2011 | 09:11
Abteilung: Servicemanagement
Liebe Frau K,
es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern müssen. Die von Ihnen erlebte Servicequalität entspricht natürlich nicht dem Niveau, das Sie von uns erwarten dürfen, und auch nicht dem Standard, den wir uns selbst gesetzt haben.
Die von Ihnen gemeldeten Zählerstände sind bei uns angekommen. Der Netzbetreiber hat daraufhin seinen errechneten Zählerstand korrigiert und Ihren Stand für die Schlussrechnung bestätigt. Wir haben also eine gute Nachricht für Sie: Ihre Schlussrechnung ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.
Wir hoffen, dass wir die leidige Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit erledigt haben, und Sie uns vielleicht wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.
Beste Grüße
Ihre E. ON Vertrieb
Nach meinem Telefaxbrief und zwei weiteren E-Mails mit gleichzeitiger Info an die Bundesnetzagentur, die Geschäftsführung E. ON edis und die Info, dass die Beschwerde in der ReclaBox veröffentlicht wird, habe ich gestern einen Brief von E. ON edis erhalten.
"Wir korrigieren ihre Schlussrechnung und überweisen Ihr Guthaben in den nächsten Tagen auf Ihr Konto."
Dann werde ich mal abwarten, bis das Geld auf meinem Konto gebucht ist.
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.