1·2·3energie (Ludwigshafen)
123Energie erstellt acht Wochen nach Vertragsende keine Rechnung
Bestell-/Kundennummer: 1123105341
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor genau acht Wochen (Stichtag 31.05.2011) ist unser Gasvertrag mit dem Gasanbieter 123Energie ausgelaufen. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Rechnung erhalten.
Vier Wochen nach Vertragsende habe ich das erste mal bei der Kundenhotline angerufen. Hier teilte man mir mit, dass weder die Ableseergebnisse des Netzbetreibers noch die Kennzahlen vorliegen. Ein Anruf beim Netzbetreiber bestätigte mir jedoch, dass der Zählerstand weitergeleitet wurde.
Heute habe ich mich wieder bei 123Energie nach dem Stand der Rechnung erkundigt. Man teilte mir zuerst mit, dass sie bis jetzt nur den von mir eingetragenen Zählerstand vorliegen hätten. Nach einem Hinweis meinerseits, dass der Netzbetreiber sowohl den Zählerstand als auch die Kennzahlen mittlerweile übermittelt habe (hierfür habe ich vom Netzbetreiber die Bestätigung), meinte Herr XXX am Telefon, dass die Zählerstände quasi doch vorliegen würden. Eine Nachfrage, was "quasi" bedeuten würde, bestätigte der Mitarbeiter damit, dass die Zählerstände sowie Kennzahlen doch vorliegen würden, er würde die Daten an die Rechnungsabteilung weiterleiten.
Auf meine Frage hin, wie lange denn dieser Prozess noch dauern soll, meinte Herr XXX, dass es noch zwei Wochen dauern kann, bis die Rechnung erstellt wird. Es liegen dann also mindestens zehn Wochen zwischen Vertragsende und Rechnungserstellung. Wie lange die Auszahlung meines Guthabens noch dauern wird, werde ich gespannt beobachten und hier berichten.
Ich vermute mal, dass 123Energie die Auszahlung so lange hinauszögert, weil wir doch einen recht großen Betrag inkl. Bonus wieder rausbekommen werden.
29.07.2011 | 11:11
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heute wird die Schlussrechnung an Sie per E-Mail versendet. Ihr Guthaben wird ebenfalls zeitnah überwiesen. Wir bedauern, dass Sie auf Ihre Rechnung warten mussten. Zur Sicherheit unserer Kunden überprüfen wir Zählerstände erneut, wenn sich der gemeldete Verbrauch deutlich von den Angaben des Netzbetreibers unterscheidet.
Das ist eine Routineprüfung auf Plausibilität, der Kunden davor bewahren soll, eine falsche Rechnung von uns zu erhalten. In Ihrem Fall war der angegeben Zählerstand wesentlich höher als ihr tatsächlicher Verbrauch. Das erforderte eine erneute Korrespondenz mit dem Netzbetreiber. In Ihrer Schlussrechnung konnten wir Ihnen nun den geringeren Verbrauch ausweisen.
Übrigens war nur der im Voraus geschätzte Verbrauch deutlich höher als der tatsächliche Verbrauch und nicht, wie sie es schreiben: "der angegebene Zählerstand wesentlich höher als ihr tatsächlicher Verbrauch". Das kam deswegen zu Stande, da wir ins Haus neu eingezogen sind und vorher nur eine Ölheizung als Vergleich hatten.
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.