Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 982 Views | 28.07.2011 | 21:49 Uhr
geschrieben von Thomas Egle

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Endabrechnung 2010 wurde immer noch nicht erstellt!

Bestell-/Kundennummer: 272000112793

Die E.ON Mitte hat im April 2011 meine Zählerstände abgelesen, leider haben wir bis heute keine Jahresabrechnung vorliegen.

Wenn man bei der - selbstverständlich gebührenpflichtigen - Kundenhotline anruft, heißt es:

- die Abrechnung ist in Bearbeitung

- technische Probleme

- Abrechnung wird weitergeleitet

- Zählerstände sind abhanden gekommen

- es werden skurrile Unterstellungen gemacht (wir haben Nachtspeicheröfen, die wir nicht nutzen da wir wir ein Holzofen haben und dieser im Winter Tag und Nacht im Gebrauch ist) usw. ...!

Wie lange soll denn diese Abrechnung noch dauern bzw. was dauert denn daran überhaupt so lange?

Eine Frechheit, wie hier mit den Kunden umgegangen wird, wenn es wirklich Probleme gegeben hätte, hätte man die Kunden wenigstens schriftlich informieren müssen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Endabrechnung 2010 erstellen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2011 | 14:23
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Egle,

Sie haben recht, eigentlich hätten Sie die Jahresrechnung direkt nach der Ablesung erhalten sollen. Leider können wir in diesem Jahr einige unserer Rechnungen nicht pünktlich erstellen. Davon sind auch Sie betroffen. Wir wissen, dass das sehr ärgerlich für Sie ist und bitten Sie deshalb in aller Form um Entschuldigung und noch um etwas Geduld.

Wichtig für Sie ist, dass aufgrund der späteren Rechnungserstellung Ihr neuer Abschlagsplan ausnahmsweise weniger Zahlungstermine enthalten wird, als Sie es gewohnt sind. Das ist korrekt, hat aber zur Folge, dass sich die einzelnen Abschlagsbeträge erhöhen, weil der Gesamtbetrag auf weniger Zahlungstermine aufgeteilt wird. Ihre jährlichen Gesamtkosten ändern sich dadurch nicht. Wir empfehlen Ihnen allerdings, diese noch ausstehenden Zahlungen unbedingt einzuplanen.

Es tut uns leid, dass Sie in der Zwischenzeit keine Abschläge zahlen können und wir Ihnen diesmal mit unserer Jahresrechnung eventuell Unannehmlichkeiten bereiten.

Bitte melden Sie sich nach Erhalt Ihrer Jahresrechnung bei uns, wenn Sie diese Situation finanziell belastet.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (4)


01.08.2011 | 15:49
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
E-mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

16.08.2011 | 20:12
von Hannelore Schäfer | Regelverstoß melden
Bei mir wurde auch der Zählerstand abgelesen (Anfang Mai) und anhand des Verbrauches ergibt sich ein Guthaben von ca. 600 Euro.
Auf die Abrechnung warte ich jetzt schon mehrere Monate und EON reagiert überhaupt nicht.
1. Mehrere Faxe und E-Mails blieben unbeantwortet.
2. Sogar auf die Kündigung des Gasliefervertrages und den Ausbau der Gasuhr reagiert niemand von EON.
3. Auch ein Brief an die Geschäftsführung von EON blieb ohne Erfolg.
Hier fragt man sich nach den Gründen, warum man keine Antwort erhält. Nach den neuesten Presseberichten scheint es um EON nicht so gut zu stehen, wenn man 11000 Beschäftigte entlassen will.
Oder ist EON vielleicht schon fast Pleite. (Lt. Presse 14. Milliarden Schulden). Man sollte sich doch schon einen seriösen Anbieter nehmen, um sich solch ein Theater zu ersparen.

21.11.2011 | 17:41
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

29.01.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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