Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 3028 Views | 31.07.2011 | 14:23 Uhr
geschrieben von Karl- Heinz Dietl

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Ärger mit dem Stromanbieter E. ON Avacon

Wie kann es sein, dass ich seit über 13 Monaten immer noch keinen Stromabschlag bezahlen darf, trotz telefonischer Anmeldung am 6.05.2010 bei E.ON Avacon?

SCHLAGWORTE

Wie bereits geschrieben, bin ich am 6.05.2010 in meine neue Wohnung gezogen von Bayern nach 21376 Salzhausen, Lüneburgerstr. Habe mich am selbigen Tag telefonisch bei E.ON angemeldet mit meinen kommpletten Daten inkl. Zählernummer, sowie aktuellen Zählerstand. Seither wartete ich vergebens auf eine Einstufung, sowie auf eine Vertragsnummer.

Leider lag ich dann einige Wochen im KH und konnte derzeit nichts ausrichten, da Intennsivstation.

Am 11.10.2010 bekam mein Vermieter ein Schreiben wie folgt, was er mir zukommen lies. Vertragskontonr: 232000902006

Sehr geehrter Kunde.

Sie erhalten heute ihre Rechnung - leider verspätet. Für die lange Wartezeit bitten wir Sie um Entschuldigung.

Wir haben unser Abrechnungssystem umgestellt. Durch diese grosse technische Veränderung hat sich ihre Rechnungerstellung leider verzögert. Das tut uns sehr leid. Ihre noch ausstehenden Abschlagszahlungen teilen sich dadurch nicht wie gewohnt auf 12 Monate, sondern auf einen kürzeren Zeitraum auf. Daher fallen Ihre Abschläge etwas höher aus als gewohnt.

Ich frage mich was das mit mir zu tun hat, vor allem wäre jetzt ein monatlicher Abschlag in höhe von 94,00 Euro fällig!

In diesem Schreiben geht es um Zeitrräume in denen ich gar nicht in der Wohnung gewohnt bzw. grade 3--4 Wochen gewohnt habe.

16.04.10---30.04.10

01.05.10---02.06.10

Wie bereits erwähnt warte ich vergebens auf die Höhe der monatlichen Abschläge.

Leider habe ich es versäumt die Zeiten, als ich via Telefon oder per Mail mit dem Kundenservice Kontakt aufgenommen habe, zu speichern oder Notieren.

Am 14 Juni 2011,

erhielt ich erstmals ein Schreiben auf meinen Namen und die Anschrift meiner Wohnung wie folgt.

Ihre verspätete Anmeldung                Vertragskonnto: 232002966439

Verbrauchstelle      Lüneburgerstr.9,21376 Salzhausen

Sehr geehrter Herr Dietl,

wir freuen uns das sie sich für StomAlpha entschieden haben und uns als ihren Stromlieferanten gewählt haben. Ihre Anbmeldung haben wir am 16.November 2010 erhalten. Vielen Dank für ihr Vertrauen.

Leider haben wir ihren Auftrag verspätet bearbeitet. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben können wir ihre Verbrauchstelle nur 6 Wochen rückwirkend zum aktuellen Tagesdatum bei ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Diese Frist haben wir leider versäumt.

Deshalb haben wir sie zum nächstmöglichen Termin, den 29 April 2011, angemeldet. Durch diese Verzögerung entstehen für Sie keine Nachteile. Als kleine entschädigung für evtl. aufgetretenen unannehmlichkeiten übernehmen wir ihre Grundgebühr in dieser Übergangszeit. Ihre tatsächlich verbrauchte Energiemenge berechnen wir nach dem Zählerstand, dem uns der Netzbetreiber beim Auszug des Vormieters übermittelt hat bzw. den Sie uns in ihrer Anmeldung angegeben haben.

Wichtige Hinweise zu Ihren monatlichen Abschlägen: Die monatlichen Zahlungen werden so berechnet, dass Sie Ihren zu erwartenden Verbrauch bis zur nächsten Jahresrechnung abdecken. Ihre Abschläge können aufgrund der verspäteten Anmeldung etwas höher als gewohnt ausfallen.

In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihr Begrüssungsschreiben mit allen Wichtigen Informationen zu Ihrem Vertrag.

Es liegt uns viel daran, dass Sie zufrieden sind.

Am 16.05.2011 um ca. 8:30 Uhr habe ich telefonisch mit einem Mitarbeiter der Hotline gesprochen. Dieser teilte mir doch glatt mit, dass die Wohnung noch unter meinem Vermieter läuft mit der Vertragskonnto: 232000902006.

Obwohl ich am 6.05.2010 mich bei ihnen telefonisch angemeldet habe, mit all den benötigten Daten hierfür.

Somit habe Ich also am 18.05.2011 ein Schreiben aufgesetzt und mein Anliegen wiedermal vorgetragen.

Vor allem geht es mir darum, dass ich leider nicht in der Lage bin, einen so hohen Abschlag monatl. aufzubringen, da ich in Privatinsolvenz bin, und somit an meinem Limit lebe. Es liegt auch weiterhin die Bitte auf Ratenzahlung vor.

Weiterhin habe ich Zählerstand vom Einzugsdatum 6.05.2010 sowie vom 18.05.2011 angegeben.

Ich hatte noch nie Probleme mit der E.ON in Bayern und hier im hohem Norden kenne ich sehr viele Leute, die gleiche Probleme haben, und es so wohl kaum am Endverbraucher liegt, wenn er nicht mitgeteilt bekommt, wieviel - und vor allem unter welcher Vertragskonntonummer - er zahlen soll.

In meinem Fall warte ich nun schon über ein Jahr, und es kann dann wohl nicht der Ernst von E.ON sein, dass der offene Betrag von einem Jahr mit einem verdoppelten Abschlag zu tilgen sei, vor allem, wieso sollte ich z. B. 94,-- € Abschlag in Monat bezahlen in einem Ein-Mann-Haushalt,wobei ich zwölf Stunden am Tag außer Haus bin und ich so gut wie nicht koche.

Ich hoffe endlich auf eine Lösung meines Problems, dass wohl nicht durch mich, sondern durch die E.ON entstanden ist.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Abklärung meiner Beschwerde


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.08.2011 | 14:22
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Lieber Herr Dietl,

Sie haben recht, eigentlich hätten Sie Ihre Vertragsbestätigung direkt nach Ihrer Anmeldung erhalten sollen. Wir bitten Sie in aller Form um Entschuldigung.

Die Anmeldung Ihres Vermieters haben wir rückgängig gemacht. Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Vertragsbestätigung mit Vertragsbeginn ab 6. Mai 2010. Außerdem erhalten Sie auch die Jahresrechnungen aus dem letzten und von diesem Jahr. Darin wird der Verbrauch bis 7. Juni 2011 berücksichtigt.

Es tut uns leid, dass Sie das vergangene Jahr keine Abschläge zahlen konnten. Uns ist bewusst, dass Sie diese Situation finanziell belastet. Unsere Mitarbeiterin wird Sie in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren. Gemeinsam finden wir bestimmt eine Lösung für Sie.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (8)


31.07.2011 | 15:28
von RS | Regelverstoß melden
Sie haben ein Jahr Strom bezogen und nichts dafür bezahlt. Mit dem gesparten Geld können Sie jetzt doch locker den doppelten Abschlag bezahlen.

31.07.2011 | 15:36
von Karl- Heinz Dietl | Regelverstoß melden
Genau solch Kommentare braucht man. Schon mal was von arbeitslos gehört oder dass manche Leute nicht an so einen Fall denken, dass es so lange dauert, bis man Info und Vertragsnummer etc. bekommt und somit das Geld nicht auf die Seite packt.

31.07.2011 | 17:44
von Karl- Heinz Dietl | Regelverstoß melden
Das hat mit nicht wollen Nichts zu tun und zum 2 hatte ich auch dann gleich Job. Wer denkt denn, dass die ein Jahr brauchen, um einen Daten zu geben, um bezahlen zu dürfen. Wie abbuchen, wenn die einem kein Vertragskonto geben oder so. Wer zahlt einfach schon Abschlag ohne Verwendungszweck. Wie soll man dann im Nachhinein beweisen, dass bezahlt wurde. Und in welcher Höhe man bezahlen sollte. Ich erhoffte mir hier mehr als nur dumme Sprüche, das ist kein Witz hier, sondern eine ernste Sache und bevor man sich über andere lustig macht, sollte man mal überlegen, was man in so einem Fall selber machen würde. Klar, ihr würdet sparen oder gar das Geld überweisen, da ihr ja Hellsehen könnt. Ich habe in meinem Leben immer bezahlt, jedoch wird einem es im Norden bei der E. ON nicht leicht gemacht.

31.07.2011 | 18:47
von ReclaBoxler-2819264 | Regelverstoß melden
Herr Dietl,
dass man sich über Sie lustig macht, ist doch wirklich kein Wunder.
Warum gehen Sie denn nicht hin und legen den Betrag für die irgendwann kommende Zahlung zurück. Dann sollte es Ihnen doch völlig egal sein, wann der Energieversorger das Geld von Ihnen fordert.

Die Tarife der lokalen Stromanbieter sind doch bekannt. Zählerstände auch. Also hätten Sie sogar centgenau den jeweils zurückzulegenden Betrag ausrechnen können. Oder ist das heutzutage zu schwierig.

01.08.2011 | 15:32
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
Ja, das ist typisch Deutschland. Liegt man arbeitslos am Boden, dann wird nochmal kräftig nachgetreten. Ich würde mich an Ihrer Stelle hier nicht mehr rechtfertigen. Die unfehlbaren Autoren haben sich sowieso schon längst Ihre Meinung gebildet!

Schicken Sie eine E-Mail an die Bundesnetzagentur. Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Wünsche Ihnen baldige Genesung.

30.09.2011 | 12:18
von Sylvia Steglich | Regelverstoß melden
Hallo!
Falls es sie tröstet, sie sind da kein Einzelfall. Ich musste vier Monate hinter her telefonieren, um mal ne Rate zu zahlen. Und selbst dann gab es nur Pannen. :( Drei Verträge: den alten, einen Fantasie- und meinen Neuen. Abbuchung vom falschen Konto (mit Mahnung) und wieder zwei Monate keine Buchung (nach der Jahresablesung).

Mein Fazit: nix wie weg von der eon avacon!

21.11.2011 | 17:40
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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