Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1444 Views | 12.08.2011 | 14:35 Uhr
geschrieben von Christian Schultz

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Fehlende Endabrechnung, Zahlungsaufforderung

Bestell-/Kundennummer: 242033676337

Ich wohne seit nun einem Jahr nicht mehr in meiner vorherigen Wohnung.

SCHLAGWORTE

Ich habe bei der Kündigung der Stromversorgung bei E.ON alles korrekt durchgegeben, wie mir mittlerweile schon ein paar Male bestätigt wurde.

Unschöner weise hat mir E.ON dennoch noch ca. drei Monate die Grundgebühr abgebucht, was ich erst durch einen Anruf bei der Hotline stoppen konnte. Das ist der erste sehr unschöne Punkt.

Der zweite ist, dass ich mittlerweile seit einem Jahr noch keine Endabrechnung erhalten habe - ich erwarte eine Rückzahlung plus der zuviel abgebuchten Grundgebühren.

Seit Monaten schlage ich mich schriftlich und vor allem telefonisch mit der Kundenhotline von E.ON herum und bisher wollte man mir zwar immer helfen, aber dennoch erhielt ich nie eine Rückmeldung irgendeiner Art.

Das schärfste daran ist, dass ich eine Jahresrechnung für die Wohnung erhalten habe, obwohl ich seit einem Jahr nicht mehr darin wohne und auf denen auch die zuviel gezahlten Beträge aufgeführt worden sind und der korrekte Zählerstand, den ich E.ON bei Auszug aus der Wohnung gemeldet habe.

Ich solle 221,13€ zahlen. Nachdem ich am Folgetag wieder einmal erbost bei der Hotline angerufen habe, wurde mir zugesichert, dass ich die Rechnung nicht zahlen müsse, mit dem Vermerk, dass auch keine Mahnung geschickt wird.

Und siehe da: heute erhalte ich die erste Zahlungserinnerung für den Betrag plus 5,-- € Mahngebühr!

Da mir bei der Hotline niemand helfen kann und auch Briefe nicht beantwortet werden, gehe ich jetzt diesen Weg hier. Weitere Schritte müssen dann wohl oder übel folgen, wenn sich wieder nichts bewegt.

Normalerweise müsste ich Zinsen für den Kredit, den sich E.ON bei mir geholt hat, verlangen, aber die korrekte Rückzahlung aller offenen Posten würde mir reichen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrekte Endabrechnung und Erstattung der zuviel gezahlten Beträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.08.2011 | 10:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Schultz,

Sie haben recht! Sie haben allen Grund, verärgert zu sein. Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung für die langsame und zum Teil falsche Bearbeitung.

Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: Ihr Umzug ist nun endlich abschließend bearbeitet. Sie erhalten dazu auch eine schriftliche Bestätigung, in der wir Ihnen alles erläutern. Die für Sie falsche Jahresrechnung und den Grundpreis für das vergangene Jahr müssen Sie selbstverständlich nicht zahlen!

Es tut uns sehr leid, dass Sie nach Ihrem Auszug so einen Ärger mit uns hatten. Trotzdem hoffen wir, dass Sie uns in Zukunft wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2011 | 16:09
von ReclaBoxler-2805100 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

22.08.2011 | 19:44
von Christian Schultz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endlich gelöst! Ich wurde zwar mit Briefen von E.ON überschüttet - inklusive Entschuldigungsbrief :-) - aber das nehme ich gern in Kauf. Ich musste mir noch von einer netten Dame die ganzen Briefe (1x Erstattung von 66 €, 1x berechtigt nachzahlen, dann noch ein automatisierter Brief wegen Zählerstandkorrektur der ~220€ Rechnung) erklären lassen.
So, jetzt bin ich nach fast einem Jahr endlich durch und die Erstattung ist auch schon da.


21.11.2011 | 17:27
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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