Durch Groupon gelöste Beschwerde. | 1419 Views | 14.09.2011 | 10:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3546431

Groupon GmbH (Berlin)

Groupon Gutschein für 4 Monate klettern bei Boulderworx Problem

Ich habe am 01. Juni bei Groupon zwei Gutscheine gekauft für vier Monate Klettern/Bouldering in der Halle, und zwar für mich und meine Schwester. Ich kaufe ständig Gutscheine bei Groupon (über 50 Gutscheine innerhalb des letzten Jahres) und zum ersten Mal ist mir passiert, dass ich Probleme beim Einlösen hatte.

SCHLAGWORTE

Da meine Schwester eine Handverletzung vom Bergsteigen hatte, sind wir erst gestern, am 13.09.2011 zu Boulderworx gefahren, um die Gutscheine einzulösen. Auf jedem Gutschein steht auch, dass der Gutschein einzulösen ist vom 02.06.2011 bis zum 30.09.2011, also wir sind gut in der Zeit zum Einlösen.

Das Erste, was uns überrascht hat, dass wir eher eine große Kletterwohnung, als Halle vorfanden. Aber noch schlimmer war die Aussage: "Warum kommen Sie denn alle so spät?"

Auf meine Frage, warum soll es denn spät sein, kam die Antwort, weil wir nur noch ein Paar Tage klettern könnten. Bei Groupon ist es üblich, dass solche Angebote erst nach der Einlösung des Gutscheins gelten. Ich habe ja schließlich "4 Monate freies Hallen-Klettern ohne Seil und Haken mit Weichmattensicherung bei BOULDERWORX" gekauft und nicht selbst die Möglichkeit, vier Monate lang den Gutschein einzulösen. Leider habe ich bei Boulderworx auf taube Ohren gestoßen, die keine Lösung finden wollten.

Und aus der mir oben gestellten Frage gehe ich davon aus, dass wir nicht alleine hier reingefallen sind. Leider sind meine Versuche direkt beim Betreiber der Anlage eine Lösung zu finden gescheitert, deswegen möchte ich Groupon bitten, den für zwei Gutscheine eingezahlten Betrag in Höhe von 38 Euro mir zu erstatten.

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Meine Forderung an Groupon GmbH: Erstattung des Kaufpreises für zwei Gutscheine


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Kommentare und Trackbacks (18)


14.09.2011 | 13:24
von RS | Regelverstoß melden
Warum stellen Sie Ihre Forderung hier und nicht bei Groupon?

14.09.2011 | 19:16
von ReclaBoxler-5018419 | Regelverstoß melden
Gute Frage.

Weil ich im Internet nach Problemen mit Groupon Gutscheinen gesucht habe und diese Seite gefunden. Außerdem ist die Angelegenheit damit öffentlich.

An Groupon habe ich auch geschrieben!

15.09.2011 | 08:45
von Jeannette Berlinger | Regelverstoß melden
Wer lesen kann, der ist im Vorteil. Typisch, immer diese Leute, die alles billig billig wollen und dann noch rummeckern!

15.09.2011 | 09:04
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
Auszug aus dem Angebot:

19 statt 99 Euro - Ein Sommerticket zum Bouldern
Gültig bis 30.09.2011
Mit Deinem Sommerticket kannst Du bis einschließlich September 2011 klettern

www.groupon.de/deals/berlin/boulderworx/422971

Deutlicher geht´s wohl kaum.

15.09.2011 | 10:05
von ReclaBoxler-7428310 | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer schreibt: "Deswegen möchte ich Groupon bitten, den für zwei Gutscheine eingezahlten Betrag in Höhe von 38 Euro mir zu erstatten". Er fordert nicht.

15.09.2011 | 10:54
von ReclaBoxler-3980021 | Regelverstoß melden
Ja nee, is klar, Ihr Vergleich hinkt, oder? Wenn Sie ins Konzert gehen, kaufen Sie ein Ticket in dem Wissen und unter der Voraussetzung, dass es zu einer bestimmten Zeit beginnt. Steht ja dann auch deutlich am Schalter und auf dem Ticket.
In diesem Fall wurde wie folgt beworben: "19 statt 99 Euro - Ein Sommerticket zum Bouldern - 4 Monate freies Hallen-Klettern ohne Seil und Haken mit Weichmatten-sicherung bei BOULDERWORX".
Also, es stand nicht deutlich zu lesen: "bis Ende September freies Hallenklettern", sondern "4 Monate freies Hallen-Klettern".
Ganz unten auf der Angebotsseite, letzter (!) Satz: "Mit Deinem Sommerticket kannst Du bis einschließlich September 2011 klettern und Dich vom Boulder-Fieber anstecken lassen!" Der Beschwerdeführer hat diese wichtige Info im Eifer des Einkaufs überlesen. De jure wohl eindeutig sein Fehler. Aber dies hat er wohl erkannt, deshalb "fordert" er ja auch nicht, wie RB-7428310 richtig schreibt.
Nochmals: Er hat keinen Anspruch auf Erstattung.
Dennoch halte ich es für einen unmöglichen Stil von Groupon, potenzielle Käufer in diese "Unten stehts doch"-Falle hinein rennen zu lassen. Derartige Beschwerden über Groupon wurden schon öfter geäußert.
Groupon sollte von den Vertragspartnern einfordern, derart wichtige Kaufinformationen deutlich und oben, möglichst schon in die Überschrift einzuschreiben, also nochmals: "bis Ende September freies Hallenklettern" und nicht "4 Monate freies Hallen-Klettern". Groupon sollte dies dann auch kontrollieren.
Im Übrigen: Ein schönes Extrageschäft ohne Gegenleistung, wenn vielleicht 10 % der Käufer in derartige Fallen hinein laufen. Sehr vielen Verbrauchern ist dies irgendwann selbst in einem anderen Fall und auf ähnliche Weise passiert.

15.09.2011 | 11:08
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
Was ist am Ausdruck 'Sommerticket' groß und fett in der Überschrift missverständlich?
Das kann man wohl kaum als Falle bezeichnen.

15.09.2011 | 11:34
von Frühling Sommer Herbst Winter | Regelverstoß melden
Na ja, das Oktoberfest findet weitestgehend im September statt. Und ein Sommerticket kann im Sommer starten und im Herbst enden, ist doch keine klare Zeitraumdefinition.

15.09.2011 | 12:14
von ReclaBoxler-3989192 | Regelverstoß melden
"Merke: Lesen bildet". Richtig schreiben ebenfalls. Is klar, oder?

15.09.2011 | 12:35
von ReclaBoxler-3989192 | Regelverstoß melden
"Hier hinkt bestimmt nichts." Kenne kein Blättchen mit Namen "Hink".

18.09.2011 | 23:27
von ReclaBoxler-4220811 | Regelverstoß melden
Was erwarten Sie von einer Firma, die auf einer chinesischen Video-Seite mit raubkopierten Videos (Megavideo) wirbt? Wer auf solche "Angebote" von dubiosen "New Economy"-Pseudofirmen hereinfällt, ist wirklich selber schuld. Verbuchen Sie's als "Doofheitsgebühr".

19.09.2011 | 16:17
von ReclaBoxler-7322519 | Regelverstoß melden
Sommerticket ist an sich kein Begriff zur Zeitraumdefinition, Sommerticket kann auch bedeuten, dass es im Sommer verkauft wird als Aktion. Vier Monate Klettern ist jedoch eine Definition, die auch so auf dem Gutschein angegeben ist. Wenn der Gutschein rechtzeitig eingelöst wird, dann müssen diese vier Monate auch gewährt werden. Es werden immer wieder Flatrates bei Groupon verkauft, die nur sechs Monate eingelöst werden können, jedoch ein ganzes Jahr danach gelten! Aber so dreist wie in diesem Fall versuchen anscheinend einige Firmen an dieser Welle Verbraucher zu täuschen und das Geld einzustecken.
Je mehr Leute solche Probleme mit Gutscheinen haben, desto weniger attraktiv werden sie und desto weniger werden sie gekauft, das muss Groupon auch verstehen.

19.09.2011 | 19:46
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
 spider monkey 7322519
Zeigen Sie mir EIN EINZIGES Teil, wo Sommerticket drauf steht, welches auch im Winter gültig ist.

19.09.2011 | 22:26
von Auf Sommer folgt Herbst | Regelverstoß melden
Als "Sommerticket" verkauft, letzter (!) Satz des Angebotes lautet: "kannst Du bis einschließlich September 2011 klettern", also eine Woche in den Herbst hinein. Also, in Wirklichkeit Sommer- und Herbstticket. Haarspalterei? Nein, Antwort auf die Aufforderung von Anti Blödposter: "Zeigen Sie mir EIN EINZIGES Teil, wo Sommerticket drauf steht, welches auch im Winter gültig ist." (Jetzt kommen Sie bitte nicht mit "Herbst ist nicht Winter".)
Ich halte es mit Ihrem Vorschreiber: "Sommerticket ist an sich kein Begriff zur Zeitraumdefinition, Sommerticket kann auch bedeuten, dass es im Sommer verkauft wird als Aktion. Vier Monate Klettern ist jedoch eine Definition, die auch so auf dem Gutschein angegeben ist. Wenn der Gutschein rechtzeitig eingelöst wird, dann müssen diese 4 Monate auch gewährt werden". Manchmal können Wiederholungen zum Verständnis helfen. Oder auch nicht.

21.09.2011 | 21:52
von ReclaBoxler-3546431 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens Groupon... Keine Anrufe, keine Antwort auf die Reklamation über reclabox und auch die direkte Reklamation wurde nicht bearbeitet.


24.09.2011 | 13:59
von ReclaBoxler-3546431 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vorgestern hat sich bei mir Groupon gemeldet, auf die von mir angegebenen Einzelheiten eingegangen und hat mir angeboten, wegen der missverständlichen Angabe im Titel den Betrag für zwei Gutscheine entweder meinem Konto bei Groupon gutzuschreiben oder den Betrag auf mein Bankkonto zu überweisen. Ich habe mich fürs Erste entschieden und heute wurden 38 Euro meinem Groupon Konto gutgeschrieben.
Ich möchte mich hiermit bei Groupon bedanken und hoffe, dass in Zukunft keine solchen Fangangebote mehr zu Groupon schaffen.


26.09.2011 | 19:48
von ReclaBoxler-3129210 | Regelverstoß melden
++ Fall gelöst (trotz "verbraucher"seitigen Störfeuers)
+ gute Reaktion von Groupon
++ öffentliche Information und Diskussion
= Chance, dass derartiges seltener passiert

23.02.2012 | 21:03
von Clark Kent | Regelverstoß melden
Ich bin jetzt auch ein Opfer, der teilweise mafiösen Vertriebskonzepte von Groupon geworden!
Malermeister Thomas Pier aus Hamburg hatte Anfang Dezember eine recht attraktive Aktion angeboten: "149 statt 510 € - Professionelle Malerarbeiten für 50 qm oder 100 qm Wohnfläche inkl. Anfahrt, weißer Farbe, Abkleben und Verspachteln von Thomas Pier" (Originaltext der Anzeige).
Ich habe einen Gutschein erworben und schon ging das Dilemma los. Auf meine ersten Anrufe und Emails zur Terminvereinbarung hat Thomas Pier gar nicht erst reagiert. Erst als ich juristische Schritte androhte, bekam ich eine Email mit dem Hinweis im für den Dezember könne man keine Termine mehr vergeben, weil ausgebucht. kein Problem dann eben im Januar 2012. Telefonisch teilte mir dann Herr Pier mit, er würde sich Anfang Januar bei mir melden um einen neuen Termin zu vereinbaren. Herr Pier hat natürlich nicht angerufen Nach unzähligen Anrufen hatte ich dann Mitte Januar endlich wieder Herrn Pier am Telefon und wir vereinbarten einen Termin für den 24.02.2012 (früher ging es nicht da er angeblich jeden Tag ausgebucht sei).
Am 23.02.2012 habe ich mir einen Tag Urlaub genommen, um meine Wohnung zusammen mit einem Freund für die am nächsten Tag stattfindenden Malerarbeiten vorzubereiten. Als wir am Nachmittag anfangen wollten erhielt ich folgende SMS von Malermeister Pier: „Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen das unser Unternehmen Finanziell nicht mehr in der Lage ist Ihren Groupon Gutschein entgegenzunehmen. Da der Fehler seitens des Unternehmens kommt möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten endschuldigen und möchten Sie nochmal darauf hinweisen, das Sie Ihren Groupon Gutschein bei Groupon wieder abgeben können ohne das ein Finanzieller Nachteil für Sie entsteht. Müssen uns bei Ihnen Entschuldigen und hoffen das Sie Verständnis haben. Thomas Pier“

Ich habe sofort bei Herrn Thomas angerufen und wie erwartet nur die Mailbox erreicht. Mehrfache weitere Anrufe über den Tag verteilt waren ebenfalls ohne Ergebnis. Ich rief dann bei Groupon um mich zu beschweren und mir wurde mitgeteilt, dass ich der erste Kunde bin der sich über Herrn Thomas Pier beschwert. Einige Stunden später erhielt eine Email von Groupon mit der Frage, wohin Groupon mein bereits gezahltes Geld überweisen soll. Sie hatten sogar die Frechheit mir eine Gutschrift anzubieten.

Ich werde Herrn Thomas Pier auf alle Fälle verklagen, denn er hat eindeutig Vertragsbruch begangen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt überlege ich auch ob ich Groupon verklagen soll.



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