Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 1291 Views | 04.10.2011 | 15:36 Uhr
geschrieben von Christine Dölz

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Nutella-Gutschein nicht für Kinder einzulösen

Bestell-/Kundennummer: Bahn-Card - für Kinder

Mein 13 jähriger Sohn hat eine Bahn Card 50 - und zur Zeit gibt es Nutella-Gutscheine von 10 Euro ab einem Buchungswert bei der Bahn von über 29 Euro, sofern man online bucht und ausdruckt. Die Bahn hat aber eines vergessen, die leckere Kindercream hat die Kinder vergessen. Der Gutschein kann nicht für allein reisende Kinder eingelöst werden!

Eine Buchung online mit Selbstausdruck ist nur möglich, wenn ein Erwachsener mitreist - daher kann für ein allein reisendes Kind der Gutschein, in meinem Fall geht es um insgesamt ca. 6 Fahrten - daher um 6 X Nutella oder sechs Gutscheine oder einen Stammkunden, der regelmäßig fährt.

Die Bahn Card zum Nachweis / Identifizierung liegt vor - und muss ja auch von mir bezahlt werden. Ich finde das Verhalten familie- und kinderunfreundlich.

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Kommentare und Trackbacks (6)


04.10.2011 | 16:06
von ReclaBoxler-8425816 | Regelverstoß melden
Wieso und warum beschweren sich die Leute eigentlich hier?

Zuerst ist doch die Beschwerdeadresse die jeweils entsprechende Firma oder Institution. Erst wenn die Beschwerde dort nicht gefruchtet hat, dann sollte der Vorfall hier öffentlich gemacht werden.

Wieso verstehen die hier das Prinzip nicht?

04.10.2011 | 19:34
von ReclaBoxler-1962587 | Regelverstoß melden
Also, die Teilnahmebedingungen von der Nutella-Aktion besagen. "Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland."

04.10.2011 | 20:38
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
Es darf jedoch kritisiert werden, dass die Klausel gegenüber künftigen Kunden nicht gerade intelligent ist.
Betreffend Wohnsitz in Deutschland ist sie rechtswidrig.

05.10.2011 | 08:45
von Anti Blödposter 2.0 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8425816

Weil die Vergangenheit nun eineindeutig gezeigt hat, dass Beschwerden direkt bei den Firmen NULL aber wirklich NULL Resonanz zeigen. Wenn man Glück hat, bekommt man wenigstens eine vollkommen unpassende elektronisch erzeugte Antwort.
Meistens antwortet überhaupt keiner oder es kommen Aussagen wie: Können wir jetzt auch nichts machen.

Das Internet und die Öffentlichkeit ist der letzte Ort, um noch was zu erreichen oder Andere zu warnen. Denn wenn man es vorher weiß, kann man VORHER schon reagieren!

05.10.2011 | 17:45
von Christine Dölz | Regelverstoß melden
Volljährigkeit - ich bin volljährig und möchte für meinen Sohn die Fahrkarte kaufen - oder meint irgend jemand, er würde diese kaufen und bezahlen? Daher bin ich grundsätzlich Vertragspartner!

Warum hier? - weil die Bahn bisher nicht auf meine erste - und auch nicht auf meine zweite Mail geantwortet hat. Ich habe den Sachverhalt aber über eine kostenpflichtige Hotline erfragt - ich kann eben nicht am PC die Fahrkarte für meinen Sohn ausdrucken, da er unter 14 Jahren ist und alleine Reisen soll. Es dient zur Sicherheit, damit ein Kind unter 14 keine Fahrkarte am PC kauft, Kinder sind zwar bis Vollendung des 17. Lebensjahres nur bedingt geschäftsfähig, aber ab 15 müssen sie den vollen Preis bezahlen - und dürfen dann die Karte am PC kaufen und ausdrucken.
Ist ja auch ok - aber dann sollten die Spielregeln deutlicher erläutert sein - und auch eine Möglichkeit für diese Kinder bieten. Denn hier werden speziell alleinreisende Kinder ausgeschlossen.

12.10.2011 | 16:15
von Christine Dölz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bahn hat mir zugestimmt - hier wurden allein reisende Kinder nicht berücksichtigt - gleichwohl bin ich natürlich volljährig und teilnahmeberechtigt - wer das BGB kennt, weiß, wie die Rechtslage ist. Die Bahn hat mir einen Gutschein zukommen lassen und damit bin ich einverstanden.




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