Verivox GmbH (Heidelberg)
Falsche Angaben zu Flexstrom
In Ihrem Strompreisvergleich geben Sie zum Anbieter "Flexstrom AG" einen Neukundenbonus bis zu 170 Euro in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten an.
Diese Kombination ist nicht korrekt, da Flexstrom den Bonus nicht gewährt, wenn man sich nur zwölf Monate beliefern lässt (7.3. der AGB: es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.).
Der Bonus wird also nur gewährt, wenn man praktisch eine Vertragszeit von mindestens 24 Monaten aufrecht erhält. In diesem Fall kann man aber aus Erfahrung davon ausgehen, dass Flexstrom nach 12 Monaten den Tarif kräftig erhöht, so dass der Bonusvorteil im zweiten Jahr um ein Vielfaches zunichte gemacht würde.
10.11.2011 | 10:17
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrter ReclaBoxer,
nach seinen Verbraucherschutzrichtlinien berücksichtigt Verivox als Boni nur solche vom Energieversorger gewährten Vorteile, die innerhalb des ersten Jahres gewährt werden.
Für die von Verivox dargestellten Tarife „Classic“ und „Spezialpaket“ sind die AGB der Flexstrom AG unseres Erachtens dahingehend eindeutig, dass der Bonus gezahlt wird, wenn der Kunde 12 Monate lang beliefert wird, also auch wenn eine Kündigung mit Ablauf des ersten Jahres wirksam wird.
Die uns vorliegende AGB der Flexstrom AG zu den von Verivox dargestellten Tarifen lautet unter Punkt 7.3:
„Falls Ihnen FlexStrom bei den Tarifen „Spezialpaket“ oder „Classic“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden. “
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verivox Unternehmenskommunikation
In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom
15.06.2011 heißt es:
Zitat:
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!
Steigende Strompreise veranlassen viele Verbraucher, sich über Preisvergleichsseiten im Internet einen billigeren Stromanbieter zu suchen.
Bei der Auswahl des günstigsten Anbieters ist jedoch Vorsicht geboten, wenn in der angezeigten Preisübersicht von einem Bonus die Rede ist, denn oft wird dieser gar nicht gewährt.
Das Berliner Unternehmen FlexStrom zum Beispiel wird oft als billigster Anbieter genannt, weil in den Tarifrechnern der Preis für den Jahresverbrauch unter Abzug eines "Neukundenbonus" oder eines "Aktionsbonus" berechnet wird.
Allerdings kommen diese Boni den Kunden nur zugute, wenn der Vertrag länger als ein Jahr läuft.
Das ergibt sich aus dem Kleingedruckten und ist daher von vielen Verbrauchern übersehen worden. (...)
"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen.
Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.
Außerdem werden wir auch die Betreiber von Preisvergleichsseiten zu entsprechender Transparenz auffordern" kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an.
"Wichtig ist aber, dass die Verbraucher bei allen günstigen Energieangeboten alles, d. h. jede Fußnote und alles Kleingedruckte (AGB) vollständig lesen. Nur so lässt sich ein böses Erwachen vermeiden." (Ziatende)
www.vz-berlin.de/UNIQ131801726907162/link897761A.html
Zahnloser Tiger oder nicht: wenn man selbst zu einer Veränderung / Verbesserung beitragen möchte, sollte / muss man die Verbraucherzentralen beim Wort nehmen bzw. an gemachte Zusagen erinnern!
Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
Das zeigt, dass Verivox genau so unseriös ist wie die Stromanbieter, die hier immer ganz oben stehen.
Also: Finger weg von Verivox, die mit verdächtigen Methoden Provisionen kassieren.
Ich habe jetzt die Verbraucherzentrale Berlin informiert und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet.
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
Hier werden BEWUSST die Kunden an der Nase herum geführt.
Ich habe schon mehrere Leute persönlich davor gewarnt, über Verivox Verträge abzuschließen.
Toll. Dann macht den Ring mal klar zur nächsten Runde. Ich kann nur Leichtgewicht anbieten.
Es werden zwar die genannten neuen Tarife von FS angeboten, aber "Classic" ist auch nicht sauber, siehe:
de.reclabox.com/beschwerde/43815-flexstrom-berlin-tarif-flexstrom-classic-eine-mogelpackung
Verivox ist nicht geeignet, objektive Vergleiche anzustellen, und daher dringend abzuraten!
www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx
(Nur schade, dass die Einsicht, dass Flexstrom unseriös ist, so lange gedauert hat und damit viele weitere Kunden in der Zwischenzeit geprellt wurden)
Ich bin gespannt, wann das Schneeballsystem von Flexstrom zusammen bricht. Teldafax lässt grüßen!
Falls jeder seinen Fall bei der Schlichtungsstelle anmeldet kostet das in etwa ca. 2000 x 300 = 600.000 Euro. Auf jedem Fall gibt es dafür dann ausreichend neue Arbeitsplätze bei der Schlichtungsstelle.