Durch Verivox endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 938 Views | 07.10.2011 | 20:30 Uhr
geschrieben von Strom Robin Hood

Verivox GmbH (Heidelberg)

Falsche Angaben zu Flexstrom

In Ihrem Strompreisvergleich geben Sie zum Anbieter "Flexstrom AG" einen Neukundenbonus bis zu 170 Euro in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten an.

Diese Kombination ist nicht korrekt, da Flexstrom den Bonus nicht gewährt, wenn man sich nur zwölf Monate beliefern lässt (7.3. der AGB: es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.).

Der Bonus wird also nur gewährt, wenn man praktisch eine Vertragszeit von mindestens 24 Monaten aufrecht erhält. In diesem Fall kann man aber aus Erfahrung davon ausgehen, dass Flexstrom nach 12 Monaten den Tarif kräftig erhöht, so dass der Bonusvorteil im zweiten Jahr um ein Vielfaches zunichte gemacht würde.

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Meine Forderung an Verivox GmbH: Richtigstellung der Angaben: Der Bonus ist aus der Berechnung heraus zu nehmen.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
10.11.2011 | 10:17
Firmen-Antwort von: Verivox GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrter ReclaBoxer,

nach seinen Verbraucherschutzrichtlinien berücksichtigt Verivox als Boni nur solche vom Energieversorger gewährten Vorteile, die innerhalb des ersten Jahres gewährt werden.

Für die von Verivox dargestellten Tarife „Classic“ und „Spezialpaket“ sind die AGB der Flexstrom AG unseres Erachtens dahingehend eindeutig, dass der Bonus gezahlt wird, wenn der Kunde 12 Monate lang beliefert wird, also auch wenn eine Kündigung mit Ablauf des ersten Jahres wirksam wird.

Die uns vorliegende AGB der Flexstrom AG zu den von Verivox dargestellten Tarifen lautet unter Punkt 7.3:

„Falls Ihnen FlexStrom bei den Tarifen „Spezialpaket“ oder „Classic“ einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden. “

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verivox Unternehmenskommunikation

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Kommentare und Trackbacks (14)


07.10.2011 | 21:59
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Geben Sie Ihre Beschwerde über Verivox auch an die Verbraucherzentrale Berlin weiter!

In der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom
15.06.2011 heißt es:

Zitat:
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel

FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!

Steigende Strompreise veranlassen viele Verbraucher, sich über Preisvergleichsseiten im Internet einen billigeren Stromanbieter zu suchen.

Bei der Auswahl des günstigsten Anbieters ist jedoch Vorsicht geboten, wenn in der angezeigten Preisübersicht von einem Bonus die Rede ist, denn oft wird dieser gar nicht gewährt.

Das Berliner Unternehmen FlexStrom zum Beispiel wird oft als billigster Anbieter genannt, weil in den Tarifrechnern der Preis für den Jahresverbrauch unter Abzug eines "Neukundenbonus" oder eines "Aktionsbonus" berechnet wird.

Allerdings kommen diese Boni den Kunden nur zugute, wenn der Vertrag länger als ein Jahr läuft.

Das ergibt sich aus dem Kleingedruckten und ist daher von vielen Verbrauchern übersehen worden. (...)

"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen.

Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.

Außerdem werden wir auch die Betreiber von Preisvergleichsseiten zu entsprechender Transparenz auffordern" kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an.

"Wichtig ist aber, dass die Verbraucher bei allen günstigen Energieangeboten alles, d. h. jede Fußnote und alles Kleingedruckte (AGB) vollständig lesen. Nur so lässt sich ein böses Erwachen vermeiden." (Ziatende)

www.vz-berlin.de/UNIQ131801726907162/link897761A.html

09.10.2011 | 16:27
von ReclaBoxler-2612424 | Regelverstoß melden
Verbraucherzentralen sind doch nur "zahnlose Tiger", die sich bei Verivox & Co. nur zum Gespött machen. Es geht immer weiter so, grundlegende Änderungen - Fehlanzeige!

09.10.2011 | 17:33
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Zitat: "Außerdem werden wir auch die Betreiber von Preisvergleichsseiten zu entsprechender Transparenz auffordern," kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an.

Zahnloser Tiger oder nicht: wenn man selbst zu einer Veränderung / Verbesserung beitragen möchte, sollte / muss man die Verbraucherzentralen beim Wort nehmen bzw. an gemachte Zusagen erinnern!

Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren!

11.10.2011 | 08:37
von Malte | Regelverstoß melden
Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:

Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten

Zitat:

"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.

Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."

www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm

15.10.2011 | 14:45
von Strom Robin Hood noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Verivox!
Das zeigt, dass Verivox genau so unseriös ist wie die Stromanbieter, die hier immer ganz oben stehen.
Also: Finger weg von Verivox, die mit verdächtigen Methoden Provisionen kassieren.
Ich habe jetzt die Verbraucherzentrale Berlin informiert und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet.


01.11.2011 | 19:20
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

02.11.2011 | 08:11
von Strom Robin Hood noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion seitens Verivox (wer erwartet auch anderes von einem derartigen Unternehmen?).
Hier werden BEWUSST die Kunden an der Nase herum geführt.
Ich habe schon mehrere Leute persönlich davor gewarnt, über Verivox Verträge abzuschließen.


10.11.2011 | 11:01
von ReclaBoxler-8415211 | Regelverstoß melden
"Sehr geehrter ReclaBoxer," Anrede von Verivox in der Antwort nach über einem Monat!

Toll. Dann macht den Ring mal klar zur nächsten Runde. Ich kann nur Leichtgewicht anbieten.

16.11.2011 | 20:17
von Strom Robin Hood noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Den Kommentaren der anderen ReclaBox-Teilnehmer ist wenig hinzu zu fügen.
Es werden zwar die genannten neuen Tarife von FS angeboten, aber "Classic" ist auch nicht sauber, siehe:
de.reclabox.com/beschwerde/43815-flexstrom-berlin-tarif-flexstrom-classic-eine-mogelpackung


29.11.2011 | 14:34
von Strom Robin Hood endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verivox fällt immer wieder erneut auf die verdächtige Tarife von Flexstrom herein.
Verivox ist nicht geeignet, objektive Vergleiche anzustellen, und daher dringend abzuraten!


21.12.2011 | 10:35
von Ö. | Regelverstoß melden
Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom
www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx

21.12.2011 | 21:19
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Damit ist die Beschwerde nun wirklich gelöst!
(Nur schade, dass die Einsicht, dass Flexstrom unseriös ist, so lange gedauert hat und damit viele weitere Kunden in der Zwischenzeit geprellt wurden)
Ich bin gespannt, wann das Schneeballsystem von Flexstrom zusammen bricht. Teldafax lässt grüßen!

21.03.2012 | 14:25
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
Zwischen Januar und November 2011 erhielt Verivox laut www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx insgesamt 2.190 Verbraucherbeschwerden zum Thema Neukundenbonus bei Flexstrom.

Falls jeder seinen Fall bei der Schlichtungsstelle anmeldet kostet das in etwa ca. 2000 x 300 = 600.000 Euro. Auf jedem Fall gibt es dafür dann ausreichend neue Arbeitsplätze bei der Schlichtungsstelle.

17.02.2013 | 18:57
von Klaus Brenner | Regelverstoß melden
Die vermeintlichen Verstrickungen von Flexstrom und Verivox wurden schon vor Jahren hier thematisiert: forum.oekotest.de/cgi-bin/YaBB.pl?num=1124712483/all



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