Durch BAUR Versand (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 2157 Views | 19.10.2011 | 21:06 Uhr
geschrieben von Kka

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkunstadt)

Mahnung nach Rücksendung

Ich habe im Juni bei Baur etwas gekauft, bekam einen Karton mit mehreren Artikeln. Wie es im Versandhandel oft ist, schickte ich etwas zurück mit dem Rücksendeaufkleber, der der Sendung beilag, und wartete mit der Zahlung erst mal auf Bearbeitung der Rücksendung.

Irgendwann zahlte ich dann die Artikel, die ich behalten hatte und das Porto. Dennoch werde ich mit Mahnungen bombardiert, inzwischen auch mit Mahngebühr, obwohl ich mich bei jeder Mahnung an Baur wende und denen erkläre, dass es sich um den Gegenwert der Rücksendung handelt und dass sie diese doch bitte bearbeiten möchten.

Komischerweise wird darauf nie eingegangen, nur regelmäßig wieder gemahnt. Heute musste ich feststellen, dass ich inzwischen nicht mal mehr bei Hermes nachsehen kann, wann die Sendung zugestellt wurde, weil es länger als 90 Tage her ist.

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Bearbeitung der Rücksendung, weil damit die Mahnung gegenstandslos wird und löschen meines Kundenaccounts (bis dahin sperren meiner Daten)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.10.2011 | 08:41
Firmen-Antwort von: BAUR Versand (GmbH & Co KG)
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Kka,

ich bedauere sehr, dass es zu den beschriebenen Missverständnissen gekommen ist.

Schön, dass sich zwischenzeitlich alles aufgeklärt hat. Sie sind uns sehr wichtig und es liegt auch in unserem Interesse, Unklarheiten schnellstens aus der Welt zu schaffen. Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie mir bitte Ihre BAUR-Kundendaten an service spider monkey baur.de. Ich setze mich gerne noch einmal mit Ihnen in Verbindung.

Freundliche Grüße aus Burgkunstadt

Ute Faber

BAUR-Serviceteam

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.10.2011 | 08:42
von ReclaBoxler-4529641 | Regelverstoß melden
Mir ist unverständlich, warum der Absender erst nach 90 Tagen versucht, eine Sendungsverfolgung anzustellen.

21.10.2011 | 11:31
von ReclaBoxler-2137401 | Regelverstoß melden
Ich bin die Erstellerin der Beschwerde.

Die Sendungsverfolgung habe ich regelmäßig benutzt, um auf die "Frage" von ID 4529641 einzugehen. Ich habe immer wieder nachgesehen, ob meine Sendung angekommen ist. Nun wollte ich es aufgrund dieser Mahnung nochmal einsehen und habe gemerkt, dass es den Inhalt nur 90 Tage lang gibt. Normal sehe ich da nur rein, wenn es mit einer Sendung Probleme gibt. Ich weiß nicht, ob es Menschen gibt, die in Beruf und Freizeit so wenig zu tun haben, dass sie permanent Sendungsverfolgungen lesen. Ich gehöre dazu nicht. Da es hier Probleme gab, sah ich mir das an. Eben immer dann, wenn ich mich über eine Mahnung von Baur wunderte.

Des weiteren hat Baur nun doch endlich reagiert und mir den Betrag, der angemahnt war, gutgeschrieben. Es war nicht der rückgesandte Artikel, sondern der Umstand, dass ich eine Frage beantwortet haben wollte vor Zahlung, die Antwort nicht bekam und daher wartete. Bei Baur wurden derweil Mahnungen mit Mahngebühren raus geschickt und die wurden nun angemahnt. Weil ich irgendwann die Nase voll hatte, zahlte ich den Rechnungsbetrag und schrieb, die Mahngebühren würde ich nicht zahlen, da die nur angefallen sind, weil man mir meine Frage nicht beantwortet hätte. Der Fall ist seit gestern Nachmittag geklärt, meine Frage im Nachhinein dann doch beantwortet.

27.10.2011 | 10:55
von Kka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, an dem Tag, wo ich sie hier eingegeben hatte, tat sich per Mail was. Die Mitarbeiterin, die das betreute, regelte alles und entschuldigte sich für das Missverständnis, aus dem heraus die Mahnungen entstanden waren.




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