Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2128 Views | 29.10.2011 | 09:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6517141

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Verspätete Jahresrechnung, keine Abbuchung der monatlichen Raten

Seit August versuche ich mein Anliegen mit der E. ON edis zu klären; jedoch hat das bis heute zu keinem Ergebnis geführt.

SCHLAGWORTE

Im August habe ich festgestellt, dass am 4.3.2011 zuletzt eine Abschlagszahlung von meinem Konto abgebucht wurde. Ich habe mich dann am 29.8.2011 telefonisch (Servicehotline) an die E. ON edis gewandt. Man teilte mir mit, dass bereits im April 2011 abgerechnet werden sollte, jedoch noch keine Rechnung erstellt wurde und somit die Einzugsermächtigung "blockiert" sei. Die Mitarbeiterin wollte sich um das Problem kümmern, da sie nicht erkennen konnte, warum keine Abrechnung erfolgte.

Zwei Wochen später, nachdem von Seiten der E. ON edis in keinerlei Bescheid erhielt, wandte ich mich am 13.9.2011 erneut via Servicehotline an E. ON edis. Auch dieses Mal teilte man mir mit, dass noch keine Rechnung erstellt wurde und mein Anliegen mit einem Dringlichkeitsvermerk weitergeleitet wird.

Am 21.9.2011 wandte ich mich mit einem beschwerdeartigen Schreiben an E. ON edis, da wieder keine Reaktion erfolgte. Am 27.9.2011 erhielt ich endlich eine schriftliche Rückmeldung, dass aufgrund abrechnungstechnischen Problems keine Jahresrechnung erstellt werden könne und mit Hochdruck an der Behebung des Problems gearbeitet wird. Ich wurde um Geduld gebeten.

Nach längerem Warten fragte ich am 21.10.2011 wieder bei der E. ON edis nach, wie es um das Abrechnungsproblem bestellt sei. Das Problem war noch immer nicht behoben und der Mitarbeiter leitete meine Anfrage wiederum mit einem Dringleichkeitsvermerk weiter.

Nun ist auch schon wieder eine Woche vergangen und ich bin noch immer genauso schlau wie am Anfang. Ich weiß noch immer nicht, um welche Beträge es sich handelt. Im Laufe der Zeit hat sich wahrscheinlich schon ein höherer Betrag angesammelt, den ich nicht ohne Weiteres begleichen kann. Da es ich um ein Versäumnis seitens der E. ON edis handelt, bitte ich doch um Entgegenkommen und Einräumung einer Kulanzlösung.

Auch denke ich, dass hier ein Bescheid über abrechnungstechnische Probleme sinnvoll gewesen wäre, da ich auch erst Monate später festgestellt habe, dass im März der letzte Abschlag eingezogen wurde.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der Jahresrechnung und Einigung über die Bezahlung unter Einräumung einer Kulanzlösung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2011 | 13:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin, lieber Kunde,

es tut uns leid, dass Sie mit uns und unserem Service nicht zufrieden sind. Selbstverständlich möchten wir Ihr Anliegen gern klären. Dazu brauchen wir bitte persönliche Daten von Ihnen, die Sie uns gern per E-Mail an evd-beschwerde spider monkey eon-vertrieb.com schicken können. Am besten teilen Sie uns Ihr Vertragskonto mit. Danke.

Wir versprechen, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (6)


01.11.2011 | 19:03
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

08.11.2011 | 20:32
von ReclaBoxler-6517141 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon edis hat mit einer Standardantwort auf meine Beschwerde hin geantwortet. Habe per E-Mail meine Vertragskontonummer an die mitgeteilte E-Mail-Adresse geschickt. Bis heute keine Reaktion.


09.11.2011 | 08:43
von E.ON Vertrieb Deutschland
Liebe Kundin,

wir haben Ihren Fall in Bearbeitung. Bitte geben Sie uns noch ein bisschen Zeit. Es tut uns leid, dass Ihre Jahresrechnung diesmal so lange auf sich warten lässt.

Wir versichern Ihnen, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb


14.11.2011 | 13:14
von E.ON Vertrieb Deutschland
Liebe Kundin,

Ihre Rechnung ist nun auf dem Weg zu Ihnen. Es tut uns leid, dass wir Ihnen mit dieser Jahresrechnung Unannehmlichkeiten bereitet haben.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb


20.11.2011 | 20:38
von ReclaBoxler-6517141 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jahresrechnung wurde ohne Kulanzlösung erstellt.


21.11.2011 | 16:24
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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