Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)
Krisenmanagement
Bestell-/Kundennummer: WEHW11562744
Mein bestelltes iPhone 4s wurde nicht geliefert, das Paket war leer. Bei der Polizei öffnen lassen, Anzeige erstattet, sofort O2 benachrichtigt, Bitte um eidesstattliche Erklärung erreichte mich erst zwei Wochen später.
Bis heute kein Ersatz geliefert. Reaktion immer nur auf Anfrage, offene Tickets auf der Homepage werden nicht bearbeitet. Beratung null, Bereitschaft zur Klärung null. Ich werde hingehalten, man wolle auf die Zahlung meiner offenen Rechnung warten, dann werde Ersatz geliefert. Das erfolgte nicht, trotz prompter Zahlung. Man müsse erst den Vorgang mit Hermes klären.
Das hat nichts mit der Bringschuld zu tun, an die sich O2 nicht hält. Keine zuverlässigen Aussagen, keine Beratung. Und O2 hat bereits die erste Anzahlung abgebucht, obwohl ihr Teil des Vertrags nicht erfüllt wurde. Ich zahle ein iPhone ab, das ich nicht bekommen habe.
Haben Sie vorher gewusst, dass nichts drin ist?
Hier meine Mail: Die Rechtslage ist eindeutig, o2 hat seine Vertragspflicht mir gegenüber nicht erfüllt und muss unverzüglich ein neues Telefon schicken: Ein gewerblicher Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Sendung unversehrt beim Käufer ankommt (§ 474 Abs. 2 BGB. Begriff des Verkaufsgüterverkaufs). Das heißt im Klartext, sollte der bestellte Artikel auf dem Versandweg verloren gehen, muss der Verkäufer entweder einen Ersatz liefern oder dem Käufer den Kaufbetrag zuzüglich Versandkosten zurückerstatten. Über die Form der Nacherfüllung entscheidet der Käufer.
Hierzu gilt auch: Das Verlustrisiko geht erst bei Übergabe der Ware auf den Käufer über, das bedeutet, o2 durfte die Anzahlung von € 19,- überhaupt nicht abbuchen. Hierzu gibt es auch ein Urteil vom Bundesgerichtshof: AZ: VIII ZR 302/02. Zudem gilt hier § 275 Abs. 1 BGB.
Recht der Schuldverhältnisse: „Der Schuldner wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit die Leistung infolge eines nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Umstandes, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird.“ Das gelieferte Päckchen wurde am Tag nach der Lieferung bei der Polizei vor Zeugen geöffnet, eine Diebstahlsanzeige wurde gegen Unbekannt gestellt (Diebstahl und Vorgangsnummer wurden o2 unverzüglich mitgeteilt). Darüber hinaus liegt o2 eine eidesstattliche Versicherung (diese wurde laut o2 erst nach einer Woche intern weitergeleitet) von mir vor, dass das gelieferte Päckchen abgesehen von Lieferschein und Werbezetteln leer war und kein iPhone enthielt.
In diesem Augenblick ist o2 in der Bringschuld, unverzüglich eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ein eventueller Anspruch seitens o2 gegenüber Hermes spielt hier für den Verbraucher keine Rolle. Eine Ersatzlieferung darf nicht von eventuellen Schadensersatzforderungen des Verkäufers gegenüber dem Postdienstleister abhängig gemacht werden.
Abschließend gilt: Das Widerrufsrecht (§ 355 BGB. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) beginnt erst mit der Zustellung der Ware (§ 3 Abs. 1 S. 2 FernAbsG). Hierzu gibt es auch ein Urteil vom OLG Frankfurt/M: Urteil vom 28.11.2001 Az. 9 U 148/01. Da die Ware nicht eingetroffen ist, kann der Vertrag jederzeit von mir widerrufen werden. Lösungsvorschlag: o2 erfüllt seine Bringschuld und schickt morgen, Donnerstag, ein neues iPhone 4S schwarz 32 GB an mich oder weist einen o2-Shop in der näheren Umgebung von xxxxx Berlin (beispielsweise in der XXX Allee) an, mir persönlich (gegen Vorlage eines Identitätsnachweises), ein solches als Ersatzlieferung auszuhändigen. Andernfalls behalte ich mir weitere Rechtsmittel oder den Rücktritt vom Kauf vor, in diesem Fall werde ich die bereits gezahlten € 19,- zurückfordern.
Beschwerde ist gelöst