Stromio GmbH (Düsseldorf)
Klärung der Vertragsbedingungen + Bonus-Anspruch
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 1347448 Best.-Nr.: 10232705
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde seit 01.11.2010 mit Strom durch die Stromio GmbH beliefert. Bei Vertragsabschluss wurde mir ein einmaliger Wechselbonus von 50,00 EUR sowie 280 "Frei-kWh" zugesichert.
Die Jahresverbrauchsabrechnung nach dem ersten Belieferungsjahr weist weder einen Wechselbonus von 50,00 EUR aus, noch werden verbrauchsabhängige "Frei-kWh" ausgewiesen. Werden diese unterschlagen?
Entsprechend den AGB werden diese wie folgt verrechnet: Ein dem Kunden im Auftragsformular von dem Lieferanten gegebenenfalls zugesagter Bonus und/oder unentgeltliche Kilowattstunden („Frei-kWh“) wird bzw. werden nach Ablauf von zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresverbrauchsrechnung zugunsten des Kunden verrechnet. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro mit der Formel Frei-kWh x Arbeitspreis ausgewiesen, wobei der bei Vertragsschluss vereinbarte Arbeitspreis gilt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde in den letzten sechs Monaten vor der erneuten Beauftragung des Lieferanten an der gleichen Verbrauchsstelle bereits durch diesen beliefert wurde.
15.11.2011 | 07:49
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Acker,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Ich würde das unbedingt anmahnen und einklagen, denn die werden genau so wie Flexstrom zahlen müssen.
Einfach mal bei Stromio darauf hinweisen. Und wenn sie es nicht akzeptieren, die letzten Abbuchungen zurückholen und selbst ausrechnen.
Wenn die der Ansicht sind, dass sie mit ihren wortklauberischen AGB den Bonus nicht zahlen müssen, haben sie sicher keine Angst davor, das vor Gericht durchzusetzen.
Strittigen Betrag zurück buchen und danach gemütlich in den Sessel zurück lehnen, klagen werden die garantiert nicht.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Es kann ja echt nicht sein, dass hier einige Anbieter wilde Sau spielen, aus Profitgier die Leute verschaukeln und hinterher kann sich der Kunde gnädigerweise an die Schlichtungsstelle wenden.
Haben wir hier schon italienische Verhältnisse?
Manchmal steht einem das alles bis zum Hals!
Vorher wurde ich von Vattenfall beliefert, aber da sie mir bei meinem Umzug nur einen neuen Vertrag zu neuen/höheren Konditionen anbieten konnten, habe ich mich nach einem neuen Anbieter umgeschaut. Natürlich bei Verivox. ;)
Eine Rückbuchung scheidet im meinen Falle aus bzw. war glücklicherweise nicht notwendig. Die Abrechnung ergab für mich eine Gutschrift, da ich nicht die kWh erreicht habe, für die ich einen Abschlag bezahlt habe. Ich muss sogar sagen, dass ich die Gutschrift wider Erwarten bereits Heute auf meinem Konto habe. Ich möchte trotzdem, dass mir der Bonus und die Frei-kWh angerechnet/ausgezahlt werden. Erst diese Konditionen haben das Angebot damals so attraktiv gemacht.
Bezüglich der eingerichteten Schlichtungsstelle möchte ich mich dem vorhergehenden Kommentar anschließen! Man sollte wohl besser die "schwarzen Schafe" abmahnen/bestrafen oder was auch immer, anstatt so etwas auf dem Rücken des Kunden auszutragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute die korrigierte Verbrauchsabrechung erhalten und möchte mich für die schnelle Reaktion ihrerseits bedanken.
In dem dazugehörigen Anschreiben bitten Sie mich, den Fall als "gelöst" zu markieren.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich dem unverzüglich nachkomme, sobald die Gutschrift auf meinem Bankkonto eingegangen ist.
Ich bedanke mich nochmals und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Oliver Acker
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.