Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1452 Views | 12.11.2011 | 19:00 Uhr
geschrieben von Oliver Acker

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Klärung der Vertragsbedingungen + Bonus-Anspruch

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 1347448 Best.-Nr.: 10232705

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich werde seit 01.11.2010 mit Strom durch die Stromio GmbH beliefert. Bei Vertragsabschluss wurde mir ein einmaliger Wechselbonus von 50,00 EUR sowie 280 "Frei-kWh" zugesichert.

Die Jahresverbrauchsabrechnung nach dem ersten Belieferungsjahr weist weder einen Wechselbonus von 50,00 EUR aus, noch werden verbrauchsabhängige "Frei-kWh" ausgewiesen. Werden diese unterschlagen?

Entsprechend den AGB werden diese wie folgt verrechnet: Ein dem Kunden im Auftragsformular von dem Lieferanten gegebenenfalls zugesagter Bonus und/oder unentgeltliche Kilowattstunden („Frei-kWh“) wird bzw. werden nach Ablauf von zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresverbrauchsrechnung zugunsten des Kunden verrechnet. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro mit der Formel Frei-kWh x Arbeitspreis ausgewiesen, wobei der bei Vertragsschluss vereinbarte Arbeitspreis gilt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Belieferungsmonaten durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde in den letzten sechs Monaten vor der erneuten Beauftragung des Lieferanten an der gleichen Verbrauchsstelle bereits durch diesen beliefert wurde.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Verrechnung des Bonus sowie der Frei-kWh -> Korrektur der Jahresverbrauchsabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2011 | 07:49
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Acker,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


12.11.2011 | 19:18
von Endlager | Regelverstoß melden
Auf den ersten Blick vermute ich auch bei dem Anbieter die selben Tricks und zweideutig formulierten AGB`s wie bei Flexstrom, eine äußerst perfide Masche.
Ich würde das unbedingt anmahnen und einklagen, denn die werden genau so wie Flexstrom zahlen müssen.

12.11.2011 | 19:27
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Flexstrom hat in zwischen zwei Urteile, dass dieser Blödsinn gesetzwidrig ist.

Einfach mal bei Stromio darauf hinweisen. Und wenn sie es nicht akzeptieren, die letzten Abbuchungen zurückholen und selbst ausrechnen.

Wenn die der Ansicht sind, dass sie mit ihren wortklauberischen AGB den Bonus nicht zahlen müssen, haben sie sicher keine Angst davor, das vor Gericht durchzusetzen.

12.11.2011 | 19:43
von Endlager | Regelverstoß melden
Wenn Lastschriftrückgabe möglich ist, besser gehts ja nicht.
Strittigen Betrag zurück buchen und danach gemütlich in den Sessel zurück lehnen, klagen werden die garantiert nicht.

13.11.2011 | 11:33
von Klara | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

13.11.2011 | 12:39
von ReclaBoxler-1217811 | Regelverstoß melden
Von wem wurden Sie denn vorher beliefert?

14.11.2011 | 08:52
von ReclaBoxler-6217720 | Regelverstoß melden
Statt Schlichtungsstellen einzurichten, sollten erst mal einige Stromversorger abgeklopft werden, mit welchen dubiosen Methoden diese auf Kundenfang gehen.

Es kann ja echt nicht sein, dass hier einige Anbieter wilde Sau spielen, aus Profitgier die Leute verschaukeln und hinterher kann sich der Kunde gnädigerweise an die Schlichtungsstelle wenden.
Haben wir hier schon italienische Verhältnisse?
Manchmal steht einem das alles bis zum Hals!

15.11.2011 | 11:33
von Oliver Acker | Regelverstoß melden
Natürlich war ich damals skeptisch. Aber die Horrorgeschichten habe ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht finden können.
Vorher wurde ich von Vattenfall beliefert, aber da sie mir bei meinem Umzug nur einen neuen Vertrag zu neuen/höheren Konditionen anbieten konnten, habe ich mich nach einem neuen Anbieter umgeschaut. Natürlich bei Verivox. ;)

Eine Rückbuchung scheidet im meinen Falle aus bzw. war glücklicherweise nicht notwendig. Die Abrechnung ergab für mich eine Gutschrift, da ich nicht die kWh erreicht habe, für die ich einen Abschlag bezahlt habe. Ich muss sogar sagen, dass ich die Gutschrift wider Erwarten bereits Heute auf meinem Konto habe. Ich möchte trotzdem, dass mir der Bonus und die Frei-kWh angerechnet/ausgezahlt werden. Erst diese Konditionen haben das Angebot damals so attraktiv gemacht.

Bezüglich der eingerichteten Schlichtungsstelle möchte ich mich dem vorhergehenden Kommentar anschließen! Man sollte wohl besser die "schwarzen Schafe" abmahnen/bestrafen oder was auch immer, anstatt so etwas auf dem Rücken des Kunden auszutragen.

17.11.2011 | 17:12
von Oliver Acker | Regelverstoß melden
An: Stromio GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute die korrigierte Verbrauchsabrechung erhalten und möchte mich für die schnelle Reaktion ihrerseits bedanken.

In dem dazugehörigen Anschreiben bitten Sie mich, den Fall als "gelöst" zu markieren.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich dem unverzüglich nachkomme, sobald die Gutschrift auf meinem Bankkonto eingegangen ist.
Ich bedanke mich nochmals und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Oliver Acker

21.11.2011 | 16:05
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

21.11.2011 | 19:52
von Oliver Acker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die zügige Klärung meines Problems.




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