Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 1826 Views | 27.11.2011 | 11:29 Uhr
geschrieben von N. Herbert

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

BSH Hausgeräte Service GmbH: Falsche Angaben zu Liefertermin

Bestell-/Kundennummer: BE127251

Gerade mal drei Wochen nach Ablauf der Garantie verliert meine BOSCH Kühl-Gefrierkombi Kühlmittel.

SCHLAGWORTE

15.08.2012: Ca. 200 Euro für die Reparatur, es wird Kühlmittel nachgefüllt und die Dichtigkeit des Kühlkreislaufs geprüft. Nach knapp drei Monaten lässt die Kühlleistung erneut nach.

04.11.2011: Erneuter Termin mit dem Werksservice. Der Techniker (Name bekannt) stellt fest: Der Schaden lässt sich nicht beheben, das Leck sitzt irgendwo in der Isolierung. In meiner Gegenwart telefoniert er mit der Serviceleitung und macht mir dann ein Angebot: ein aktuelles Neugerät für insgesamt 100 Euro. Einziges Problem: „Ich habe das gerade mit unserer Zentrale abgestimmt, das geht erst am 07.11. in die Auslieferung, es könnte also noch eine Woche oder so dauern, bis es Ihnen geliefert wird.“

Da der Kühlteil noch einigermaßen kühlt und der Gefrierteil bis jetzt nicht betroffen ist, scheint das machbar. Ich frage, ob er das Kühlmittel auffüllen könnte. Der Techniker sagt, dass dies nur unnötige Kosten verursachen werde, „denn Ihr Neugerät ist ja bald da“.

Geblendet von diesen Aussichten unterschreibe ich einen Vertrag über die Lieferung eines KGV33V130 ohne Liefertermin, poste sogar auf Facebook über die Vorteile deutscher Hausgeräte-Marken und des BOSCH-Services.

16.11.2011: Die Kühlleistung ist im Kühlteil kaum noch wahrnehmbar. Da ich bis jetzt nicht wegen eines Liefertermins kontaktiert wurde, nehme ich Kontakt mit der Hotline der BSH Hausgeräte Service GmbH auf. Die Servicemitarbeiterin (Name bekannt) weiß nichts von einer Auslieferung ab dem 07.11., rechnet eher mit „Mitte Dezember“.

Angesichts meiner Situation will sie versuchen, das Gerät von einem Händler zu beschaffen. Sie meldet sich am gleichen Tag, hatte keinen Erfolg. Will jetzt versuchen, über eine andere Abteilung ein Gerät zu beschaffen und sagt mir zu, dass sich „ein Kollege melden“ werde.

24.11.2011: Der angekündigte Rückruf fand nicht statt. Ich erreiche erneut die Servicemitarbeiterin vom 16.11., sie hat kein Gerät. Ich schlage ihr vor, mir ein anderes Modell zur Verfügung zu stellen, entweder dauerhaft oder um die Zeit bis zur Lieferung meines Austauschgerätes zu überbrücken. Sie sagt, dass dies „auch aus hygienischen Gründen nicht so einfach“ sei, sie das aber versuchen werde. Ich war die ganze Woche beruflich unterwegs, am Abend finde ich auch den Gefrierteil aufgetaut vor. Den Großteil meines (selbst gekochten) Gefrierguts habe ich verloren.

25.11.2011: Ich erhalte eine Mail von der o. g. Servicemitarbeiterin: 'Ich habe heute ein längeres Telefonat mit unserer Produktinfo geführt. Leider haben wir kein ähnliches Gerät ausfindig machen können, was wir Ihnen früher liefern könnten. Es tut mir leid, dass wir Ihnen keine günstigere Nachricht geben können.'

Meine Einschätzung:
Ich erkenne an, dass sich die BSH Hausgeräte Service GmbH um eine Lösung bemüht hat. Das Angebot eines Austauschgerätes nach Auslauf der Garantie erscheint zunächst großzügig.

Ich habe mich mit einem attraktiven Angebot und einem kurzfristigen Liefertermin in eine Unterschrift locken lassen, die ich in Kenntnis des tatsächlichen Liefertermins so wahrscheinlich nicht geleistet hätte. Angesichts des späten Liefertermins hätte ich darauf bestanden, dass die Kühlleistung meines vorhandenen Geräts bis zur Lieferung (im Sinne der Reklamation zur Reparatur vom 15.08.) sichergestellt wird.

Ich fühle mich von dem Unternehmen über die Schnelligkeit der Lieferung getäuscht.

Ich kann seit mehr als 14 Tagen keine Lebensmittel mehr kühlen, was natürlich erhebliche Auswirkungen auf meine Ernährung und meine generelle Lebensführung hat. Dass die BSH Hausgeräte Service GmbH den Termin nicht halten / kein Gerät finden kann, darf nicht mein Problem als Kunde sein.

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Sofortige Bereitstellung eines Kühlgeräts bis zur Lieferung des vereinbarten Modells. Rückerstattung sämtlicher Kosten als Ausgleich für die entstandenen Verluste.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


28.11.2011 | 01:30
von Gerd Strack | Regelverstoß melden
Vielleicht wacht Bosch-Siemens auf, wenn Sie sich auf die chinesische Art mit Vorschlaghammer und Pressebegleitung beschweren.
www.fr-online.de/wirtschaft/1472780,11167006.html
www.spiegel.de/video/video-1162412.html

04.12.2011 | 13:17
von N. Herbert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt gab es keinerlei Reaktion von Robert Bosch Hausgeräte GmbH oder der BSH Hausgeräte Service GmbH.


08.01.2012 | 08:26
von N. Herbert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach vielen weiteren logistischen Irrungen und Wirrungen wurde das neue Gerät am 07.12. bei mir aufgestellt.

Der im Vorfeld zugesagte Serviceanruf der BSH-Hausgeräte GmbH fand dann gut zwei Wochen später, am 23.12. statt. Im Verlauf dieses Gesprächs wurde mir die Erstattung vorangegangener Rechnungen in einer Gesamthöhe von € 221,90 zugesagt. Bis die Überweisung bei mir eingegangen ist, dauerte es weitere 14 (!)Tage.

Mein Fazit: Es lohnt sich, daran zu bleiben. Auch wenn es sehr, sehr lange gedauert hat, wurde meine Beschwerde letzten Endes gelöst und meine Forderung vollumfänglich erfüllt. Mein Vertrauen in den Service von Bosch ist wiederhergestellt.




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