566 Views | 04.12.2011 | 23:49 Uhr
geschrieben von Ralf Tettenborn

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Kostenerhebung

Bestell-/Kundennummer: 100851701

Ich bin seit etwa 15 Monaten bei Kabel-BW und muss erst mal was positives loswerden. Der Internetzugang ist einfach genial. Das wars aber auch schon.

Nun den hier bereits beschriebenen Ärger mit dem Wechsel zu Kabel-BW möchte ich nicht wieder aufwärmen, aber auch das habe ich erlebt.

Diesen Monat habe ich die Rechnung am 21.11. per Mail erhalten und schwubs vier Tage später lag auch schon eine Mahnung im Postkasten (Zahlung am 22.11.). Also Kundenservice ist für Kabel-BW anscheinend ein Fremdwort.

Ich habe Kabel-BW die Einzugsermächtigung entzogen und dies aus gutem Grund. Nun teilt mir die Firma im Online-Portal folgendes mit: "Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit." Nun stellt sich die Frage, darf die Firma einen Selbstzahler bestrafen? Geht das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Gruß

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Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Streichung der Kosten für Selbstzahler


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Kommentare und Trackbacks (3)


05.12.2011 | 00:08
von ReclaBoxler-2025413 | Regelverstoß melden
Da Kabel-BW alle Selbstzahler gleich behandelt, geht das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. ;-)

26.12.2011 | 23:50
von Ralf Tettenborn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War doch klar, Kundenservice ist dort einfach schlimm.


17.01.2012 | 17:42
von Ralf Tettenborn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weshalb sollte sich solch ein Konzern wie KabelBW dazu herablassen, hier einen Kommentar zu veröffentlichen.




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