Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 818 Views | 08.12.2011 | 18:27 Uhr
geschrieben von W.

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Vodafone schickt einfach Gerät zu, stellt es dann in Rechnung!

Bestell-/Kundennummer: 00 19230175 61

Ich fühle mich von Vodafone richtiggehend abgezockt und mies behandelt.

SCHLAGWORTE

Wir sind eine WG und sind langjährige ARCOR Kunden gewesen. Im April haben wir dann einen Vertragswechsel auf meinen Namen gemacht, da der frühere Mitbewohner weggezogen ist. Hier vorher mit Vodafone gesprochen, ob das problematisch sei. Aussage: Alles gar kein Problem, ist nur eine Namensänderung, nichts sonst.

Dieses hat dann aber bis Juli oder so gedauert! Ewiges hin und her usw. Obendrauf haben wir natürlich auch noch eine neue Vertragslaufzeit, im Prinzip war nichts einfacher und wir hätten ganz normal kündigen können und einen Neukundenvertrag machen können. Zu besseren Konditionen.

Gleichzeitig haben wir auch den Tarif noch gewechselt, weil wir sehr viel bezahlten. Es sollten zwei Optionen geändert/rausgenommen werden. Mehrmaliges Hotline anrufen und hinterherrennen, dass sie es auch wirklich machen. Im Oktober(!) hat das dann endlich geklappt.

Es war eine unglaublich nette Frau dran, die mir super entgegenkam, auch mal gefragt hatte, was für einen Router wir hätten, aber sonst nichts. Ich habe nur geantwortet: "Ein ganz altes Ding Wlan100, das oft hängen bleibt und abstürzt." Mehr nicht. Kein "ein neues Gerät wird Ihnen zugeschickt", noch ein "das wird Sie aber fast 50 Euro kosten" - nichts.

Zwei Wochen später kam einfach dieses Gerät, ich dachte, das ist eine kleine Aufmerksamkeit von denen. Keine Rechnung beiliegend, kein Schreiben, nichts.

Wieder zwei Wochen später kam dann plötzlich eine Rechnung mit Telefonkosten und für dieses Gerät 49,83 Euro berechnet.

Bei der Hotline angerufen und gesagt, dass das nicht sein kann. Die haben gesagt, dass wir es bezahlen oder zurückschicken müssen. Sie können uns nicht entgegenkommen.

Ich daraufhin einen Brief geschickt, mit Reklamation der Rechnung, Darstellung der Sachlage, dass wir uns verar+++ fühlen und dass es da diesen § im BGB gibt, der besagt, dass, wenn man einfach unangefordert etwas zugeschickt bekommt, dass man es dann behalten darf und nicht bezahlen muss. Außerdem habe ich reingeschrieben, dass wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, falls sie uns nicht entgegenkommen können.

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Nichts gehört, drei weitere Anfragen über E-Mail gemacht, immer noch keine Reaktion. Bis heute nichts von Vodafone gehört. Nur wieder eine Mahnung.

Heute bei Hotline angerufen, der will uns 10 Euro Gutschrift geben, aber mehr könne er nicht machen.

Und die Höhe: Er meinte, dass unser Beschwerde/Reklamationschreiben so lange nicht bearbeitet werden würde, bis wir das Gerät zurückschicken würden.

Unglaublich (mit ARCOR hatte ich NIE Probleme), ich habe so was noch nicht erlebt, fühle mich ausgenutzt und mies behandelt, obwohl wir schon so lange da Kunden sind und das Gerät, wenn ich nicht von Anfang an falsch informiert worden wäre, als Neukunde UMSONST bekommen hätte. Miese Tour. Ich überlege, ob das Methode hat und so viele Kunden abgezockt werden, ob ich zum Verbraucherschutz, Anwalt oder sogar an die Presse gehen sollte.

Mal abgesehen von den ganzen Kosten für Telefonhotline, Porto, plötzlich werden uns die Rechnungen wieder per Brief zugestellt, was ja auch Geld kostet, obwohl ich schon 10 mal auf Webbill umgestellt habe, Mahnkosten usw. Und die Kosten von dem Tarif, den sie monatelang nicht abgeändert haben, und wir ihn deshalb weiter bezahlt haben.

Und: sie befinden sich ja nicht mal auf der rechtlich sicheren Seite.

Meine Forderung: Allein schon für den ganzen Stress Gerät umsonst incl. Versandkosten (in Höhe von fast 10 Euro!), mindestens.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Schenkung des Gerätes und Rückzug der Kostenforderung in Höhe von 49,83


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


08.12.2011 | 19:29
von ReclaBoxler-4425421 | Regelverstoß melden
Dass man etwas was man unaufgefordert zugeschickt bekommt einfach behalten darf ist so nicht richtig. Wenn der Absender es zurückhaben möchte, muss diesem Wunsch entsprochen werden (natürlich auf dessen Kosten die er dann gegebenenfalls auch vorstrecken muss).

08.12.2011 | 19:46
von Xaver | Regelverstoß melden
Unbestellte Waren oder sonstige Leistungen verpflichten weder zur Bezahlung noch zur Zurücksendung. ..

www.az-web.de/blogs/serendipity/index.php?/archives/364-Unverlangt-zugesandt.html

www.rechtsanwalt-eilenburg.de/schaukasten/unbestellteWaren.php

09.12.2011 | 08:54
von W. | Regelverstoß melden
Vielleicht füge ich das noch nach, Vodafone bewegt sich rechtlich ganz sicher nicht auf der richtigen Seite, sitzt aber am längeren Hebel, weil sie uns drohen den Anschluss zu sperren. Somit zwingen Sie mich zu etwas was ich gar nicht wollte. Aufgezwungen.

§ 241a BGB hat folgenden Wortlaut:
" (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. "

-Durch die Zusendung unbestellter Ware wird kein Vertrag geschlossen. Es liegt noch nicht einmal ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages vor, mit der Folge, dass das Schweigen des Verbrauchers auf die Zusendung unbestellter Ware nicht zum Vertragsabschluss führen kann. Der Verbraucher ist auch nicht verpflichtet, die unbestellte zugesandte Ware aufzubewahren. Er kann sie auch entsorgen. Nach einhelliger Meinung können Sie die unbestellte Ware auch benutzen. -

16.12.2011 | 09:07
von W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben einen Brief bekommen, in dem steht, dass wir demnächst eine Gutschrift in Höhe von 49,90 bekommen. Glaube aber erst dran, wenn ich sehe.


30.12.2011 | 16:03
von W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.01.2012 | 05:43
von W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.03.2012 | 17:33
von W. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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