Durch Telefónica gelöste Beschwerde. | 452 Views | 08.12.2011 | 19:49 Uhr
geschrieben von F. M.

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Hamburg)

Einkaufsgutschein nie bekommen

Bestell-/Kundennummer: DE10324376

Im März 2011 schlossen wir bei Alice einen neuen Vertrag ab. "Entscheidungshilfe" war auf jeden Fall der vertraglich zugesagte 150 Euro - Einkaufsgutschein. Mit der Zusage, weitere 50 Euro zu bekommen, ließen wir uns auf eine Mindestvertragslaufzeit ein.

Der Einkaufsgutschein über 200 Euro ist bis heute nicht bei uns eingetroffen. Weder auf Mails noch auf Fristsetzung reagiert Alice.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: 200 Euro Einkaufsgutschein für Saturn Hannover


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


09.12.2011 | 08:32
von B. | Regelverstoß melden
"Versprochen ist versprochen, und wird auch nicht gebrochen" - den Spruch kennen schon Kinder.

Aber warum fällt es uns als Erwachsenen und im konkreten Fall "Alice" so schwer, zu unseren Wörtern zu stehen?

09.12.2011 | 16:11
von FRau M. | Regelverstoß melden
Was treibt sich denn hier an superklugen Leuten herum? Statt nachzufragen draufzuhauen, ohne etwas verstanden zu haben, zu unterstellen usw. Ja, ich habe das schriftlich. Und ich brauchte einen Internetanbietar. So oder so ist Alice für uns die günstigste Variante gewesen. Aber natürlich nimmt man dann auch gerne noch einen Einkaufsgutschein mit. Ich möchte denVertrag auch bestehen lassen, eben weil es für uns die derzeit beste Alternative ist. Eigentlich ist es mir zu blöd, mich hier auf so eine Rechtfertigungsposition zu bringen. Aber vielleicht kapiert das ja hier der eine oder andere Schreiberling und fragt lieber in Zukunft mal nach, bevor er seinen ganzen Lebensfrust hier auskippt.

09.12.2011 | 16:41
von ReclaBoxler-4607281 | Regelverstoß melden
Frau M. Sie sollten sich wirklich nicht von diesen klei ngeisti gen Typen beeinflussen lassen. Die sind so klein hir nig, dass die noch nicht ein Mal den Sinn der ReclaBox begriffen haben.

Alice antwortet nicht in diesem Forum aber vielleicht bewirkt die Beschwerde doch etwas. Viel Glück.

09.12.2011 | 16:47
von Bernd | Regelverstoß melden
Ich würde folgendes versuchen: Wenn noch nicht geschehen, Alice schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Übersendung des Gutscheins (oder alternativ - zumindest versuchen -: Überweisung von 200 €) setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Übersendung des Gutscheins (oder alternativ: Überweisung von 200 €) gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Alice) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

09.12.2011 | 17:20
von Frau M. | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die beiden letzten Antworten! Genau deshalb schätze ich Reclabox. Genauso, wie ich hier schon einmal Unterstützung gefunden habe, helfe ich auch gerne, soweit ich kann. Die Antworten helfen mir weiter! Genau so werde ich es machen. Danke nochmals!

09.12.2011 | 17:33
von Bernd | Regelverstoß melden
Ist aber nur mein persönlicher Vorschlag - so wie ich es machen würde. .. ich weiß aber nicht, ob man einen 200 € Gutschein mit einem Mahnverfahren "erzwingen" kann (andererseits hat der Gutschein aber auch einen Wert von 200 €). Normalerweise kenne ich das Mahnverfahren nur bei Geldforderungen (nicht Gutscheinen) - deshalb bitte vorsichtshalber nach dem Schreiben mit der Fristsetzung und vor dem Mahnverfahren googeln. ..

09.12.2011 | 17:39
von D. | Regelverstoß melden
www.mahngerichte.de/onlineverfahren/online_mba_hinw.htm

Zitat: ". .. Ferner kann Ihnen die Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts weitere Auskünfte erteilen. "

Siehe auch: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

22.12.2011 | 18:43
von Frau M | Regelverstoß melden
Habe heute den Einkaufsgutschein bekommen. Freue mich sehr, daß es ohne weiteren Aufstand geklappt hat.

26.12.2011 | 09:50
von F. M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!