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452 Views | 08.12.2011 | 19:49 Uhr
geschrieben von F. M.
Bestell-/Kundennummer: DE10324376
Im März 2011 schlossen wir bei Alice einen neuen Vertrag ab. "Entscheidungshilfe" war auf jeden Fall der vertraglich zugesagte 150 Euro - Einkaufsgutschein. Mit der Zusage, weitere 50 Euro zu bekommen, ließen wir uns auf eine Mindestvertragslaufzeit ein.
Der Einkaufsgutschein über 200 Euro ist bis heute nicht bei uns eingetroffen. Weder auf Mails noch auf Fristsetzung reagiert Alice.
Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG:
200 Euro Einkaufsgutschein für Saturn Hannover
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aber warum fällt es uns als Erwachsenen und im konkreten Fall "Alice" so schwer, zu unseren Wörtern zu stehen?
Alice antwortet nicht in diesem Forum aber vielleicht bewirkt die Beschwerde doch etwas. Viel Glück.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Übersendung des Gutscheins (oder alternativ: Überweisung von 200 €) gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Alice) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Zitat: ". .. Ferner kann Ihnen die Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts weitere Auskünfte erteilen. "
Siehe auch: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren