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Vertragswidriges Verhalten bei Kündigung, Rufnummernmitnahme
Bestell-/Kundennummer: O0770937
Am 10.11.2011 kündigte ich meine Rufnummer bei Maxxim und bat darum, die Kosten der Rufnummernportierung per Lastschrift einzuziehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Rufnummer 0163/XXXXXXXX. Den dafür anfallenden Betrag bitte ich, unter Berücksichtigung des noch vorhandenen Guthabens, vom der bekannten Bankverbindung einzuziehen.
In einer ersten Antwort hieß es dann, der Vertrag liefe bis 31.12.2011, eine Rufnummerportierung sei erst danach möglich (soviel übrigens zu der Werbung auf der Startseite: "Keine Vertragslaufzeit"):
Wir bestätigen Ihnen Ihre Kündigung wunschgemäß zum nächstmöglichen Termin. Ihr Vertrag endet somit zum 31.12.2011. Ihr Restguthaben wird Ihnen automatisch auf Ihre hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
Wir werden ab dem genannten Termin keine Abbuchungsvorgänge mehr vornehmen. Die Abbuchungsfunktionalität erlöscht zu diesem Zeitpunkt.
Nach Prüfung der AGB, die zum Vertragsschluss in 2009 gültig war, wäre die Kündigung aber innerhalb von vier Wochen wirksam geworden:
III. Vertragsbeginn / –dauer und –beendigung / Nutzung von maXXim / Widerrufsbelehrung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, also in Textform oder per SMS erklärt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eine Rückfrage meinerseits führte dann wiederholt zu folgender unbefriedigender Antwort: Das Kündigungsdatum ist korrekt und wird nicht korrigiert. Die für Ihren Tarif gültigen AGB finden Sie in Ihrer Servicewelt. Unter dem oben genannten Punkt III. 4. ist folgender Text hinterlegt:
"Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden. Das Recht der beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."
Der von Ihnen zitierte Punkt III. 3. enthält folgenden Text: "Der Vertrag wird auf unbestimmt Zeit geschlossen."
Wir weisen Sie nochmals daraufhin, dass für Sie die in Ihrer Servicewelt bereit gestellten AGB gelten. Andere AGB wurden Ihnen vor Vertragsabschluss nicht zur Verfügung gestellt und gelten auch nicht für das Vertragsverhältnis.
Die dort genannten AGB (Stand November 2011) galten aber nicht bei Vertragsabschluss, darauf hatte ich mehrfach Maxxim hingewiesen. Zwischenzeitlich hatte Maxxim bereits die Rufnummernportierung mit 30 Euro berechnet, so dass ein negatives Guthaben entstand.
Ich frage nochmals wegen der AGB nach und erhielt, statt auf meine Argumente einzugehen, lapidar folgende Antwort:
Das Kündigungsdatum zum 31.12.2011 bleibt auch weiterhin bestehen. Die Portierung zum neuen Anbieter kann zum 01.01.2012 erfolgen. Ihre SIM Karte ist nur für abgehende Verbindungen gesperrt. Eingehende Verbindungen sind auch weiterhin und bis zum Vertragsende möglich. Diese Rufnummer ist also bis zum Vertragsende erreichbar.
Es bleibt an dieser Stelle also festzuhalten, dass
1. Die Kündigungsfristen entgegen den AGB, die bei Vertragsabschluss vorlagen, zum Nachteil des Kunden verlängert werden.
2. Gebühren, die erst NACH Vertragsbeendigung berechnet werden dürften, viel zu früh abgerechnet wurden und deshalb eine Sperrung der Karte erfolgte. Denn selbst nach den aktuellen AGB gälte:
VI. Entgeltpflichtige Leistungen
Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet der Diensteanbieter in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.
Insofern fordere ich Maxxim bzw. "MS Mobile Services GmbH" auf,
1. das Kündigungsdatum entsprechend der eigenen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu korrigieren und zu bestätigen und dafür Sorge zu tragen, dass der Portierung nichts im Wege steht und
2. die Berechnung des Negativsaldos entsprechend der eigenen AGB zu korrigieren und die Portierung erst nach Abschluss bzw. Vertragsende zu berechnen.
Darüber hinausgehenden Schadensersatz wegen der verspäteten Rufnummernportierung und der zu Unrecht erfolgten Sperrung behalte ich mir vor.
laut den alten AGB die Sie hier aufgeführt haben, gilt doch eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
Wenn Sie die Kündigung am 10.11.2011 ausgesprochen haben, ist das nächst mögliche Kündigungsdatum der 31.12.2011.
Oder wie rechnen Sie?
Das Einziehen der 30,00 EUR sehe ich gauso falsch an wie Sie.
MfG
R. Schorr.
MfG
R. Schorr.
Immerhin lief die Rufnummernportierung zu dem neuen Provider ohne weitere Schwierigkeiten.