Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 372 Views | 22.12.2011 | 09:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5528401

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Weigerung der Paketaushändigung durch Paketshopbetreiber

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer: 15354216503346

Gestern wollte ich in einem Hermesshop eine Sendung abholen - die per 24 Std. Lieferung von Baur kam. (24 Std. - da dringend benötigt)

SCHLAGWORTE

Lieferadresse:

PM. SERVICE IM RATIO
KdNr. 123***902
ROXELER STR. 416
48161 MUENSTER

Zusatz: Mandy Beier

Nun stand ich (als Ehemann) am "Schalter" und wollte die Sendung im Auftrage meiner Frau abholen. Allerdings verweigerte mir Hr. Schn. die Ausgabe. Obwohl ich ihm meinen Personalausweis zeigte - führte kein Weg hinein, dass er mir die Sendung mitgibt.

Ausschließlich meine Frau könne die Abholung durchführen.

Nirgends steht bei Hermes, dass die eine eigenhändige Abholung bedingt.

Zitat Hermes:
"Sobald die Sendung im gewünschten PaketShop eingetroffen ist, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung per E-Mail, in der ihm die genaue Adresse sowie die Öffnungszeiten des Shops mitgeteilt werden. Das Paket kann nun ab sofort gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses abgeholt werden. "

nachzulesen unter:

www.hermespaketshop.de/shop2shop/

Was mich extrem daran aufregt ist der Fakt, dass bei einer Zuhause-zustellung - die Sendung an jede X-Beliebige Person ausgegeben wird. Jeder Nachbar oder Familienangehörige braucht einfach nur unterschreiben. nicht mal seinen Personalausweis zu zeigen.

Ich bin darüber extrem verärgert. Nicht umsonst bestellt man solche Sendungen extra in 24 Std. Lieferzeit! Und dann noch das hin und her gefahren. Lieben Gruß an die Umwelt!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Stellungnahme & Erstattung des Aufschlags für die 24h LIeferung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.12.2011 | 10:19
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo ReclaBoxler-5528401,

unter "Empfänger" ist der in der Anschrift genannte Kunde gemeint. Wir bitten um Entschuldigung für diese nicht eindeutige Erklärung. Aber natürlich können auch Sie mit einer Vollmacht die Sendung für Ihre Frau abholen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter diesem Link:

www.myhermes.de

gehen Sie dann auf der linken Seite auf den Link "FAQ" und wählen Sie dann den Punkt "Abholung/Lieferung"

Für weitere Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an:

info-paket spider monkey hermes-europe.de

Geben Sie in die Betreffzeile der Mail "Reclabox-ID 45077" ein und teilen Sie uns bitte Ihre vollständigen Adressdaten mit.

Vielen Dank

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.12.2012 | 19:18
von ReclaBoxler-4390150 | Regelverstoß melden
Klar regt man sich darüber auf, wenn man unverrichteter Dinge wieder abziehen muss, aber.

Eigentlich ist das eine verständliche Sache, denn (ohne etwas unterstellen zu wollen) sonst könnten zB in Scheidung und schon getrennt lebende Partner jegliche Post oder Pakete des anderen, ohne Einwilligung des anderen abholen. Die Folgen wären nicht absehbar

Also nicht aufregen, sondern mal drüber nachdenken ob das mit der Verweigerung (anhand meines Beispiels) nicht doch korrekt war und ob eine Vollmacht ihrer Frau für die nächsten Abholaktionen nicht doch angebracht wäre; )



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