DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)
Pakete werden ohne mein Einverständnis bei Nachbarn abgegeben
Bestell-/Kundennummer: P00086142724F
Ich habe heute ein Paket erwartet und musste zu meiner Verwunderung feststellen, dass ohne mein Wissen und Einverständnis im Online-Tracking stand, dass das Paket bei meiner Nachbarin abgegeben werden soll.
Ich war den ganzen Tag zu Hause und es wurde dann auch nicht bei mir geklingelt, sondern das Paket sofort bei der Nachbarin abgegeben. Ich habe weder dem Versender noch DPD eine Erlaubnis dazu erteilt.
Bei einem früheren Vorfall wurde das Paket auch ohne mein Einverständnis einfach nebenan in einer Autowerkstatt abgegeben.
Da ich meine Pakete persönlich annehmen will, ist diese Vorgehensweise eine Unverschämtheit für mich und auch klar gesetzteswidrig, da hier gegen den Datenschutz verstoßen wird.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen03.03.2011Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen dhl: Kunden müssen über Zustellung beim Nachbarn informiert werdenPaketdienste müssen ihre Kunden benachrichtigen, wenn ein Zusteller an sie adressierte Briefe oder Pakete bei Hausbewohnern oder Nachbarn abgibt. Anders sah es eine Klausel der DHL Vertriebs GmbH & Co. oHG vor. Gegen die Bedingung im Kleingedruckten hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) geklagt. Dessen Begründung: Die Klausel zur so genannten Ersatzzustellung benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam (Az.: 6 U 165/10, nicht rechtskräftig). Die bisherige Geschäftsbedingung erlaubt es der DHL, dass "Sendungen einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden" dürfen. "Ersatzempfänger sind Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. " Dagegen urteilte das OLG: Die Benachrichtigung des Empfängers, bei wem der Zusteller die Sendung abgegeben habe, sei unbedingt erforderlich. Der Empfänger müsse wissen, wo sich das Paket befinde. Die Verbraucherzentrale ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Begriff des Nachbarn zu weit und unbestimmt ist und der Verbraucher mitbestimmen sollte, an welchen seiner Nachbarn zugestellt werden darf. Das Oberlandesgericht hat keine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt. Dagegen allerdings kann die Gesellschaft beim BGHdie so genannte "Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen.
Der eine Kunde meckert, wenn wir das Paket beim Nachbarn abgeben, der andere mault, wenn wir es nicht tun, der Dritte hat was dagegen, wenn es im Paketshop abgegeben wird, der Vierte bevorzugt diese Lösung.
*kopfkratz*
Schönen Abend noch.
Driver 166
Und danach gehen wir nunmal.
Und unserer job ist verdammt sicher weil ihn sonst niemand anderes machen will/kann.
Uns kündigen? nur im extremfall weil dann die tour auf lange unbestimmte zeit keinen neuen fahrer findet.
Sie sollten zumindest die eigenen AGB kennen:
4.1.3 die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene
empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung
oder die eigenen FAQ:
Wir versuchen insgesamt dreimal die Lieferung zuzustellen. Sollte kein Empfänger angetroffen werden, wird bereits nach dem ersten Zustellversuch eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers hinterlassen. Der Empfänger kann mit Hilfe der auf der Paketinformation aufgedruckten Nummer eine Neuzustellung vereinbaren