Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 33223 Views | 03.01.2012 | 14:20 Uhr
geschrieben von Johannes K.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie, HitStrom zahlt kein Guthaben (pleite? )

Seit dem 01.10.2010 bis zum 31.10.2011 hatte ich die Firma ExtraEnergie bzw. HitStrom als Stromlieferanten gewählt.

SCHLAGWORTE

Aufgrund besserer Konditionen anderer Anbieter entschied ich mich, meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2011 zu kündigen. Insgesamt ergab sich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr.

Nachdem der Vertrag beendet war, teilte ich unverbindlich meinen Zählerstand HitEnergie und dem Grundversorger mit.

Dann begann das Warten. Auf die Nachfrage, wann ich meine Abschlussrechnung erhalte, wurde immer pünktlich geantwortet. Mal hieß es, man müsse den Zählerstand vom Grundversorger erhalten. Dies würde bis zu 28 Tage nach Vertragsende dauern. Dann hieß es nach dieses 28 Tagen, man hätte meinen Anfangszählerstand nicht. Als ich diesen per E-Mail mitteilte und darauf hinwies, dass dieser bereits nach Vertragsende mitgeteilt wurde, erhielt ich eine erneute Mail mit der Aufforderung, den Endstand erneut mitzuteilen. Auch dies erledigte ich. Parallel setzte ich dem Unternehmen eine Frist bis zum 21.12.2011, mir eine Abschlussrechnung zu erstellen und zukommen zu lassen, unter Androhung, rechtliche Schritte einzuleiten.

Später erhielt ich eine E-Mail, dass jetzt die Zählerstände alle vorliegen würden. Ob und wann ich meine Rechnung erhalte, wurde mir jedoch verschwiegen.

Ich wartete den 21.12.2011 ab und beantragte anschließend einen Mahnbescheid. Dieser wurde am 27.12.2011 ausgesprochen.

Aufgrund meiner Abschlagszahlungen inkl. freier kWh und Bonus steht mir noch ein Guthaben in Höhe von knapp 300,00 EUR aus.

Laut Aussagen anderer Kunden funktionieren inzwischen nicht mehr die Telefone sowie Homepages der besagten Firma. Die Bilanzen der letzten Jahre sehen auch sehr schlecht als recht aus. Besteht hier auch eine Insolvenzverschleppung?

Ich kann nur jedem von der Firma ExtraEnergie GmbH und Töchtern abraten!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Auszahlung meines Guthabens


Firma hat geantwortet nach 7 Monate nach 7 Monate
26.07.2012 | 12:23
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (68)


03.01.2012 | 14:43
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Sie haben doch -RICHTIGERWEISE- einen Mahnbescheid beantragt.
Warten Sie doch einfach mal ab, wie darauf reagiert wird.

03.01.2012 | 19:44
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Kurz nachdem ich diese Beschwerde hier veröffentlicht habe, erhielt ich per Email die Miteilung von HitEnergie, dass meine Rechnung nun online zum Abruf zur Verfügung steht.

Die Summe des Guthabens stimmt. Jedoch wurde dort keine Erstattung der Gerichtskosten (23,00 €) für den Mahnbescheid aufgeführt. Wird diese wohl unabhängig von der Rechnung (hat ja auch nichts mit dem Verbrauch zu tun) überwiesen?

Jetzt muss nur noch der Gesantbetrag inkl. Gebühren in den nächsten Tagen eintreffen, dann ist alles in bester Ordnung.

03.01.2012 | 20:27
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
HitEnergie hat sicher nicht wegen Ihrer Beschwerde hier reagiert sondern wegen dem Mahnbescheid. Die hätten im Falle eines Widerspruchs keine Chance. Und die sehen, dass Sie ernst machen. Insofern ist Ihre Beschwerde hier eher kontraproduktiv.

"Jedoch wurde dort keine Erstattung der Gerichtskosten (23,00 €) für den Mahnbescheid aufgeführt. "

Die Gerichtskosten haben ja auch nichts auf der Energierechnung zu suchen.

Noch einmal:

Geduld - Sie erhalten in den nächsten Tagen Post vom Mahngericht. Da steht dann, ob HitEnergie dem Mahnbescheid widersprochen hat oder nicht.
Wahrscheinlich widersprechen die - hilft aber nichts, da Sie eine Frist gesetzt haben und die erst nach Eingang des MB zahlen werden.
Also warten Sie deren Zahlung ab.

Sollte HitEnergie nicht die Gerichtsgebühren zahlen, können Sie diese sofort einklagen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten.
Insofern reicht wahrscheinlich - falls erforderlich - eine kurze Email mit Hinweis auf die Rechtslage, um die Firma zur Zahlung zu bewegen.

04.01.2012 | 10:25
von Ömers Opfer | Regelverstoß melden
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen: warten Sie zunächst die Überweisung ab. Sollten die 23 EUR fehlen, würde ich eine "freundliche" Erinnerungsmail an die Firma schicken. Sie bekommen bald einen Vordruck vom Mahngericht, in dem Sie die unvollständige Zahlung eintragen können. Danach gehts per Vollstreckungsbescheid weiter. Alles sehr einfach, schnell und effizient. Bei stromio hat es sehr gut funktioniert:-) Viel Erfolg!

04.01.2012 | 15:14
von Else | Regelverstoß melden
Möglicherweise ist noch immer die

Firma eg factory GmbH,
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 49512-0
Fax: +49 (0) 371 49512-120

als Dienstleistungsunternehmen für Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie tätig ( www.eg-factory.de/index.php?article_id=79 ). Könnte man telefonisch erfragen. ..

Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von Priogas, Priostrom, HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert. ..).

04.01.2012 | 15:20
von Anke | Regelverstoß melden
Ich kann mich den Kommentaren nur anschließen:

Das haben Sie PRIMA gemacht: Konsequent das Verfahren durchgezogen!

Hinsichtlich der 23 € Gebühren würde ich tun, was "Ömers Opfer" schon empfohlen hat.

Zur weiteren Information - hier steht genaueres zum Mahnverfahren: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

04.01.2012 | 15:49
von ReclaBoxler-2424128 | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg - aber aufgepasst, eventuell dauert die "Brieffreundschaft" noch etwas an. ..

Ich habe nach einer korrekten Schlussrechnung (mit Guthaben) ca. 3 Monate später noch eine weitere Schlussrechnung mit einer Forderung erhalten.

Und zwar war der Ablauf der Geschehnisse folgender: Am 23.05.11 erhielt ich die 1. Schlussrechnung: der mehrfach schriftlich und mündlich zugesagte Arbeitspreis war in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Am 14.06.11 erhielt ich eine Stornorechnung zu der ersten Schlussrechnung.

Am 15.06.11 erhielt ich die zweite Schlussrechnung mit dem mehrfach schriftlich und mündlich zugesagten Arbeitspreis unter Berücksichtigung des korrekten und zwischenzeitlich vom Netzbetreiber bestätigten Verbrauchs.

Somit war mit der zweite Schlussrechnung vom 15.06.11 endlich alles in Ordnung: Hitstrom - eine Marke der Extraenergie - hatte eine korrekte Schlussabrechnung erstellt und mein Guthaben wurde mir – nach einer weiteren rund dreiwöchigen (! ) Wartezeit – erstattet.

Aber ich hatte mich zu früh gefreut: Hitstrom teilte mir am 19.09.11 per Mail mit, dass meine Schlussrechnung online zum Abruf bereitgestellt worden ist:

In meinem Online-Account fand ich dann tatsächlich

- eine Stornorechnung vom 21.0711 zu der korrekten (!) 2. Schlussrechnung vom 15.06.11

- sowie die 3. Schlussrechnung vom 16.09.11 mit einer unberechtigten Forderung:

Hitstrom hat in der 3. Schlussrechnung mit der Begründung, „maschinelle Schätzung“ den vom Netzbetreiber mitgeteilten Anfangszählerstand eigenmächtig zu MEINEM NACHTEIL verändert, sodass Hitstrom nun eine Forderung gegen mich erhob und diese Forderung wollte Hitstrom innerhalb der nächsten 14 Tage einziehen - obwohl Hitstrom mit Mail vom 29.04.11 bestätigt hatte, dass meine Einzugsermächtigung wunschgemäß gelöscht worden ist. ..

04.01.2012 | 20:30
von Anke | Regelverstoß melden
Woher wissen Sie bzw. wo kann ich nachlesen, dass "die Bilanzen der letzen Jahre sehen auch sehr schlecht als recht aus"?

04.01.2012 | 20:48
von Schmitz | Regelverstoß melden
Im Strom-Magazin Forum findet Ihr noch Informationen oder Vermutungen?

www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-hitstrom-hit-strom-abrechnung-1062-page-7.html

www.strom-magazin.de/forum/board-andere-stromanbieter/thread-hitstrom-pleite-1274-page-1.html

05.01.2012 | 01:26
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Hallo Anke.

www.unternehmensregister.de

Auf der Webseite des Anbieters oder der Firma, die man "überprüfen möchte, im Impressum die HRB-Nummer suchen und über Detailsuche alles über die Firma erfahren, z. B.:

ZITAT:
========
ExtraEnergie GmbH
(vormals: ExtraStrom GmbH)
Neuss
(vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz
.
Passiva
31.12.2009 EUR 31.12.2008 EUR
A. Eigenkapital 0,00 93.503,65
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 6.496,35 0,00
III. Jahresfehlbetrag 997.015,68 6.496,35
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 903.512,03 0,00
.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
ZITATENDE:

Die waren also schon im Jahr 2009 (buchmässig) überschuldet. Das ganze schöngeredet und die zinsfreien "Dahrlehen" der Kunden halten die über Wasser.

Das gleiche Schneeballsystem wie bei TELDAFAX.

05.01.2012 | 07:47
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde dann mal die Post vom Mahngericht und natürlich die Überweisung von HitEnergie abwarten.

Die Rechnung liegt bereits online in meinem Account vor und ist soweit auch korrekt. Sollten Nachforderungen kommen, sind diese nicht berechtigt.

Mein Bonus und auch meine freien kWh sind in der Rechnung berücksichtigt worden.

Die Bilanzen kann man sich von jeder GmbH etc. unter www.ebundesanzeiger.de anzeigen lassen. Allerdings immer nur von der Vergangenheit. aber das reicht schon um zu sehen, wie schlecht es dem Unternehmen in der Vergangenheit ging.

Ich werde weiter berichten, sobald es Neuigkeiten gibt.

05.01.2012 | 12:00
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Nachdem mein letzter Beitrag mit Zahlen und Fakten (mal wieder) im Nirvana der Box verschwunden ist - hier in Kurzform:

Bilanzen beziehen sich immer auf die Vergangenheit und sind meist zwei Jahre alt.

Auf der Webseite

www.unternehmensregister.de

die Firma am besten über Detailsuche (Registergericht und HRB-Nr. aus dem Impressum) suchen und staunen:

Im Jahr 2009 hat ExtraEnergie ein Minus von 1 Mio. EUR gemacht und damit das komplette Eigenkapital (100tsd. EUR) aufgebraucht.

Dazu steht in den Erläuterungen zur Bilanz sehr viel Interessantes:

ZITAT:
"Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. "

"Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Eingangsrechnungen für Netzentgelte (TEuro 22), Stromeinkauf (TEuro 4) und EEG-Umlagen (TEuro 8). Ferner wurden anteilig zu gewährende Kundenboni (TEuro 8) zurückgestellt. "

"Drohverlustrückstellungen wurden in Höhe von TEuro 306 für im Geschäftsjahr 2009 abgeschlossene Kundenverträge gebildet, deren Laufzeit im Wesentlichen zwölf Monate beträgt. Von einer Abzinsung wurde daher abgesehen. "

"Die gebildete Drohverlustrückstellung berücksichtigt gemäß § 249 Abs. 1 HGB nur den negativen Deckungsbeitrag aus den "Erstverträgen" ohne diese mit den erwarteten positiven Deckungsbeiträgen aus den Anschlussverträgen zu kompensieren. "

Wer das versteht, weiß Bescheid.

07.01.2012 | 12:34
von Axel Schmitt | Regelverstoß melden
Ich bin seit 1.6.2011 Kunde bei Hitstrom. Im Vertrag steht 24-monate Vertragslaufzeit. Kann man da vorher definitiv nicht kündigen?
Weiß jmd. ob man (zb. nach 12 Monaten) die monatlichen Abschlagszahlungen reduzieren kann?
Aus einem 3-Personenhaushalt ist nämlich nur noch ein 1-Personenhaushalt geworden. würde also für mich Sinn machen.
Hat da jmd. Erfahrungen?
Vielen Dank i. v.

07.01.2012 | 15:29
von M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Axel Schmitt

Wahrscheinlich können Sie nicht vorzeitig kündigen - exakt beantworten können Sie sich die Frage aber, wenn Sie sich die zu IHREM Vertrag gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen.

Wegen der Abschlagszahlungen würde ich beim Energieversorger unter Beifügung der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes eine Herabsetzung beantragen.

09.01.2012 | 15:25
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Man kommt aus jedem Vertrag vorzeitig heraus - mit einem (legalen) Trick.

NICHT zahlen. Dann hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht, was er nutzen wird.
Das ist zwar mit Mahnkosten (nicht verwechseln mit Inkassokosten! ) verbunden, kann aber durchaus billiger sein, als solche Knebelverträge weiter laufen zu lassen.

Ganz genau in die AGBs schauen, was an Mahnkosten anfällt, wann gekündigt wird etc.

Die werden mit sicherheit zwar eine In-Kasso_Bude einschalten - aber deren kosten sind i. d.R. nicht erstattungsfähig.

Bei anschliessenden Zahlungen nach Kündigung nur an Gläubiger (hier Stromversorger) zahlen und den Verwendungszweck genau angeben und Aufrechnung nach § XXX BGB ausschließen.

So bin ich rund 10 (langfristig laufende) Versicherungsverträge losgeworden
;-)

09.01.2012 | 16:01
von Axel Schmitt | Regelverstoß melden
 spider monkey M.: Danke für den Hinweis, werde ich machen!
 spider monkey Peter. Pan: Das hab ich mir auch schon überlegt, aber in den AGB´s steht, dass bei nicht fristgerechter Abschlagszahlung der Bonus von 120€ und die 550-Gratis-KWh verfallen. Und damit wäre es dann schon wieder teurer :(

13.01.2012 | 15:51
von Johannes K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich ein Schreiben Mahngericht. Der Antragsgegner ExtraEnergie GmbH hat Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch.

Im Schreiben steht: "Wegen der Begründung wird auf die beigefügte Abschrift verwiesen."

Die Abschrift ist jedoch nur das Häkchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt". Eine Begründung liegt nicht vor.

Weiter unten im Schreiben vom Mahngericht steht noch: "Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der unten berechneten Kosten (52,00 EUR) angesehen.

Am 30.12.2011 erhielt ich die Endabrechnung über das Kundenportal von Extraenergie. Der Gutschriftbetrag auf der Endabrechnung war bei einer Position abweichend. Die freien kW/h wurden mit dem damals günstigen Einheitspreis ermittelt. Ich hatte den aktuellen teureren Preis als Grundlage genommen. Ansonsten stimmt alles.

Der Betrag ist jedoch nicht überwiesen worden.

Wie soll ich mich am besten jetzt verhalten?


13.01.2012 | 17:00
von Werner | Regelverstoß melden
Haben Sie zwischenzeitlich das in der Schlussrechnung aufgeführte Guthaben erhalten?

13.01.2012 | 17:05
von Ma. | Regelverstoß melden
Erhebt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch, wird das Mahnverfahren nach Entrichtung der weiteren Gerichtskosten an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben, welches die Sache als "normales" Erkenntnisverfahren fortführt.

Bei Wikipedia ( de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisverfahren ) heißt es hierzu:

Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das Gericht zur Findung des Urteils.

Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt.

Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen Prozessmaximen und möglichst umfassender Betrachtungsweise zu betreiben.

Es wird mit einem Urteil, einer Verfügung oder einem Beschluss abgeschlossen. Einem Urteil geht stets eine mündliche Verhandlung voraus, die beiden anderen Entscheidungen können auch im schriftlichen Verfahren ergehen.

14.01.2012 | 12:35
von E. | Regelverstoß melden
Möglicherweise ist das Häkchen bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" gesetzt worden, weil Extraenergie zeitgleich das Guthaben bereits in den "Auszahlungsprozess" weiter geleitet hat und für Extraenergie die Forderung damit erfüllt ist und nicht noch (aus deren Sicht) zusätzlich im Rahmen des Mahnverfahrens erfüllt werden muss. .. hierfür spricht, dass von der Erstellung der Schlussrechnung bis zur Überweisung / Zahlungseingang beim Kunden bei Extraenergie auch schon einmal 3 Wochen vergehen können. Dies haben einige Reclaboxler in ihren Beschwerden angemerkt.

16.01.2012 | 09:39
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Die Frage ist nun, wie ich weiter vorgehen soll.

Nach dem Widerspruch habe ich keine Möglichkeit ein Vollstreckungsbescheid zu erstellen.

Wenn mir jetzt das Guthaben ausgezahlt wird, bleibe ich jedoch auf meinen 23,- EUR sitzen. Ungewiss ist ja auch, ob ich das Guthaben überhaupt bekomme.

Sollte ich nun den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen und weitere 52,- EUR zahlen um so auch meine 23,- EUR + dann die 52,- EUR zu erhalten? Und was ist, wenn während der Antragstellung dann mein reines Guthaben ausgezahlt wurde?

Ich möchte nur ungern auf meinen Kosten (die ja nur wegen des Antraggegners entstanden sind) sitzen bleiben.

16.01.2012 | 09:51
von Johannes K. | Regelverstoß melden
So, ich habe gerade auf meinem Konto gesehen, dass heute das offene Guthaben überwiesen worden ist.

Die 23,00 EUR für das Mahnbescheid leider nicht.

Was nun?

16.01.2012 | 19:02
von Anke | Regelverstoß melden
Hinsichtlich der 23 € Gebühren würde ich tun, was "Ömers Opfer" am 04.01.12 (10.25 Uhr) schon empfohlen hat: "freundliche" Erinnerungsmail an die Firma schicken - vorsichtshalber auch auf den von Ihnen beabsichtigten Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens hinweisen, wenn die 23 € nicht bis xxx erstattet werden.

Wenn die 23 € nicht erstattet werden, müssen Sie für sich selbst entscheiden, ob Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder Ihre Ruhe haben wollen. .. da kann Ihnen niemand raten, sondern Sie müssen entscheiden / abwägen.

19.01.2012 | 18:26
von T. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes K.: Haben Sie inzwischen die Gerichtskosten erstattet bekommen?

20.01.2012 | 07:50
von Johannes K. | Regelverstoß melden
So, ich habe am 16.01.2012 eine Email an ExtraEnergie geschickt.

Dort habe ich die Firma aufgefordert, die 23,00 EUR Gebühren für den erlassenen Mahnbescheid zu begleichen.

Gestern, am 19.01.2012 erhielt ich Post von der Rechtsabteilung von ExtraEnergie.

Dort wurde mir der Widerspruch des Mahnbescheides erläutert.

Im Mahnbescheid forderte ich eine Summe von Rund 287,00 EUR. Überwiesen wurden mir jedoch nur 279,00 EUR.

Dies lag daran, dass mir bei Vertragsabschluss 630 kW/h Bonus gewährt wurden, ich diese jedoch mit dem aktuellen Preis berechnet habe. Extraenergie jedoch mit dem Preis, der bei Vertragsabschluss galt. Dadurch entstand die Differenz von Rund 8,00 EUR.

In der Erläuterung wurde geschrieben, dass ich eine Höhe Summe (287,00 EUR) als in der Rechnung (279,00 EUR) gefordert habe und deshalb dem Mahnbescheid komplett widersprochen wurde und somit auch keine Erstattung der 23,00 EUR durchgeführt wird.

Tja. nun ich bin ich leider kein Experte in diesem Gebiet und weiß nicht, ob der Mahnbescheid einen Berechnungsfehler (wenn es denn dann einer ist) zulässt oder ob die Summe zu 100% stimmen muss. Der Mahnbescheid soll ja ursprünglich dazu dienen um überhaupt etwas wieder zu erhalten.

Wer ist hier im Recht? Zudem die Endabrechnung erst nach Zustellung des Mahnbescheides erstellt und das Guthaben erst am 16.01.2012 beglichen wurde.

Gibt es noch Vorschläge?

20.01.2012 | 08:36
von Anke | Regelverstoß melden
Ich tendiere zu der gegnerischen Rechtsauffassung - habe aber keine juristische Ausbildung.

An Ihrer Stelle würde ich kurz und knapp telefonisch bei der Rechtsantragsstelle des Mahngerichts, bei dem Sie den Mahnbescheid beantragt haben, nachfragen.

Da Sie nur eine kurze Information wünschen, müßte man Ihnen dort antworten können und dürfen (kurze Informationen verstoßen nicht gegen das Rechtsanwaltsberatungsgesetz, wonach Rechtsberatung ausschließlich von Rechtsanwälten erteilt werden darf).

20.01.2012 | 08:48
von K. | Regelverstoß melden
www.b2b-deutschland.de/recht_steuern/090803/mahnbescheid-gilt-auch-trotz-rechenfehler/index.php

Zitat: "Nach Meinung der Richter kann ein Mahnbescheid auch trotz eines Rechenfehlers wirksam sein, wenn in ihm die einzelnen Forderungen hinreichend individualisiert sind, so dass zu erkennen ist, welche Ansprüche geltend gemacht werden sollen. (Urteil v. 08. 06.2009, Az.: 4 O 238/05) "

Wenn Sie bei Google "Rechenfehler Mahnbescheid" angeben, kommen etliche Ergebnisse.

20.01.2012 | 11:12
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo "K. ", das Problem ist, dass bei einem Mahnbescheid nur ein geforderter Betrag eingetragen wird.

Wodurch die Forderung entsteht und aus was sie sich zusammensetzt wird nicht gefragt und kann auch nicht eingetragen werden.

Dies wäre erst möglich, wenn ich einen Antrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens einreiche. Weil dieser jedoch 52,00 EUR kostet, sollte ich mir vorher sicher sein ob dieser mich weiter bringt.

20.01.2012 | 11:31
von Johannes K. | Regelverstoß melden
So, ich habe eben mit dem Mahngericht telefoniert.

Die sagen mir, dass ich den Antrag auf Durchfürhung des streitigen Verfahrens einreichen kann. Dort würde ich angeben was der Gegner bezahlt halt und was noch offen ist.

Offen ist jedoch nichts mehr, außer die 23,00 EUR Gebühren, die aufgrund der falschen Berechnung und des darauffolgenden Widerspruchs nicht gezahlt wurden.

Ich denke, ich werde das Risiko einfach mal eingehen.

Ich kann ja ganz klar beweisen, dass die Endabrechnung erst am Tag der Zustellung des Mahnbescheides erstellt wurde. Also nur aufgrund des Mahnbescheides. Genauso wurde deshalb nur die Zahlung geleistet. Sonst hätten sie diese bei Widerspruch auch lassen können. Haben sie aber nicht, weil sie wissen, dass sie nicht damit durchkommen.

Nun wollen sie einfach die 23,00 EUR sparen.

Ich berichte weiter :)

25.01.2012 | 11:56
von Bärbel B. | Regelverstoß melden
Wenn Extra Energie tatsächlich überschuldet sein sollte, dann erklären sich ja aucsh die überhohten Abschläge?
Wieso kontrolliert diese Bude eigentlich keiner!
Wir sind am 31.01.12 raus! Werden aber gleich eine Frist für die Schlussrechnung setzen, und danach gleich handeln!
Wir sind dann bei BS Energie und werden auch nicht mehr wechseln. Einmal abgezockt, und nie wieder!

25.01.2012 | 18:15
von Nadine Schlecker | Regelverstoß melden
Das sind ja "schöne" Aussichten. Ich bin leider seit 1.6.11 Kunde und habe eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Ich spare eifrig Strom, aber wenn man das hier liest macht das ja keinen Sinn, weil man eh nichts zurückbekommt. Vor allem in 1,5 Jahren ist der Verein wohl eh schon längst insolvent.
Hat jemand eine Idee was man machen könnte? Ich überlege einfach nicht die Abschlagszahlungen á 100 Euro zu bezahlen um eine Reaktion seitens des Versorgers zu provozieren. Vielleicht kommt man damit vorzeitig aus dem Vertrag raus?
Ferner werde ich morgen anrufen und versuchen die Abschlagszahlungen zu reduzieren.
Was denkt ihr?

MfG Nadine

28.01.2012 | 13:53
von Mark L. | Regelverstoß melden
Habe soeben versucht, bei Extraenergie Jemanden auf der Kundenhotline zu erreichen. "Lieber Kunde, Sie rufen leider außerhalb unserer Gesprächszeiten an. Diese sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstags von 10 bis 17 Uhr! " Es ist jetzt 13:45 Uhr! Wieso geht denn da bloß keiner ran? :) Ich habe wegen meiner ausstehenden Abschlussrechnung bereits einen Mahnbescheid beantragt! Handeln Sie, bevor eine Insolvenz ansteht!

28.01.2012 | 15:00
von C. | Regelverstoß melden
Auf diesen Internetseiten ist unter anderem zu lesen wie der "Antrag Mahnbescheid" ausgefüllt wird

www.internetrecht-rostock.de/maschinellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm

www.internetrecht-rostock.de/manuellen-mahnbescheid-ausfuellen.htm

www.internetrecht-rostock.de/mahnscheid-was-passiert-jetzt.htm

www.internetrecht-rostock.de/mahnbescheid-ausfuellen.pdf

31.01.2012 | 13:31
von K: W. | Regelverstoß melden
Habe gestern (nachschau unter meinem Zugang HIT Energie) meine Endabrechnung für 01.11.2010 - 31.10.2011 erhalten.
Hatte vorher alle Ansprüche mitgeteilt, Frist gesetzt und mit Mahnantrag und widerruf der Einzugsermächtigung gedroht!
Dies alles per Einschreiben mit R. + Mail!
Guthaben plus Bonus wird mit den folgenden Monaten (bis Juli) verrechnet und mein Monatsbeitrag wurde entsprechend angepasst.
Ab August dann 10 € weniger.
Des Weiteren habe ich zum 31.10.2012 gekündigt, was auch angenommen wurde.
Bin mal gespannt, ob die nächste Endabrechnung genauso lange dauert.

Viele Grüße
Klaus

02.02.2012 | 06:50
von Cheoch | Regelverstoß melden
Vorab ein Kompliment an Alle, die hier mit fundierten Mitteln gegen HitStrom (und Konsorten) vorgehen.

Johannes K. könnte ich noch empfehlen, die Differenz der Aufrechnungen durch eine Anfechtung der Preiserhöhung aufzuheben.
Denn zumindest die Preiserhöhung der HitEnergie vom 27.01.2011 mit Wirkung zum 01.02.2011 ist "rundum" fehlerhaft und damit unwirksam.
Näheres habe ich für meinen Fall aktuell im Parallelthema ausgeführt:
de.reclabox.com/beschwerde/39961-extraenergie-neuss-hitstrom-keine-schlussrechung-und-keine-guthabenerstattung

Unter Umständen ist erst eine akzeptierte Schlussrechnung die beste Basis für einen Mahnbescheid. Oder zumindest ein eigener Berechnungsvorschlag zu einer Schlussrechnung, der mit Fristsetzung vom Versorger nicht widersprochen wird. Zum Beispiel:

Mit diesem Schreiben fordere ich eine Verzinsung meines Kunden-Guthabens mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz ab dem 30.01.2012.

Mit diesem Schreiben fordere ich Sie auf, meine Vorwürfe im Einzelnen
zu beantworten.

Zudem fordere ich die vollständige Rückzahlung meines Guthabens
entsprechend dem untenstehenden Vorschlag zur Schlussrechnung.

Für beide Forderungen setze ich Ihnen eine Frist bis zum 28.02.2012.

Mein Berechnungsvorschlag zur
SCHLUSSRECHNUNG in Euro

524,40 = Abschlagszahlungen
316,21 = abzüglich Rechnungsbetrag
=
208,19 = Rückzahlung

-

STROMVERBRAUCH (1681 kWh nach Netzbetreiberangabe)
01.12.2011 - 20.03.2012 = 33842. 34347 = 0505 kWh frei (Bonus)
21.03.2012 - 30.11.2012 = 34347. 35523 = 1176 kWh

RECHNUNGSBETRAG in Euro
144,48 = Grundpreis
226,73 = Arbeitspreis 1176 kWh x0,1928 (Grund: Preisanpassung unwirksam)
=
371,21
- 55,00 = Bonus Neukunde
=
316,21 = Rechnungsbetrag

Mit freundlichen Grüßen.

-

Oft helfen auch die Netzbetreiber gerne weiter - und ein früher Antrag auf Schlichtung ist auch nicht falsch:
www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=3

03.02.2012 | 13:20
von Ä. | Regelverstoß melden
Kennen Sie diese Beschwerde und die Kommentare? Hierin ist sehr viel wissenswertes enthalten.

de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid

03.02.2012 | 16:05
von Mark Bonn | Regelverstoß melden
Hallo Johannes K.

Können wir irgendwie persönlich in Kontakt treten? Per Mail oder vielleicht telefonisch? Ich habe heut auch den Widerspruch vollumfänglich gegen meinen Mahnbescheid bekommen. Ich gehe definitiv vor Gericht. Vielleicht macht es Sinn, sich auszutauschen. Wie können wir in Kontakt treten, bzw. möchten Sie das überhaupt?

Grüße aus Bonn, "Mark Bonn"

22.02.2012 | 12:48
von W. | Regelverstoß melden
Der Hinweis im Kommentar vom 22.02.12, 10.04 Uhr, hilft vielleicht weiter. ..

de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979

06.03.2012 | 19:00
von Karsten Lübeck | Regelverstoß melden
Ich persönlich bin auch betroffen und warte auf meine Jahresabschlußrechnung! Mittlerweile habe ich meinen Rechtsanwalt eingeschaltet! Dieser hat dem Stromanbieter eine Frist gesetzt zur Erstellung der Jahresabrechnung und der Auszahlung des Guthabens. Mein Rechtsanwalt sieht Parallelen zu Teldafax, wo er auch schon Kunden vertreten hat. Nach dem Anschreiben meines Rechtsanwalts habe ich bemerkt, dass in meinem Onlineportal von Hitenergie der Anfangszählerstand und das Datum (Monat) bearbeitet wurde. Das Datum wurde von Januar auf April gelegt und der Anfangszählerstand wurde erhöht. Dadurch hat sich natürlich auch der Jahresverbrauch verändert. Ich weiß leider nicht, was das plötzlich zu bedeuten hat.Es bleibt abzuwarten, denn ich warte immernoch auf meine Jahresabrechnung. In 9 Tagen läuft die Frist aus!

Grüße aus Lübeck, "Karsten Lübeck"

09.03.2012 | 10:41
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

meine Klage wurde beim zuständigen Gericht in Neuss eingereicht.

Das Gericht hat die Klage inzwischen bearbeitet und den Beklagten informiert.

Nun heißt es erst einmal abwarten und Tee trinken.

 spider monkey Mark Bonn:

Leider habe ich die Nachricht zu spät gelesen. Wie sind Sie denn in der Zwischenzeit weitergekommen?

13.03.2012 | 10:34
von Johannes K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In der Zwischenzeit wurde Klage eingereicht.
Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. Die Frist läuft in den nächsten Tagen aus.

 spider monkey Mark Bonn
Leider habe ich die Nachricht zu später gelesen. Wie weit sind Sie inzwischen gekommen?


13.03.2012 | 19:00
von M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Karsten Lübeck

Bezüglich des geänderten Zählerstandes folgender Hinweis: Der Netzbetreiber übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Extraenergie / Hitstrom. Normalerweise meldet Extraenergie / Hitstrom an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.

Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.

Um die "Partner"schaft mit Extraenergie / Hitstrom möglichst schnell zu beenden, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie / Hitstrom weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie / Hitstrom erfolgte.

14.03.2012 | 08:31
von M. | Regelverstoß melden
 spider monkey Karsten Lübeck

Bezüglich des geänderten Zählerstandes folgender Hinweis: Der Netzbetreiber übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Extraenergie / Hitstrom. Normalerweise meldet Extraenergie / Hitstrom an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.

Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.

Um die "Partner"schaft mit Extraenergie / Hitstrom mit einem Schriftwechsel / Brief"freundschaft" bezügl. Uneinigkeit bei den Zählerständen nicht unnötig zu verlängern, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie / Hitstrom weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie / Hitstrom erfolgte.

01.04.2012 | 15:19
von Helferlein | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes K.

Mark aus Bonn bittet Sie, umgehend mit ihm Kontakt aufzunehmen!

vgl.:
de.reclabox.com/beschwerde/46835-extraenergie-neuss-extraenergie-zahlt-guthaben-nach-mahnbescheid#comment117895

de.reclabox.com/beschwerde/46835-extraenergie-neuss-extraenergie-zahlt-guthaben-nach-mahnbescheid#comment117897

de.reclabox.com/beschwerde/46835-extraenergie-neuss-extraenergie-zahlt-guthaben-nach-mahnbescheid#comment117899

de.reclabox.com/beschwerde/48227-extraenergie-neuss-hitgas-geschaedigte-melden#comment117898

de.reclabox.com/beschwerde/48286-extraenergie-neuss-1500-eur-guthaben-erstattet-jetzt-klage-wegen-mahnkosten#comment117911

01.04.2012 | 21:05
von Ehemalige Extraenergie-Kundin | Regelverstoß melden
Hallo Krabbe!

Sie haben an der falschen Stelle geklickt (ist eigentlich für Firmenantworten vorgesehen. .. - aber ist ja noch mal gut gegangen, Sie haben keinen Vertrag geschlossen. ..)

1) Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwar-ze Scha-fe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

2) Extraenergie (und Hitenergie, Hitagas, Hitstrom, Prioenergie, Priostrom, Priogas etc.) ist eine Tochter der Kapital-Beteiligungsgesellschaft GLOTEC Ventures GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss, Telefon: 02131 / 523 370.

Dort haben verschiedene Kunden angerufen (statt der "0" z. B. die "10" oder die "45" wählen) und ihre Sorgen "mitgeteilt" - einigen wurde zwischenzeitlich geholfen.

01.04.2012 | 22:41
von ReclaBoxler-3492871 | Regelverstoß melden

Ich bin auch Kunde von Hitenergie.

Habe viele Monate nach einer Jahresabrechnung gefragt. Bis heute keine Reaktion von Hitenergie. Zalte immer 83,00 Euro im Monat. Der Stromversorger hat letztens für 3 Monate vom Konto einfach abgebucht. Auf Anfrage warum, keine Reaktion. Auf der Rechnung steht aber gleich: Bitte beachten Sie, dass gem. Ziff. 6.9. AGB ein dem Kunden ggf. zugesater Bonus/frei. kWh entfällt, falls fällige Rechnungen/ Abschlagsbeträge nicht oder vollständig gezahlt werden. (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung)

Das heißt also, buche ich das im vorraus gezahlte Geld zurück, soll ich kein Bonus erhalten.

Ist Hitenergie allmächtig?

Habe jetzt an die Schlichtungsstelle für Energie in Berlin geschrieben. Warte auf Antwort.

Habe über einen anderen Stromanbieter den Vertrag zum 1.8.2012 gekündigt.

Hoffe ich zahle nicht doppelt wie die Leute bei Teldafax.

Erst den Pleite Stromversorger, Weil er nicht die Rechnung bezahlt, dann an die Stadtwerke und dann noch an die Eon Stromdurchleitungsgebühr.

Kann nur sagen. Finger weg vom Stromversorger Hitenergie!



02.04.2012 | 17:45
von Xy | Regelverstoß melden
WDR-Studio Düsseldorf

Zitat:

".. Nach Informationen der WDR Lokalzeit ermittelt die Staats_anwaltschaft Düsseldorf wegen Ver_dachts auf Be_trug gegen den Geschäftsführer der Extraenergie GmbH. In den letzten Wochen seien rund 30 Anzeigen eingegangen, so ein Sprecher der Staats_anwaltschaft. . "

www.wdr.de/studio/duesseldorf/serien/mischt_sich_ein/2012/03/20120319.html

www.kuvi.de/nrw/28144_anzeigen-extraenergie.html

04.04.2012 | 16:05
von Petra | Regelverstoß melden
Haben auch Problem.
Bin Hitgaskunde Jahresabschlußrechnung total überhöht, mit aus der Luftgegriffenem Zählerstand. Der Servicemitarbeiter bestätigte das der Zählerstand auf der Rechnung nicht mit dem Zählerstand der im System steht übereinstimmt. Den unrechtmässig abgebuchten Betrag von über 800 Euro habe ich zurück gebucht und denen eine Rechnung meinerseits geschickt (habe ein Guthaben von 190 euro)

Sie haben bislang weder eine korrekt Rechnung noch eine Gutschrift gesendet.

Welche Adresse gebe ich jetzt bei dem Mahnverfahren an? Auf der Homepage steht ja jeglicher Schriftverkehr muss nach Chemnitz und dort gibt es nur ein Postfach

04.04.2012 | 19:38
von K. | Regelverstoß melden
 spider monkey Petra

Meines Wissens sind HitStrom und HitGas Marken der ExtraEnergie GmbH

Anschrift:

Europadamm 2-6
41460 Neuss

Sitz der Gesellschaft:

Amtsgericht Neuss HRB 15799

Geschäftsführer:

Dr. Barnim Jeschke

24.04.2012 | 10:40
von Johannes K. | Regelverstoß melden
 spider monkey Petra

Genau wie "K. " geschrieben hat.

Mahnbescheid an:

ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss

Geschäftsführer Dr. Barnim Jeschke

Gehen Sie aber davon aus, dass Ihrem Mahnbescheid im vollen Umfang wiedersprochen wird und sie parallel eine Abschlussrechnung und einige Tage später Ihr Guthaben erhalten.

Um sich die Gebühren für den Bescheid wieder zu holen, bleibt Ihnen dann nur noch der Weg über die Durchführung des streitigen Verfahrens. So wie ich das auch gerade mache.

Schauen Sie mal ob Ihnen auch die Preiserhöhung von Anfang 2011 in Rechnung gestellt wurde. Diese können Sie auch direkt korrigieren lassen bzw. beanspruchen.

24.04.2012 | 18:45
von Energiekunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes K.

Petra ist Gaskundin und dort gab es meines Wissens Anfang 2011 keine Preiserhöhung.

Für die Stromkunden ist die Preiserhöhung relevant, die Anfang 2011 meiner persönlichen Meinung nach "versteckt" per Mail - meist nur wenige Stunden oder auch einige wenige Tage vor dem Tag der Preiserhöhung - mit der Begründung "EEG-Umlage" versendet wurde:

1) Viele Strom-Kunden haben die Preiserhöhung nicht bemerkt, da von Hitstrom lediglich eine Mail mit einem mehrseitigen Infodokument übersendet wurde, in dem der Start ins Neue Jahr und das super Gas-Angebot von Hitgas angepriesen wurde, sowie weiteres blabla über mehrere Absätze und ganz zum Schluss der lapidare Satz - der es aber bei näherem Betrachten "in sich hatte" - stand

Zitat: "Es ist Zeit, dass Sie als Privatkunde wieder in den Mittelpunkt gerückt werden und die Vorteile erhalten, die Sie verdienen! Ihre monatliche Abschlagszahlung wird nicht erhöht! ".

Wenn man dann dem Link folgte und sich in sein Account bei Hitstrom einloggte, konnte man in einer Kundeninformation lesen:

Zitat: "Auf Grund (. ...) und den verbesserten Zahlungskonditionen von zwölf Abschlagszahlungen

(Anmerkung von mir: vereinbart waren nur 11 (!) Abschlagszahlungen)

erhalten Sie einen Arbeitspreis von 19 Ct. / kWh und dadurch eine Senkung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung von 71 € auf 69,66 €. "

Tatsächlich waren jedoch vertraglich nur 11 Abschlagszahlungen und ein Arbeitspreis von 17,35 Ct. /kWh vereinbart und zugesichert worden!

vgl. auch de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom
und de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens

2) Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale steht in der Rubrik "Aktuelles" u. unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern"
( wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1082 )

Zitat: "Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.

Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.

Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.

Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus.

Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.

Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

HH 2 0017/11 u. HH 2 0085/11" (Zitatende)

Es steht allerdings nicht dabei, um welche Stromanbieter es sich handelt.

3) Beim Bund der Energieverbraucher habe ich den Artikel "Neuer Tarifrechner verspricht Transparenz" - es handelt sich hierbei um die HausPilot GmbH - entdeckt:

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Strompreisvergleiche-im-Internet__504//ContentDetail__12694/

www.hauspilot.de/privatkunden/index.html

Zitat: "Bei ihm haben nur seriöse und gute Anbieter eine Chance auf die begehrten vorderen Plätze. Verbraucher sparen sich damit eine Menge Recherchearbeit: Hauspilot wirbt damit, die Angebote der Energiekonzerne vorab zu sieben und irreführende Angaben gegebenenfalls zu korrigieren. "

Ich habe es ausprobiert: die Energielieferanten, die mich solche Nerven kosten und von mir auf die Einhaltung von geschlossenen Verträgen, Gesetzen und den AGB hingewiesen werden müssen, erscheinen im Preisvergleich von HausPilot GmbH in meinem Postleitzahl-Bereich nicht!

15.05.2012 | 20:58
von ReclaBoxler-6818123 | Regelverstoß melden
Mir ist das gleiche passiert vom 1.11.2010-31.10.2011 habe ich Gas von Hit geliefert bekommen. habe meinen Zählerstand am 1.11.2011
per Mail durchgegeben, habe bis heute 15.05.2012 immer noch keine
Abrechnung erhalten. versuche ein mal in der Woche mich mit Hit zu verständigen, als Antwort bekomme ich, das meine Abrechnung zur Prüfung in der Buchhaltung ist. habe auch des öfteren um Rückruf der Buchhaltung gebeten, nichts passiert habe kein Bock mehr auf Hit

25.05.2012 | 20:21
von F. | Regelverstoß melden
SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!

Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

29.06.2012 | 21:06
von Harm A. | Regelverstoß melden
Die hier mit Extraenergie gemachten Erfahrungen kann ich meinerseits nur bestätigen.

Ich habe an dieser Stelle eine andere Vorgehensweise im Umgang mit diesen "feinen Herren" eingeschlagen. Nach Feststellung einer völlig falschen und Jahresabrechnung in der auch eine rechtswidrige Schätzung vorgenommen wurde (deren Zählerstand ich im übrigen erst nach fast 4 Monaten erreicht habe. Habe ich eine Gegenaufstellung geschrieben und mir dazu die Übermittlung des Zählerstands durch den Netzbetreiber dazu bestätigen lassen.

Um es deutlich klar zu stellen, die Abrechnungsweise und das Geschäftsgebaren der Extraenergie, nämlich einen Endstand trotz ordnungsgemäßer Übermittlung zu schätzen erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung gem. BGB. Der Kunde ist nach den ergänzenden Vorschriften des BGB dadurch berichtigt außerordentlich zu kündigen, und das sogar fristlos.

Meine Vorgehensweise war bislang, nach Feststellung der rechtswidrigen Jahresendabrechnung, einen tatsächliche Kostenaufstellung zu machen (inklusive Neukundenbonus, da die Ausschlußklausel der AGB NICHT greift - Kündigung zum Ablauf von 12 Monaten) und diese Forderung mit einer Zahlungsfrist per Einschreiben zuzustellen. Dabei habe ich auf die Entziehung der Einzugsermächtigung hingewiesen, die erfolgt, sofern der ordentlichen (verbrauchsgenauen) Abrechnung gem. den AGB nicht folge geleistet wird.

Nach der zu erwartenden Handlungsweise der Extraenergie habe ich angekündigt, mit einer kleinen Verlängerung der Frist versteht sich, dass die fälschlicherweise und vertragswidrig überzahlten Beträge zu Lasten des Lieferanten zurück gebucht werden. Auf den Ausschluss der Gebühren für die Rücklastschrift habe ich dabei verwiesen, da der Fehler ja nachweislich beim Lieferanten liegt und ich bei mir. Die Einzugsermächtigung habe ich dabei gleichzeitig widerrufen und auf den Tatbestand des Computerbetruges verwiesen (§263a StGB). Dieser greift, wenn der Lieferant nach Änderung der Zahlungsart weiter abbucht. (Strafrechtliche Schritte könnten hier dann folgen.)

Nachdem die besagte Firma nun immer noch nicht vertragsgemäß reagierte erfolgte nach einer 3-tägigen Überschreitung der Fristenverlängerung die Rückbuchung der überzahlten Beträge und deren Einlagerung auf ein Sonderkonto meiner Hausbank. Hier gehen des weiteren auch die ordentlichen Abschläge ein, als wäre ich in der Grundversorgung befindlich. Zudem habe ich vom meinem Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch gemacht (§314 BGB wichtiger Grund ist hier die arglistige Täuschung).

Nun versucht Extraenergie mit einem Verweis Ihrerseits auf die Mindestvertragslaufzeit dieses Kündigungsrecht zu ignorieren.
Ich indes betrachte dieses Vertragsverhältnis als nicht länger gültig und bin auf dem Weg mir einen anderen Anbieter zu besorgen.

Ich sehe noch einige Steine im Weg, da diese Lieferfirmen im Ernstfall alle zusammenhalten und versuchen ihre Mindestvertragslaufzeiten als unkündbar zu etablieren. Ein meines Erachtens sittenwidriger Versuch geltendes Deutsches Recht zu unterlaufen. Ein Hoffnungsschimmer bleibt mir: Es gibt ein älteres Urteil aufgrund dessen mein Rechtsanwalt einst seine Examensarbeit schrieb. Das Verhalten der Extraenergie ist dazu geeignet mir einen Vermögensschaden beizufügen (Knebelvertrag, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Einschreibgebühren, etc.). Aufgrund eines Urteils aus 1974 (vermutl.) beim OLG Köln könnte hier schon der Tatbestand des Betruges erfüllt sein. Die Stellung eins Strafantrages wird derzeit geprüft.

Bleibt bitte alle standhaft.

05.07.2012 | 09:28
von Ehemaliger Kunde | Regelverstoß melden
Am 04.07.12 wurde in der ARD in der Sendunge Plusminus der Bericht "Rückschau: Strompreise - Richtig billig funktioniert nicht mehr" gesendet.

Hierin hieß es unter anderem Zitat: ". .. Plusminus läßt renommierte Wirtschaftsprüfer die Bilanzen und Finanzdaten einiger Billiganbieter prüfen.

Ergebnis: Der Versorger ExtraEnergie ist überschuldet, hat hohe Anzahlungen seiner Kunden erhalten und diese als Darlehen an seine Gesellschafterin weitergegeben – bedenklich. ... "

14.07.2012 | 08:34
von ReclaBoxler-8791202 | Regelverstoß melden
Nachteile: gar kein Service, inkompetente Mitarbeiter, keine Jahres-Abrechnung, bisher keine Bonuszahlung, drastische Erhöhung der Abschläge, falsche Jahresabrechnung

Habe über Verivox gewechselt zu Hitstrom.
Single 2000kw/h mit Boni haben mich gelockt.

Im Januar 2012 dann um eine Jahresendabrechnung gebeten. Die Zählerstände ordnungsgemäß übermittelt.
Dann kamen ständig Mails, man hätte die Zählerstände nicht, ah doch, ah nein, man fange an, ah nein, ah doch.

BIS JUNI2012
Hier kam eine Jahresabrechnung die deutlich überhöht war, meine Zählerstände hat man garnicht erst benutzt. Die Zählerstände in der Rechnung erreiche ich auch nicht im Dezember 2012 also deutlich zu hoch.

Auf die Frage warum die so hoch ist, und meine Zählerstände doch vorlagen.
War die Antwort: Man hat es wohl geschätzt.

Habe dann umgehend meinen alten Stromversorger gebeten frühstmöglich wieder meine Versorgung zu übernehmen. Kündigung bei Hitstrom. Gleichzeitig WIDERSPRUCH eingelegt, und meine EINZUGSERMÄCHTIGUNG zurückgenommen.

Diese Woche kam eine Mahnung ich solle die Jahresendsumme bezahlen, gleichzeitig habe ich festgestellt das HITSTROM die Summe bereits abgebucht hat obwohl die Einzugsermächtigung nicht vorlag.

Geld also sofort zurückgeholt. Verbraucherschutz eingeschaltet. Einschreiben mit Rückschein an Hitstrom, mit der Bitte um eine korrekte Jahresendabrechnung und nochmal gekündigt. Schlichtungstelle für Energie eingeschaltet.

Verivox hatte zwar zugesagt zu helfen, allerdings passiert da nichts.
Die Leute am Telefon bei Hitstrom können auch nicht helfen die armen arbeiten für 400 Euro. in die Buchhaltung gelangt man gar nicht erst.

Ich denke das nimmt kein gutes Ende! Werde wohl noch einen Anwalt einschalten.
Wenn ich so arbeiten würde, ich säße schon längst auf der Straße!

01.08.2012 | 14:19
von Johannes K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firmenantwort von ExtraEnergie ist unbefriedigend. Diese Antwort wird anscheinend bei allen Beschwerden eingetragen, haben jedoch überhaupt nichts mit dem tatsächlichen Fall zu tun.

Der Prozess vor dem Amtsgericht in Neuss läuft noch. Ich erwarte in diesem Monat einen Abschluss des Verfahrens.

Zusammenfassung:

ExtraEnergie hat
- die geforderte Abschlussrechnung erstellt
- das Restguthaben ausgezahlt
- die rechtswidrige Preiserhöhung aus dem Frühjahr 2011 zurückgezogen
- den Überschuss durch die Preiserhöhung ausgezahlt

Offen:
- Übernahme der Kosten durch das Mahnverfahren (wurde eingeleitet weil keine Abrechung und entsprechend keine Gutschrift erfolgte

- Übernahme der Gerichtsgebühren (sind entstanden, weil ExtraEnergie dem Mahnbescheid voll widersprochen hat)

Sobald das Urteil vom Gericht verkündet wurde, werde ich erneut informieren.


13.08.2012 | 14:31
von Clemens S. | Regelverstoß melden
Ich habe meinen Stromvertrag (1.7.2011 bis 30.06.2012) im März 2012 Gott sei Dank rechtzeitig gekündigt, per Mail und Fax, mit Empfangsbestätigung und Kopie an Verivox, über deren Vergleichsrechnung ich erst in den Vertrag gekommen bins. Im Laufe des Vertragsjahres habe ich auch gemerkt, dass Sie meinen Anfangszählerstand, den ich Tistrom seinerzeit per Mail mitgeteilt habe inzwischen geändert haben und zwar vor den Vertragsbeginn (!). Ich habe (Kopie an Verivox und netzbetreiber) per Mail nachgefragt und dauaufhin den richtigen Anfangszählerstand bestätigt bekommen. Am Vertragsende habe ich den Endzählerstand an den Netzbetreiber und an Hitstrom gemeldet (im Portal eingegeben) und zur zeitnahen Schlussabrechnung aufgefordert. Nach 3 Wochen nochmal mit Durchschlag an Verivox und tatsächlich: Ich bekam die richtige Schlussabrechnung nach nur 4 Wochen, allerdings mit dem Hinweis, dass das Geld (ca 350 EUR) innerhalb der nächsten 30 Tagen überwiesen wird. Auf meinen Protest, dass die Rückerstattung sofort fällig ist und ein Zahlungsziel nicht vereinbart war (immer Kopie an Verivox), und auf meine einer gerichtlichen Vollstreckung hin haben sie tatsächlich sofort überwiesen.
Kurz gesagt: Zählerstände auch direkt bei Hitstrom melden/bestätigen lassen; Widersprüche und Streitfälle immer in Kopie auch an Vergleichsportale und Verbraucherzentrale richten.

23.08.2012 | 01:52
von Cheoch | Regelverstoß melden
In meinem Fall Hitstrom sind noch knapp 20 Euro offen,
die sich auf die unwirksame Preiserhöhung beziehen.
Hinzu kommen noch meine Forderungen zur Verzinsung.

Der Fall liegt bei der Schlichtungsstelle Energie vor.

Zwischenzeitlich wurden aus "Kulanz ohne Rechtsanspruch"
tatsächlich rund 2 (!) Euro als Gutschrift angeboten - und
auch überwiesen, bevor ich diese Regelung ablehnen konnte.

Jetzt warte ich geduldig auf eine Schlichtungsempfehlung.
Bei diesem Verfahren entstehen für mich keinerlei Kosten,
die irgendwie einzutreiben wären. Aber es dauert eben.

-

Die grob fehlerhafte Schlussrechnung wurde damals bereits
korrigiert und etwa 100 Euro sogar recht zügig ausbezahlt.

23.08.2012 | 17:47
von Johannes K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktuell steht noch das Urteil des Amtsgerichtes Neuss aus.


14.09.2012 | 08:55
von Johannes K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Urteil des Amtsgerichts Neuss steht noch immer aus. Bis dahin gab es keine weiteren Vorkommnisse.


29.10.2012 | 16:29
von Cheoch | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle Energie in Berlin empfiehlt mir heute den Vergleichsvorschlag (2 Euro) von Hitstrom anzunehmen, da im Sinne aktueller Gerichtsentscheidungen zum EEG keine Aussicht auf Erfolg besteht, dass mein lustiger Anteil von 20 Euro an der Preiserhöhung noch erstattet wird.

Mein Fazit - der ganze Aufwand ist die Sache auch unter "Hobbyaspekten"absolut nicht wert gewesen und die Schlichtungsstelle erscheint mir trotz anfänglicher Hoffnungen als zahnloser Papiertiger. Eben genau so, wie vom "Schirmherr Rösler" politisch gewünscht.

Ich wünsche Allen, die sich über Mahnverfahren wehren, unterm Strich mehr Glück.

06.12.2012 | 12:26
von Johannes K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 01.12.2012 habe ich Post vom Amtsgericht Neuss erhalten.

Während des Prozesses hat die Fa. ExtraEnergie sämtliche ausstehende Beträge erstattet (angegeben aufgrund von Kulanz). Auch wurde eine korrekte Endabrechnung ausgestellt.

Das Gericht hat beschlossen, dass die von mir gesetzte Frist zur Erstellung der Abrechnung rechtmäßig war und ExtraEnergie dem hätte nachkommen müssen.

Die Kosten sind zu 14% von mir und zu 86% von ExtraEnergie zu tragen.

Die 14% kommen deshalb zustande, weil ich vor dem Klageweg ExtraEnergie nicht bezüglich der Preiserhöhung angeschrieben habe. Dennoch war die Preiserhöhung nicht rechts weil ich nicht darüber (außer über die Internetplattform) informiert worden bin. Einen Beweis hatte ExtraEnergie nicht vorgelegt.

Also im Großen und Ganzen ein Erfolg für mich! Ich kann nur jedem raten den Rechtsweg zu gehen. Dennoch vorher darauf achten, fristen zu setzen und alles so einzufordern. erst dann den Rechtsweg.


06.12.2012 | 12:47
von Tobi | Regelverstoß melden
Vielen Dank für das abschließende Update. Ich plane aktuell im Januar vor Gericht zu sehen. Ich habe nachweislich 35mal ExtraEnergie angeschrieben zum Thema "falsche Abrechnung" und "nicht rechtmäßige Preiserhöhung".

Weißt du zufällig, ob das Gericht das Urteil veröffentlicht hat? Ist es schon rechtskräftig? Kannst du gegebenenfalls ein Aktenzeichen nennen, auf welches man sich berufen kann?

Besten Dank!

06.12.2012 | 13:30
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Soweit ich es gesehen habe, ist der Beschluss rechtskräftig. Ich kann jedoch nicht sagen ob es veröffentlicht wurde. Das Aktenzeichen kann ich heute am Abend veröffentichen.

06.12.2012 | 15:58
von Peter S. | Regelverstoß melden
Sofern der Vertrag nichtmehr besteht, fordern sie die FA auf, alle ihre Daten aus deren Datenbank zu löschen und diese Löschung schriftlich zu bestätigen.
Auch auf der für sie eingerichteten Website, in der ihr Vertag angezeigt wird muss dieser Vertrag entfernt werden und auf der Website darf dieser Vertrag mit angegebener Nummer nichtmehr erscheinen.
Bei deren Geschäftsgebaren ist nämlich zu befürchten, das sie in 2 Jahren wenn sie nichtmehr damit rechnen, eine Reaktivierung durchgeführt wird und ihnen plötzlich eine Ummeldung ins Haus flattert. Dann sind sie nämlich in der Bweispflich, den oder einen neuen Vertrag nicht abgeschlossen zu haben
Auch kann mit ihren Daten jederzeit ein Vetrag per Internet geschlossen werden, ohne das sie davon Kenntnis haben.
Zuzutrauen ist solchen Firmen alles!
Lassen sie nicht locker, bist sie die schrifliche Löschung aller Daten haben!
Mfg Peter S.

06.12.2012 | 18:01
von Wolfram Dube | Regelverstoß melden
Ich habe auch Schwierigkeiten mit ExtraEnergie (Hitstrom) die haben
mir eine Jahresabrechnung 3Monate später geschickt und dann noch falsch es wurde kein Bonusvon 115€ und keine frei kwh von 28,88€
mit eingerechnet folgendessen habe ich die Einzugsermächtigung
gekündigt und da ging der Ärger richtig los obwohl ich jeden
Monatsanfang den Monatlichen Abschlag online üerweise kommt zum
Monatsende immer eine Mahnung ins Haus flattert, auf meine Briefe
e-mails 0Antwort beim telefonieren wird einfach aufgelegt.
Jetzt habe Hitstrom am 03.11.2012 gekündigt da ja ExtraEnergie
das selber weg EEG und KWK vorgeschlagen hat ich habe dann zum
31.12.2012 gekündigt mal sehen wie sich Hitstrom nun verhält
Geld gibt es ab januar keins mehr

07.12.2012 | 17:41
von Elvira | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter S.

Sehr guter Hinweis - habe ebenfalls einen Widerruf meiner Einwilligung und Löschung meiner personenbezogenen Daten gefordert, was mir auch per Mail bestätigt worden ist. Diese werde ich in den nächsten Jahren an einem sicheren Ort aufbewahren. ..

1) Text "meines" Widerrufs - entnommen von der Verbraucherzentrale:
www.vzbv.de/mediapics/musterbrief_datenloeschung_quelle_2009.pdf

"Kundennummer xxx, Vertrags-Nr.: xxx

Widerruf meiner Einwilligung und Löschung meiner personenbezogenen Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Kundendatei sind personenbezogene Daten meine Person betreffend einschließlich meiner Bankverbindung gespeichert. Ich widerrufe meine Einwilligung in die Nutzung, Speicherung, Verarbeitung, Verwendung und Weitergabe und fordere Sie auf, gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Daten, die Sie von mir gespeichert haben, unverzüglich zu löschen.

Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die Löschung auch von den Stellen durchgeführt wird, denen Sie meine Daten übermittelt haben, insbesondere auch von Unternehmen, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten.

Bitte bestätigen Sie mir kurz die Berücksichtigung meines Widerrufs und den umfänglichen Vollzug der Datenlöschung.

Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum
yyy.

Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. "

2) Bestätigungsmail der Firma:

Zitat: "Sehr geehrte Frau xy,

unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom xxx, teilen wir Ihnen folgendes mit.

Den mitgeteilten Widerruf haben wir zur Kenntnis genommen. Gemäß § 35 Absatz 2 Nr. 3 BDSG haben wir Ihre personenbezogenen und bei uns gespeicherten Daten vollständig gelöscht. Die Daten wurden ursprünglich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gespeichert und zu diesem Zweck verarbeitet. Da die Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung aufgrund des Vertragsendes nicht mehr erforderlich ist, haben wir die Löschung vorgenommen und bestätigen Ihnen dies hiermit.

Mit freundlichen Grüßen".



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