1·2·3energie (Ludwigshafen)
Wochenlanges Warten auf die Schlußabrechnung
Bestell-/Kundennummer: 1123150267
Theoretisch könnte ich den Text dieses Users hier 1:1 kopieren,
nur dass es sich in meinem Fall um die Stromabrechnung handelt.
Am 1. Dezember 2011 endete mein Vertrag mit 1.2.3. Energie. Als drei Wochen später, also kurz vor Weihnachten, noch immer keine Endabrechnung vorlag, rief ich bei meinem neuen Stromlieferanten DEW21 an, der gleichzeitig auch der Netzbetreiber ist. Mir wurde versichert, mein Zählerstand sei bereits vor einiger Zeit an 1.2.3. Energie weitergeleitet worden.
Als sich bis nach Weihnachten noch immer nichts getan hatte, rief ich den Kundenservice von 1.2.3. Energie an, der mir bestätigte, es gebe eigentlich keinen Grund für diese Verzögerung, denn alle Daten lägen vor. Man würde der Rechnungsabteilung nochmals Bescheid geben und alles nochmal weiterleiten. In den nächsten Tagen könne ich ganz sicher mit der Abrechnung rechnen.
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Dies ist nun acht Tage her - also nun fünf Wochen seit Vertragsende. Gerade eben rief ich erneut bei 1.2.3. Energie an. Wo ich beschieden wurde, nöööö, der Netzbetreiber hätte doch noch gar keine Daten geschickt. Irgendwer hätte da mit End- und Zwischenabrechnung was verwechselt. Man könnte höchstens alles nochmal weiterleiten. Aber eine Telefonnummer dieser anderen Abteilung(en) hätte man auch nicht für mich.
Wie der unter dem o. g. Link genannte User erwarte auch ich eine Rückzahlung relativ weit in den dreistelligen Bereich hinein, da ich aufgrund einiger Umstellungen in Haushalt und Garten im vergangenen Jahr einiges an Strom sparen konnte. (Und als alleinerziehende Mutter hätte ich die Zinsen für den Rückzahlungsbetrag nun doch gerne endlich lieber auf meinem eigenen Tagesgeldkonto als auf dem des alten Stromanbieters, wie man wohl sicherlich verstehen kann.)
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (vorher Netzbetreiber schriftlich nach dem Umrechnungsfaktor fragen und die schriftliche Antwort des Netzbetreibers in Kopie an 123-Energie senden! ). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (123-Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Haben Sie das Guthaben bereits ausgezahlt bekommen?