1·2·3energie (Ludwigshafen)
Keine Schlussabrechnung nach Anbieterwechsel
Bestell-/Kundennummer: Geschäftspartnernr: 1123055983, Vertragskontonr: 2123049186
Ich habe seit dem 1.12.2011 einen neuen Anbieter und warte immer noch auf meine Schlussabrechnung von 1-2-3 Strom.
Den Endzählerstand hab ich 1-2-3 Ende Nov. 2011 per E-Mail mitgeteilt, aber auf meine mehrmaligen E-Mail Anfragen wurde mir nur lapidar mitgeteilt, dass der Zählerstand erheblich vom geschätzten Wert abweichen würde (ich war halt sparsam und habe durch bewusstes Energiesparen fast 1000 KW/Std. weniger als im Jahr davor) und es müsste noch mal vom Netzanbieter der korrekte Zählerstand abgelesen werden.
Abgesehen davon, dass mir unterschwellig ein Betrug unterstellt wird, finde ich es eine Frechheit, dass bisher noch keine Ablesung erfolgt ist. Wie will 1-2-3 den jetzt noch den korrekten Endzählerstand ermitteln?
03.02.2012 | 09:04
Abteilung: VH-K
Sehr geehrter Herr Mayer,
ob Sie es glauben mögen oder nicht, es handelte sich tatsächlich um Zufall, dass Sie Ihre Rechnung just zu diesem Zeitpunkt erhalten haben. Ihr Brief traf zwar fast zeitgleich ein, wurde jedoch noch nicht bearbeitet, sonst hätten Sie anderweitig von uns Bescheid bekommen.
Zum besseren Verständnis möchten wir die Gelegenheit nutzen Ihnen den Sachverhalt zu erläutern. Weder unterstellen wir unseren Kunden Betrug noch können wir Ablesungen in fremden Netzgebieten koordinieren. Fakt ist, durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur sind wir verpflichtet, Zählerstände zum Lieferbeginn und Lieferende ausschließlich vom Netzbetreiber zu akzeptieren. Wir mussten also auf die Bestätigung des Netzbetreibers warten. Wir haben Ihnen ebenfalls bereits am 19.12.2011 mitgeteilt, dass uns Ihr Netzbetreiber eine Schätzung mitgeteilt hat, die weit über dem von Ihnen gemeldeten Zählerstand lag.
Wir haben diesen Schiefstand natürlich sofort an den Netzbetreiber weitergemeldet. Alles was wir als Lieferant dann tun können ist zu warten und den Netzbetreiber daran zu erinnern das wir noch etwas benötigen. Dies haben wir auch mehrfach getan. Und so schließt sich der Kreis, denn am 27. Januar 2012 traf die gewünschte Information endlich ein und der Rechnungslauf konnte gestartet werden, ganz unabhängig von Reclabox.
Abschließend sei noch gesagt: Es ist weder in Ihrem noch in unserem Interesse wenn sich Prozesse derart verzögern. Leider sind die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber vorgegeben, unabhängig davon ob das Sie als Kunden oder uns als Unternehmen viel Zeit und Geld kostet eine eigentlich einfach Anfrage schnell und unkompliziert umzusetzen.
Wir hoffen, wir konnten Ihr Anliegen nun final und zu Ihrer Zufriedenheit abwickeln und würden uns freuen, Sie erneut als Kunden begrüßen zu dürfen.
Aus diesem Verbrauch habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (1,2,3Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Ich bin sicher, wenn diese Firma von mir Geld zu bekommen hätte, wären jetzt nach über zwölf Wochen schon Gerichte eingeschaltet worden.
Außerdem weicht der von mir errechnete Betrag um ca. 30 Euro vom tatsächlich überwiesenen Betrag ab. Aber ich habe keine Lust mehr, mich mit diesem Unternehmen zu beschäftigen. Insofern ist der Fall abgeschlossen.
Entgegen der Behauptungen von 1-2-3 gibt es auch fähige Stromlieferanten.
Nach einem erneuten Anbieterwechsel zum 01.03.2012 wurde mir am 05.03.2012 von energieGUT eine komplette und Ausführliche Abschlussrechnung zugeschickt obwohl auch hier eine Rückzahlung Anstand.
Anscheinend haben die Leute bei energieGUT einen besseren Draht zum Netzbetreiber als die bei 1-2-3Strom, denn angeblich ist es ja nur der Netzbetreiber Schuld gewesen wenn sich die Bearbeitung der Schlussabrechnung um fast drei Monate verzögert.
1-2-3energie steht auf meiner "NoGo" Liste.