Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1563 Views | 16.01.2012 | 18:29 Uhr
geschrieben von Martin Hoffmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)

E.on zahlt kein Guthaben trotz Mahnung und zahlreichen Anrufen

Bestell-/Kundennummer: 242065877843

Am 22.9.2011 habe ich mich bei der e.on abgemeldet. Im November kam dann endlich mal eine Abschlussrechnung, nach dem ich hinterher betteln musste. Ich habe ein Guthaben von 737,32 €. Bis heute war e.on nicht in der Lage, es auf das richtige Konto zu überweisen.

Ich habe ein zweites Konto angegeben, aber da auch nichts. Ich bekomme immer nette Briefe mit meinen RICHTIGEN Bankdaten und anschließend einen Brief, "wir konnten nicht überweisen", weil es irgendwo hingeschickt worden ist.

Mittlerweile rufe ich mindestens zwei Mal in der Woche bei e.on an und jedes mal das gleiche. Zahlt man aber mal den Abschlag nicht rechtzeitig ein, werden gleich Mahnkosten veranschlagt und der Hinweis, wenn es nicht innerhalb von vier Wochen beglichen ist, dass man einem die Stromzufuhr abklemmt.

Also frage ich mich, wieso nimmt e.on sich das Recht und behält mein Geld ein? Muss ich meinen Anwalt tatsächlich einschalten oder darf ich auch Mahngebühren ansetzen?

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2012 | 15:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Hoffmann,

Sie haben Recht, dass Sie von einem kundenorientierten Unternehmen mehr Service erwarten können. Es tut uns leid, dass wir Ihr Guthaben immer wieder auf das alte Konto überwiesen haben. Leider hat sich immer wieder unsere Auszahlung mit der Aktualisierung Ihrer Bankverbindung überschnitten, so dass es trotz Änderung zur Auszahlung auf das alte Konto kam. Das sollte nicht passieren! Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung.

Gestern haben wir Ihr Guthaben erneut überwiesen und dieses Mal an die richtige Bankverbindung. Sie müssten die Gutschrift in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto sehen.

Wir hoffen, dass diese leidige Angelegenheit nun für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


16.01.2012 | 18:49
von Klaus | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Eon auffordern, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf Ihr Konto zu überweisen.

("Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Überweisung des Guthabens zu setzen (eine Fristsetzung in einem Forum wie die Reclabox reicht rechtlich nicht aus).

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

16.01.2012 | 21:03
von Martin Hoffmann | Regelverstoß melden
Vielen dank für den ausführlichem tip. ich werde mich gleich morgen ans werk machen

mfg martin

03.02.2012 | 20:21
von Martin Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist zwar jetzt alles ok, aber schade, dass man immer erst öffentlich oder seinen Anwalt einschalten muss. Alles Kosten und sehr viel Ärger, den ich hatte, der nicht hätte sein müssen!




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