8294 Views | 22.01.2012 | 00:25 Uhr
geschrieben von Gerhard Pommer

Vodafone GmbH (Traunstein)

Aufhebung des Vertrages - Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: Kdn-Nr. 1915612226 (ursprünglich ARCOR)

Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ReclaBox,

SCHLAGWORTE

allerbesten Dank, dass Sie uns Allen dieses wertvolle Portal eröffnet haben.

Ich bin ursprünglich auch zufriedener Arcor-Kunde gewesen, doch dann kam die "feindliche Übernahme durch Vodafone". Die völlige Ignoranz und eine fehlende qualitative Kundenbetreuung, die "Ranger-Methoden" im Umgang mit alten, hilflosen Menschen und vieles mehr. All dass muss man sich nicht mehr länger gefallen lassen:

EINSCHREIBEN AN VODAFONE: Gerhard Pommer, xxx, 83278 Traunstein

Einschreiben mit Rückschein

An das
Vodafone Kundencenter
Rellinghauser Straße 27
45128 Essen

Traunstein, den 7.07.2011

Aufhebung des Vertrages Kdn-Nr. 1915612226 (ursprünglich ARCOR)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 15.07.2011, damit Sie den Vertrag von Ihrer Seite rückwirkend zum 1.07.2011 aufheben können. Ich habe am 28.06.2011 von meinem Sonderkündigungsrecht wegen “Nichterfüllung des Vertrages durch Vodafone” Gebrauch gemacht.

Ich werde dann die technischen Gerätschaften, wie Vodafone DSL Easy-Box 802 inklusive Kabel an Sie zurückgeben.

Der Anruf von ihrer Kundenberaterin Frau H. am 1.07.2011 zeigt mir wiederholt Ihr unfreundliches und nicht kundenorientiertes Verhalten.

Mein Schreiben vom 28.06.2011 und die Inhalte wurden von Ihnen ignoriert. Ihr Verweis auf Ihre Hotline für Kundenservice und Technik ist unakzeptabel und einfach unzumutbar. Durch die Endlos-Warteschleifen ist das Ganze mit einem hohen Zeitfaktor verbunden. Das alles zusammen ist nicht mehr länger tragbar.

Mehrere Telefon- und Internetstörungen (unten stehend eine davon dokumentiert*) sind seit Anbeginn der Übernahme der Firma ARCOR durch Vodafone zu verzeichnen. Daher fordere ich Sie hiermit nochmals freundlichst auf, den ursprünglich mit der Firma Arcor geschlossenen Vertrag für die Rufnummer/Internetanschluss 0861-7069920 zum 1.07.2011 - wegen Nichterfüllung des Vertragsinhaltes von Ihrer Seite aus – aufzuheben.

Mit Schreiben vom 22.06.2011 hatte ich Sie bereits beauftragt, den Vertrag in unserem beiderseitigen Verhältnis aufzulösen, da ich mit Ihrem Kundenverhalten und dem Vodafone-Service nicht mehr länger einverstanden bin.

Am 5.08.2010 habe ich nach einem Telefonat mit Ihrer Frau S. (telefonische Kundenberatung) trotz der bereits bestehenden Schwierigkeiten (sowohl technischer Natur als auch vom Kundenservice her) den Vertrag bis zum 28. Juni 2011 weiterlaufen lassen, da „Besserung durch die Vodafone gelobt wurde“.

Im Juni sind sie mir erneut mit Ihren Rücklastschriften und einer entsprechend überzogenen Gebühr in den Rücken gefallen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Am 4.07.2011 hat der Techniker im Auftrag von Kabel Deutschland den neuen Telefon- und Internet-Anschluss bei mir montiert. Jetzt startet der Computer unverzüglich das Windows-Live-Programm innerhalb weniger Sekunden. UNGLAUBLICH!

Mit der Vodafone DSL – Easy – Box 802 hat diese Startphase mehrere Minuten benötigt und musste bei jedem Startvorgang mehrere Male von mir wiederholt werden. Das funktioniert jetzt einwandfrei über die Glasfaserkabeln. Diese Tatsache und der Zusammenhang aller technischen Probleme werden dadurch jetzt völlig transparent.

Die Vodafone Easy-Box funktionierte über das höchst empfindliche und ständig überlastete Mobilfunknetz nur mangelhaft. Bei den dicken Mauern meines Wohnhauses aus dem 18. Jahrhundert ist schlechter Empfang daher kein Wunder. Sie haben mir jedoch als Kunden diese Tatsache mehrmals verschwiegen. Bereits bei ARCOR wurde ich nicht richtig darüber informiert.

Seit der Übernahme von ARCOR und Austausch der DSL Easy-Box 802 funktioniert auch nicht mehr die Abrufung der monatlichen Abrechnungen via Vodafone-Kundenportal. Daher habe ich die für mich mit Mehrkosten verbundenen schriftlichen Rechnungen entschieden, um auch diesem Malheur endlich ein Ende zu bereiten. Diese technischen Unzulänglichkeiten habe ich außerdem immer wieder in Ihrem Ladengeschäft moniert, ohne Beseitigung der Probleme von Ihrer Seite aus.

Darüber hinaus beweisen Sie selbst mit Ihren aggressiven “Ranger-Methoden und dem Spezial-Seniorentarif” die kundenfeindlichen Vorgehensweisen, den Charakter Ihrer Firma und deren Einstellung ihrem Klientel gegenüber: Für nur 9,90 € monatlich sind die Senioren “schnell” mit von der Partie. Sie verschweigen dieser ahnungslosen Kundengruppe, dass die Grundgebühr dazukommt. Es sind dann plötzlich € 39,90 für die monatliche Abbuchung zu berappen. Dieses Verhalten bekommt auch das andere Klientel (Festnetz- und Handy-Verträge) zu spüren.

In unserer Gegend kommen dazu jetzt immer mehr Klagen. Am 30.06.2011 hat ein Kunde Anzeige bei der Kriminalpolizei in Rosenheim gegen Ihre Firma erstattet. Die Negativmeldungen über Ihre Firma häufen sich, so auch in anderen Teilen Deutschlands.

Mit immer noch freundlichen Grüßen,
Gerhard Pommer

*-----Ursprüngliche Nachricht-----
From: Vodafone Kontakt spider monkey vodafone.com
Sent: Wednesday, April 20, 2011 2:12 PM
To: Gerhard Pommer
Subject: Ihre Störungsmeldung - Vodafone Dialog ID: [2601908002].

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vodafone GmbH: Respektierung der Nichterfüllung des Vertrages von Seiten Vodafone - SOFORTIGER STOPP DES INKASSOVERFAHRENS


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


22.01.2012 | 10:43
von ReclaBoxler-1385117 | Regelverstoß melden
Zitat: "FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung - ‎vor 45 Minuten‎:
21.01.2012 · Die Schleckers haben den Handel mit Seife und Kosmetik revolutioniert. Danach ihre Leute schlecht behandelt und den Ruf ruiniert. Nicht nur deshalb sind sie jetzt pleite. "

Kann man Vodafone nur als mahnendes Beispiel vorhalten. Aber die Frage ist doch, kann man nicht alle Provider in einen Sack stecken?

22.01.2012 | 18:13
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Hallo,

keinen Provider geht Ihre In-Haus-Verkabelung etwas an.

Ob sie jetzt Mauern aus dem 18. Jahrhundert oder Mauern aus dem17. Jahrhundert haben interessiert niemanden.

Der Provider ist dafür zuständig das die höchst mögliche Internet Verbindung bis zu Ihrer TAE Dose bzw. Ihrem Router ankommt.
Was sie danach machen ist Ihr Bier.

Sie können das ja über W-LAN (bei dicken Mauern ungünstig klaro) oder mit Verkabelung machen oder Sie nutzen die Möglichkeit über Ihre Stromleitung das DSL durch zu schleusen falls Sie nicht bereit sind ein weiteres Kabel zu verlegen.

Ansonsten wenn Sie sich im Recht und auch aufgrund das schon Inkassobrief bei Ihnen angekommen ist rate ich zu einem Gang zum Anwalt.
Selbstverständlich wäre es wichtig auch die Versäumnisse seitens des Providers nach weisen zu können welches eben ein eventuelles Sonderkündigungsrecht einräumt.

23.01.2012 | 14:54
von Fdazui Ds8793
Dieser Kommentar wurde entfernt.

31.01.2012 | 12:28
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Sehr geehrte Damen und Herren,
von Ihrer ReclaBox bin ich sehr angetan und werde es überall weiterempfehlen, wo ich nur kann! (Der Bedarf ist momentan überall sehr hoch. *lach*) :-) Bei Vodafone warte ich noch ein mögliches "angedrohtes" Inkasso gegen meine Person ab! ;-) Sehr positiv hat die Domainfactory reagiert. Ich werde das gleich hier einstellen bei Ihnen. Besten Dank für Ihre intelligente und kompetente Website! Ihnen und Ihrem Hause widme ich speziell dazu
youtu.be/e_94-CH6h-o
BundestagTV, Peter Kruse - Revolutionäre Netze durch kollektive Bewegungen (ein Muss!) 3:33min
Mit allerbesten Grüßen,
Gerhard Pommer


11.02.2012 | 12:33
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Hier meine Antwort auf das Schreiben des durch Vodafone beauftragten Inkassounternehmen BFS risk & collection GmbH, 33415 Verl vom 9.02.2012

Aktenzeichen 7-513000138398-0 "Ihr Musterschreiben"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 9.02.2012 habe ich “ohne Unterschrift” erhalten und weise Sie gleich auf folgende mögliche Rechtsbeugung hin:
Ihr Brief enthält keine Unterschrift. Sie haben mir also nur eine Kopie zukommen lassen. Ich kann nur mit Ihnen handeln, wenn jeder Briefwechsel schriftlich (also unterschrieben) erfolgt. Wer haftet für Behauptungen, die nicht unterschrieben sind? Ihre EDV? Schicken Sie mir also keine Kopien mehr, sondern nur Originale mit Name und Unterschrift.
Begründung:

I. Fehlende Unterschrift

Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift ohnehin rechtsungültig!

Beweis: Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i. V.m. §275 StPO i. V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Konsequenzen: (1.) Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§49 BeurkG). (2.) Ich fordere Sie deshalb auch auf, sich zu legitimieren, damit ich weiß, dass das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluss vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Pommer


25.02.2012 | 20:15
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Liebes Team von der Reclabox ;-)

danke für die (sicherlich automatisch generierte) Frage, ob meine Beschwerde vom 22.01.2012 gelöst werden konnte! Momentan höre ich GAR NICHTS MEHR von dem - durch Vodafone beauftragten - Inkassounternehmen, nachdem ich das unten stehende Email an diese wie folgt verfasst habe:

Aktenzeichen 7-513000138398-0 "Ihr Musterschreiben" (an vodafone2 spider monkey bfs-inkasso.de!)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 9.02.2012 habe ich “ohne Unterschrift” erhalten und weise Sie gleich auf folgende mögliche Rechtsbeugung hin:
Ihr Brief enthält keine Unterschrift. Sie haben mir also nur eine Kopie zukommen lassen. Ich kann nur mit Ihnen handeln, wenn jeder Briefwechsel schriftlich (also unterschrieben) erfolgt. Wer haftet für Behauptungen, die nicht unterschrieben sind? Ihre EDV? Schicken Sie mir also keine Kopien mehr, sondern nur Originale mit Name und Unterschrift.
Begründung:

I. Fehlende Unterschrift

Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift ohnehin rechtsungültig!

Beweis: Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i. V.m. §275 StPO i. V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Konsequenzen: (1.) Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§49 BeurkG). (2.) Ich fordere Sie deshalb auch auf, sich zu legitimieren, damit ich weiß, dass das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluss vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Pommer

Zurückgreifen konnte ich dabei auf diese äußerst wertvolle Hilfe: localchange.wordpress.com/2011/05/23/musterschreiben-an-die-illegale-justiz/
;-)


19.03.2012 | 15:30
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Sehr geehrte Damen und Herren,

das Inkassounternehmen BFS risk & collection GmbH, Verl im Auftrag der Vodafone ist auf mein erstes Schreiben vom 11.02.2012 überhaupt nicht eingegangen. Gerade habe ich heute (19.03.2012) auf die erneute Forderung (Erhöhung auf € 439,50) wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr zweites Schreiben vom 9.03.2012 habe ich wieder “ohne Unterschrift” erhalten.
Hiermit weise ich Sie gleich daraufhin, dass damit BFS risk & collection GmbH Gütersloh Rechtsbeugung begeht:

Ihr Brief enthält keine Unterschrift. Sie haben mir also nur eine Kopie zukommen lassen.
Ich kann nur mit Ihnen handeln, wenn jeder Briefwechsel schriftlich (also unterschrieben) erfolgt.
Wer haftet für Behauptungen, die nicht unterschrieben sind? Ihre EDV?
Schicken Sie mir also keine Kopien mehr, sondern nur Originale mit Name und Unterschrift.

Begründung:

I. Fehlende Unterschrift

Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift ohnehin rechtsungültig!

Beweis: Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i. V.m. §275 StPO i. V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Konsequenzen: (1.) Ich weise Sie darauf hin, daß Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§49 BeurkG). (2.) Ich fordere Sie deshalb auch auf sich zu legitimieren, damit ich weiß, daß das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluß vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

1. Die Forderungen von Vodafone GmbH sind nicht berechtigt, da ich am 28.06.2011 von meinem Sonderkündigungsrecht wegen “Nichterfüllung des Vertrages durch Vodafone” Gebrauch gemacht habe
(siehe Dateianhang “Vodafone – Einschreiben”).

2. Im Dateianhang “Rechnung Vodafone 15.09.2011” finden Sie meine Forderung an die Vodafone GmbH über € 1.050,—.

3. Von weiteren Rückfragen bitte ich abzusehen!

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Pommer


12.05.2012 | 15:10
von Gerhard Pommer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Ein höchst interessanter und lehrreicher Aufklärungsfilm ist der Folgende.

www.youtube.com/watch?v=emJo-vepriw Bei Anruf Abzocke - Günter Wallraff undercover im Call-Center (ab Minute 2:00 startet der eigentliche Film)

zum Thema Vodafone:

"Eventuelle Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten oder Personen sind weder zufällig noch unbeabsichtigt. "


07.08.2012 | 08:15
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


12.01.2013 | 21:57
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Vodafon reagiert nicht.
Werde Geld zurückholen


11.09.2013 | 14:15
von Gerhard Pommer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gerhard Pommer Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!