Verivox:
Vertrag wurde untergeschoben
Verivox:
Bonus nicht erhalten
Verivox:
Bonus nicht erhalten
Hier muss ich Verivox ausdrücklich loben, dass sie endlich Flexstrom und auch die neu gegründete Löwenzahn Energie (ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe) aus dem Strompreisvergleich verbannt haben. (jedenfalls mit der Standardeinstellung 'Nur Tarife, die den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen, anzeigen').
Es hat also geholfen, dass sich so viele geprellte Kunden beschwert haben!
Die juristischen Drohungen seitens Flexstrom sollten im Sande verlaufen. Siehe:
www.verivox.de/nachrichten/behauptungen-von-flexstrom-sind-unzutreffend-83281.aspx
Flexstrom wird nur nich gezahlt haben bzw. Verivox nicht bestochen haben und nichts anderes!
Natürlich lebt VERIFOX von Provisionen. Na und? Von irgend was müssen die ja auch leben.
ABER:
Ganz offensichtlich hat VERIFOX aus dem Geschehen um TELDAFAX und insbesondere aus den Beschwerden zu Flexstrom gelernt und sie aus dem direkten Vergleich herausgenommen.
Wer jetzt noch über VERIFOX einen Vertrag mit FLEXSTROM abschliesst, dem ist nicht mehr zu helfen.
Im übrigen hat VERIFOX einen Prozess gegen FLEXSTROM durchgezogen und gewonnen, in dem vom Landgericht Heidelberg festgestellt wurde, dass die "Interpretation" ihrer AGB der Flexstrom als BAUERNFÄNGEREI zu bezeichnen sind.
Auf dieses Urteil können sich nun alle Geschädigten der Flexstrom berufen und werden ihre Klagen bzgl. der nicht gezahlten Bonis gewinnen.
Auf die laufenden Prozesse von Flexstrom gegen VERIFOX will ich hier nicht eingehen.
Egal aus welchem Grund VERIFOX Flexstrom und "Konsorten" aus den Vergleichen herausgenommen hat.
Es kommt den Verbrauchern zu Gute.
Und lest euch bitte auch mal die Meldung durch (Link oben)
Diese Prozesse müsste VERIFOX nicht führen.
H www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
Zitat:
"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.
Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.
... .
Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.
Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:
Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.
Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.
In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.
Urteile im Schnellverfahren
Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "
faire-energiepreise.de/web/index.php?option=com_content&task=view&id=12451&Itemid=131