Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1827 Views | 12.02.2012 | 13:15 Uhr
geschrieben von Hannfried Buchholz

Stromio GmbH (Magdeburg)

Unangemessene Abschlagserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 10106262

Wir, ein Zweipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von zuletzt 2.729,00 KWh, haben bisher vergeblich versucht, uns von der Stromio-Hotline 0800-3337171 die Erhöhung der Abschlagszahlung von monatlich 58 auf monatlich 79 Euro erklären zu lassen.

SCHLAGWORTE

Dem Sachverhalt liegt die Tatsache zu Grunde, dass uns Stromio mit der letzten Jahresabrechnung mitgeteilt hatte, weniger Strom verbraucht zu haben als mit den bisherigen Abschlägen bezahlt wurde, worauf eine Gutschrift von 59,06 Euro erfolgte.

Aus diesem Grund ist uns völlig unerklärlich, warum der monatliche Abschlag um sage und schreibe 21 Euro erhöht wurde und somit zum Anlass dieser Beschwerde wird.

Uns die Erhöhung von einer aus unserer Sicht inkompetenten Call-Center-Mitarbeiterin in Gebetsmühlenmanier mit einer "abgelaufenen Bonuszahlung" zu begründen, rechtfertigt die Erhöhung auf nunmehr von 79 Euro (12 Monatsraten = 948 Euro/Jahr) auf der Grundlage unseres bisherigen Jahresverbrauchs von nur 2.729 KWh keinesfalls.

Auf unser Vorhaben, den Anbieter zu wechseln, wurde uns auf mit unüberhörbarer Häme mitgeteilt, dass wir den Vertrag nicht fristlos kündigen können, weil keine Strompreiserhöhung, sondern eine Erhöhung des Abschlags erfolgte.

Somit gelte die lt. AGB gültige dreimonatige Kündigungsfrist, d. h., dass wir Stromio noch ein Vierteljahr ausgeliefert sind.

Eine transparente Kostenübersicht und etwas mehr Kundenfreundlichkeit sehen anders aus.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Beibehaltung bzw. Senkung des monatlichen Abschlags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2012 | 08:20
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Buchholz,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung vom 27.09.2011 wurde vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 ein Jahresverbrauch von 2.729 kWh festgestellt. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Guthaben hauptsächlich auf die Bonusauszahlung zurückzuführen ist.

Weiterhin werden im Folgeturnus lediglich 10 Abschläge fällig.

Diese ergeben sich wie folgt:

Jahresverbrauch von 2.729 kWh x Arbeitspreis brutto von 24,35 Cent/kWh + Grundpreis brutto von 126,70 Euro/Jahr ergibt Gesamtkosten von 791,21 Euro/Jahr: 10 Monate ergibt einen Abschlag von 79,00 Euro.

Selbstverständlich sind wir bereit den Abschlagsplan auf 12 Monate umzustellen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dann am 01.03.2012, 3 Abschläge von jeweils 66,00 Euro fällig werden. Sollten Sie dies wünschen bitten wir um eine kurze Information.

Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, haben wir die Mahnkosten storniert.

Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitten Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

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Kommentare und Trackbacks (10)


12.02.2012 | 13:48
von The Truth | Regelverstoß melden
Machen Sie sichs doch einfach: Schreiben Sie an Stromio per Enschreiben/Rückschein, dass Sie den geforderten Abschlagsbetrag nicht zahlen werden, da er jeglicher Grundlage entbehrt und zahlen das, was Sie bisher gezahlt haben.
Nach Ihren Angaben liegt Ihr zu zahlender mtl. Betrag je nach gewähltem Tarig bei ca. 53 €. Warum Stromio da auf einmal 79 € haben will, versteht wohl nur Stromio selbst.

Im 2. Schritt kündigen Sie den Vertrag so schnell wie möglich und wechseln Sie lieber, bspw. zum örtlichen Versorger.

Anrufe bei den Hotlines sind sinnlos, die Zeit können Sie sich sparen und Sie ärgern sich nicht mehr.

Wer Kunden so behandelt, muss abgestraft werden.

12.02.2012 | 13:59
von The Truth | Regelverstoß melden
Sehr richtig. Das Beispiel Schlecker und auch E10 zeigt, welche Macht die Verbraucher haben.

12.02.2012 | 14:36
von Genervter Postkunde | Regelverstoß melden
 spider monkey The Truth: guter, sachlich fundierter und rechtlich einwandfreier Tipp! Das hätte ich selbst nicht schöner formulieren können *g*

12.02.2012 | 16:10
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Genervter Postkunde: Ja, das geht auch ;-)

13.02.2012 | 18:31
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Und wieder eine Sinnlose Beschwerde.

Hätte der Beschwerdeführer gelesen und richtig gerechnet, wäre dieser Beitrag unnötig gewesen. Aber wenigsten kann man sich erstmal Grundlos beschweren.: D

14.02.2012 | 13:49
von Karl Dall | Regelverstoß melden
 spider monkey lustiger Peter: Hier hat sich ja wieder einmal ein ganz besonders Schlauer grundlos zu Wort gemeldet.

14.02.2012 | 18:06
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
 spider monkey Karl Dall, und ein über intelligenter Mensch muss es kommentieren.; )
Ist schon in Ordnung.

15.02.2012 | 13:32
von ReclaBoxler-5951221 | Regelverstoß melden
Natürlich der Herr Peter Lustig wieder. Scheint sich immer auf die Seite von Herrn Ömer zu stellen. Stellt sich die Frage, welche Abhängigkeit besteht zwischen Peter Lustig und Herrn Ömer. Oder ist es einfach ein lustiger Ömer?

Kommentare von Herrn Lustig könnten Auskunft geben ;-)

15.02.2012 | 15:09
von X. 91 | Regelverstoß melden
Auf Kommentare von Herrn Lustig kann man auch ganz gut verzichten. Lieber soll der Gute doch beim Stromio-Marketing bleiben. Oder gibts sein 4500 kWh-Paket nur, wenn er ständig heiße Luft produziert?

23.02.2012 | 12:55
von Hannfried Buchholz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beibehaltung bzw. Senkung des monatlichen Abschlags wurde von Stromio abgelehnt, da Stromio jährliche Zahlung der Abschläge auf nur zehn Monate umgelegt hat.




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