5248 Views | 28.02.2012 | 12:26 Uhr
geschrieben von Fred Götze

Emirates (Hamburg)

Emirates, eine seriöse und kundenfreundliche Fluglinie?

Bestell-/Kundennummer: EK 062

  • - 1. Flug hat verspätung (in HH)
  • - Verdorbenes Essen (an Bord)
  • - Falsches Gate wird angezeigt (in Dubai)
  • - Ignorantes und arrogantes Verhalten ohne jegliche Anwandlung uns Gehör zu schenken am Flughafen in Dubai
  • Zu Fuß unmöglich den Anschluss zu erreichen! (in Dubai)
  • Später haben wir erfahren, dass unsere Tickets doppelt verkauft wurden, wir waren nicht die einzigen.
  • ----------------------------------------------------
  • Niemand fühlte sich für uns verantwortlich, nach zwei Stunden umher irren fanden wir einen Schalter mit einer Dame, die uns zu verstehen gab, dass alles unsere eigene Schuld ist und wir uns ein neues Ticket kaufen müssten. Leider sind die nächsten drei Flüge aber ausgebucht. Eine verbindliche Buchung könnte sie also nicht machten. Nur Standby?
  • Ach so, Buisness wäre möglich 1700.- pro Ticket Zuzahlpreis?
  • 36 Stunden auf dem Flughafen ohne Beförderungsgarantie, wir hatten Anschlussflüge in BKK, Hotels gebucht. Wir mussten auf eine Hochzeit.
  • Nach kurzer Beratung wollten wir Buisness weiter, doch die Dame von Emirates teilte uns mit, dass meine goldenen Kreditkarten hier leider keine Gültigkeit besitzen. Ohne Worte!
  • Auf eigene Faust haben wir es dann doch nach 14 Stunden irgendwie (ohne Telefon und Internet, da ohne Funktion) geschafft, Dubai in Richtung Bangkok zu verlassen.
  • Und wer jetzt denkt, das war es, wird enttäuscht!
  • Sofort nach unserer Ankunft forderte ich von Emirates eine Stellungnahme. Auf diese warte ich bis heute.
  • Fortsetzung folgt
  • Von: "Customer Affairs - Germany"

    Sehr geehrter Herr Goetze,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir bedauern, dass die Erfahrungen mit Emirates nicht Ihre Erwartungen erfüllt haben.

    Wir haben Ihr Schreiben heute erhalten und werden uns innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Emirates Frankfurt

    Claudia M.

    Grüneburgweg 16

    60322 Frankfurt am Main

    www.emirates.com

    Ein Hinweis: Bitte lassen Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema die bisherige Korrespondenz in der E-Mail stehen - so haben Sie und wir immer alles Wichtige zu unserem Kontakt auf einen Blick.

    From: "Fred Götze" [mailto: Fred.Goetze spider monkey gmx.de]
    Sent: 22 February 2012 13:59
    To: EKGERMANY
    Subject: Re: Anfrage zur Online-Buchung Beschwerde!

    Ich finde es eine unglaubliche Frechheit von ihnen, dads sie sich nicht gemeldet haben. Jetzt wollte ich online einchecken, was aber nicht geht, da meine Buchungsnummer bei ihnen angeblich nicht bekannt ist. Das ganze wird in jeden Fall ein Nachspiel haben.

    BESCHWERDEN GESUCHT
    Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

    -------- Original-Nachricht --------
    Datum: 10 Feb 2012 06:14:00 +0000
    Von: Emirates An: fred.goetze spider monkey gmx.de
    Betreff: Anfrage zur Online-Buchung

    Hallo Herr Fred Goetze,

    vielen Dank für Ihre Anfrage nach Flügen ab Deutschland. Im Folgenden finden Sie die Angaben, die an die zuständige Emirates-Niederlassung in Ihrem Abflugland übermittelt wurden.

    Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb eines Werktags zu beantworten. Wir freuen uns, auch weiterhin Ansprechpartner für Ihre Reisebuchungen zu sein.

    Mit freundlichem Gruß,
    Emirates

    Registrieren Sie sich, wenn Sie per E-Mail über Aktionsangebote und -preise sowie über Neuigkeiten von Emirates informiert werden möchten. Lesen Sie den Abschnitt "Angebote per E-Mail" unter www.emirates.com.

    Details der Reiseplanung: Abflugland Deutschland, Abflugort Hamburg (HAM), Abflugdatum 10-Feb-12, Flugziel Bangkok, Flugklasse Economy.

    Beschwerde!

    Unglaublich, was sie mit uns gemacht haben. Ihr Flug von hh hatte Verspätung. Das Essen war verdorben, wir mussten mehrfach wegen Durchfall auf Toilette. In Dubai haben sie auf ihren Display ein falsches Gate 144 statt 208 angegeben. Wir waren also um 20,45 beim Boarding am falschen Gate, wie man uns sagte!

    Statt das Problem zu beseitigen, kurz anzurufen und uns zu diesen Gate zu bringen, hat man uns ohne Hilfe stehen lassen. Wir mussten also zu Fuß rennen. 20,57 waren wir endlich da, Boarding war geschlossen, niemand fühlte sich für uns verantwortlich. Das muss man sich mal vorstellen, aber es wird noch besser.

    An ihrem einzigen! Ticketschalter wollte oder konnte man uns kein Ticket verkaufen, da angeblich alles ausgebucht war. DEN COUNTER EINER ANDEREN AIRLINE ODER EINE TELEFONNUMMER WOLLTE MAN UNS EBENFALLS NICHT NENNEN. Ach so, bleibt noch zu erwähnen, dass unsere deutschen Kreditkarten im Flughafen nicht akzeptiert wurden. Wir erwarten ihre Stellungnahme!

    Diese E-Mail wurde von einer Adresse geschickt, die nicht beobachtet wird. Bitte antworten Sie nicht auf diese Email. Wenn Sie ein Frage haben, besuchen Sie bitte die Hilfe-Seiten auf emirates.com. Um Ihre Email-Präferenzen zu ändern oder sich abzumelden, besuchen Sie unser Präferenz-Center.

    --
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Meine Forderung an Emirates: Volle Rückerstattung des Ticketpreises + eine Entschuldigung


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Kommentare und Trackbacks (14)


28.02.2012 | 12:43
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Das ist ja wirklich ein Alptraum!

28.02.2012 | 22:28
von T. | Regelverstoß melden
- Flugverspätung - passiert täglich hundertfach.
- verdorbenes Essen - bei Emirates können Sie doch stets unter verschiedenen Menüs auswählen und es gibt nicht nur ein einfaches Mittagessen, sondern Obst/Gebäck/Joghurts. Was war denn verdorben und haben Sie es bei der Stewardess reklamiert? Habe bisher nur positive Erfahrungen mit Emirates' Gastromie machen dürfen.
- Falsches Gate wird angezeigt - Verschulden des Flughafens.
- Ignorantes und Arrogantes Verhalten - Es gibt auch noch andere Fluggäste und Stress in der Reisebranche.
- Zu Fuß unmöglich den Anschluß zu erreichen! - Und das ist jetzt inwiefern die Schuld von Emirates?

Fazit: Alles ist für Sie sehr ärgerlich gelaufen, aber so eine schlechte Erfahrung macht doch jeder, der öfter fliegt irgendwann. Sicherlich hätte man Ihre Beschwerde schneller ernst nehmen sollen und eine angemessene Antwort geben müssen, aber alles in allem ist dies leider ein Routineproblem.
Meiner Meinung nach ist Emirates eine der besten Airlines überhaupt mir großartigem Unterhaltungsprogramm, normaler weise sehr gutem Essen und gut geschultem Personal. Die Wege am Flughafen in Dubai sind zwar manchmal lang, aber wenn Sie einen Flug buchen, sollten Sie von alleine auf die Umsteigezeit achten! Des Weiteren ist es völlig normal, und das bei jeder Airline, dass man mehr Tickets verkauft als Plätze im Flugzeug sind. Dadurch wird die Auslastung erhöht. Und ja, das ganze hat Methode.
Wie auch immer, ärgern Sie sich nicht so sehr, da haben Sie wenigstens neue Erfahrungen gemacht. Warten Sie einfach auf eine angemessene Antwort Emirates' und lassen Sie ggf. Anspruch auf Rückzahlung (evtl. eines Teilbetrags) der Umbuchung prüfen.

28.02.2012 | 23:46
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Fred Götze: Es tut mir leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten. Aber eher ein Einzelfall.

Ich bin schon öfters mit Emirates geflogen und kann mich dem Urteil des User "T. " nur anschließen. Wenn ich es alles in allem zum Beispiel mit Lufthansa vergleiche, muss ich sagen, dass ich mich bei Emirates besser aufgehoben fühlte. Aber auch andere Airlines aus der Golfregion wie Qatari oder Etihad kann ich ohne schlechtes Gewissen weiter empfehlen.

29.02.2012 | 13:00
von Fred Götze | Regelverstoß melden
Fortsetzung der Odyssee mit emirates
- am 22.02.12 versuche ich online einzuschecken, geht bei emirates erst 24 stunden vorher, ohne erfolg!
- versuch der erneuten kontaktaufnahme per telefon, mit dem emirates büro in bkk. ohne erfolg!
- am 23.02.12 um 5uhr zum flughafen gefahren um unsere bezahlten! und bestätigten! rückflüge anzutreten.

- am check in sagte man uns, wir haben kein gültiges ticket?
wir haben das recht auf beförderung verloren, weil wir den hinflug nicht wahrgenommen haben?
panik, schweißausbrüche! erklärungsversuche unsererseits
- es half kein betteln und kein flehen das völlig überforderte bodenpersonal hatte unsere bezahlten plätze weiterverkauft!
- unsere e-tickets bezahlt und bestätigt, nicht das papier wert auf dem sie geschrieben sind.
- nun das gleiche szenario wie schon auf dem hinflug
standby liste, warten, sollte dann jemand bis60minuten vorher nicht auftauchen könnten wir dieses bereits bezahlte ticket, käuflich erwerben.?
- es kam wie es kommen musste 65min.! vor abflug wurden die noch nicht eingecheckten plätze, in 3 minuten verteilt.
wir gingen allerdings leer aus, sorry
- aber wir können uns auf die nächste liste setzen lassen flug geht in 16stunden, natürlich ohne gewähr.
- auf eigene faust,10stunden später und 2060. -ärmer haben wir dann endlich bangkok verlassen können. zwar nicht nach hamburg aber was solls.
- ich möchte mich bei china air nocheinmal bedanken super nett, großer persönlicher einsatz, danke

emirates hat sich jetzt gemeldet stellungnahme in vier wochen!
ich warte

29.02.2012 | 13:45
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht zulässig ist, einen Rückflug verfallen zu lassen, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.

Gefunden) : www.ratgeberrecht.eu/reise-aktuell/keine-stornierung-bei-nicht-angetretenem-hinflug.html

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob hier deutsches oder EU-Recht zur Anwendung kommen kann.

Bei dem Theater, was Sie da hatten, sollte man eine Rechtschutzversicherung haben und in Anspruch nehmen.

29.02.2012 | 14:39
von Fred Götze | Regelverstoß melden
- schreiben sie haben die mail vom 10.02.12 nicht erhalten
und schicken mir diese im anhang mit zurück?
-----------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Götze,

vielen Dank für Ihre Mail.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Leider haben wir Ihre Mail am 10.2. nicht erhalten.

Wir haben Ihre E-Mail umgehend an unsere Kollegen der Abteilung Customer Relation weitergeleitet und unsere Kollegen, Frau Maurer, Frau Petrini oder Frau Hallstein, werden sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich per E-Mail an Customer Relations direkt wenden.

Die E-Mail-Adresse lautet:

Customeraffairs.germany spider monkey emirates.com

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre vollständige Anschrift benötigen.

Wir bitten Sie, uns diese noch mitzuteilen, sollte sie in der vorherigen E-Mail noch nicht enthalten sein.

Sollte sich Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland oder Österreich befinden, ist Emirates in Ihrem Heimatland für Sie zuständig. Daher bitten wir Sie, sich vor Ort an Emirates zu wenden.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und verbleiben

Sabine Hahn
Senior Customer Sales & Service Agent

Emirates
Grüneburgweg 16
60322 Frankfurt am Main
Germany
Direct line: + 49 (69) 95968810
Office fax: + 49 (69) 95968855
E-mail: EKGermany spider monkey emirates.com

Ab 25.11.2011 täglich mit der Emirates A 380 von München nach Dubai und von dort in die Welt.

From: "Fred Götze" [mailto: Fred.Goetze spider monkey gmx.de]
Sent: 22 February 2012 13:59
To: EKGERMANY
Subject: Re: Anfrage zur Online-Buchung Beschwerde!

ich finde es eine unglaubliche frecheit von ihnen das sie sich nicht gemeldet haben.
jetzt wollte ich online einchecken was aber nicht geht, da meine buchungsnummer bei ihnen angeblich nicht bekannt ist.
das ganze wird in jeden fall ein nachspiel haben.

> -------- Original-Nachricht --------
> Datum: 10 Feb 2012 06:14:00 +0000
> Von: Emirates
> An: fred.goetze spider monkey gmx.de
> Betreff: Anfrage zur Online-Buchung
>
> Emirates Frage zur Online-Buchung
>
> Hallo Herr fred goetze,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage nach Flügen ab Deutschland.
>
> Im Folgenden finden Sie die Angaben, die an die zuständige Emirates-Niederlassung in Ihrem Abflugland übermittelt wurden.
>
> Wir versuchen, Ihre Anfrage innerhalb eines Werktags zu beantworten. Wir freuen uns, auch weiterhin Ansprechpartner für Ihre Reisebuchungen zu sein.
>
> Mit freundlichem Gruß,
> Emirates
>
>
> Details der Anfrage tinerary Details Flights ONWARD Hamburg Airport, Germany to Suvarnabhumi International Airport, Thailand Flight Depart / Arrive Time Airport Terminal Duration / Stops Class / Aircraft Booking Status EK062 Depart Fri 03 Feb 12 20:30 Hamburg Airport (HAM) 1 06 hr 15 min 0 Stops Economy Boeing 777-300ER Confirmed Check In Arrive Sat 04 Feb 12 05:45 Dubai International Airport (DXB) 3 Connection EK418 Sat 04 Feb 12 09:05 Dubai International Airport (DXB) 3 06 hr 00 min 0 Stops Economy Boeing 777-300ER Confirmed Sat 04 Feb 12 18:05 Suvarnabhumi International Airport (BKK) ONWARD Suvarnabhumi International Airport, Thailand to Hamburg Airport, Germany Flight Depart / Arrive Time Airport Terminal Duration / Stops Class / Aircraft Booking Status EK375 Depart Thu 23 Feb 12 09:35 Suvarnabhumi International Airport (BKK) 06 hr 40 min 0 Stops Economy Boeing 777-300 Confirmed Arrive Thu 23 Feb 12 13:15 Dubai International Airport (DXB) 3 Connection EK061 Thu 23 Feb 12 15:00 Dubai International Airport (DXB) 3 06 hr 50 min 0 Stops Economy Boeing 777-300ER Confirmed Thu 23 Feb 12 18:50 Hamburg Airport (HAM) 1 GOETZE/FREDMR Flight number Route Meal Seat EK062 Germany, DE (HAM) to United Arab Emirates, AE (DXB) Seafood Meal 21F EK418 United Arab Emirates, AE (DXB) to Thailand, TH (BKK) Standard 47A EK375 Thailand, TH (BKK) to United Arab Emirates, AE (DXB) Standard 21H EK061 United Arab Emirates, AE (DXB) to Germany, DE (HAM) Muslim Meal 18D NUSUK/NOUNVARATMRS Flight number Route Meal Seat EK062 Germany, DE (HAM) to United Arab Emirates, AE (DXB) Seafood Meal 21G EK418 United Arab Emirates, AE (DXB) to Thailand, TH (BKK) Standard 47B EK375 Thailand, TH (BKK) to United Arab Emirates, AE (DXB) Standard 21J EK061 United Arab Emirates, AE (DXB) to Germany, DE (HAM) Muslim Meal 18E This is an automated message. Please do not reply to this E-Mail. If you require assistance, please click here to view the contact deta
> Details der Reiseplanung
> Abflugland Deutschland
> Abflugort Hamburg (HAM)
> Abflugdatum 10-Feb-12
> Flugziel bangkok
> Flugklasse Economy
> Weitere Details Beschwerde! unglaublich was sie mit uns gemacht haben. ihr flug von hh hatte verspaetung! das essen war verdorben, wir mussten mehrfach wegen durchfall aufv toilette. in dubai haben sie auf ihren display ein falsches gate 144 statt 208 angegeben. wir waren also um 20,45 beim boarding. am falschen gate wie man uns sagte! satt das problem zu beseitigen, kurz anzurufen und uns zu diesen gate zu bringen hat man uns ohne hilfe stehen lassen. wir mussten also zu fuss rennen! 20,57 waren wir endlich da boarding war geschlossen niemand fuehlte sich fuer uns verantwortlich. das muss man sich mal vorstellen. aber es wird noch besser an ihren einzigen! ticket schalter wollte oder konnte man und kein ticket verkaufen da angeblich alles ausgebucht war! DEN COUNTER EINER ANDEREN AIRLINE ODER EINE TELEFONNUMMER WOLLTE MAN UNS EBENDFALLS NICHT NENNEN. Ach so, bleibt noch zu erwaehnen das unsere deutschen kreditkarten im flughafen nicht akzeptiert wurden. erwarten ihre stellungnahme!
>

05.03.2012 | 10:19
von Fred Götze | Regelverstoß melden
Keine Stornierung bei nicht angetretenem Hinflug PDF Drucken E-Mail

Donnerstag, den 21. Juni 2007 um 15:30 Uhr
Eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, wonach diese berechtigt ist, einen Rückflug ersatzlos zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, ist unwirksam. Nach dem gesetzlichen Leitbild für derartige Verträge muss der Gläubiger (hier der Fluggast) eine Leistung auch teilweise in Anspruch nehmen können.

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 21.02.2006
31 C 2972/05
NJW Heft 40/2006, Seite XII

05.03.2012 | 10:28
von Fred Götze | Regelverstoß melden
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Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen »
Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen »

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2006
- 31 C 2972/05 -
Fluggesellschaft darf Rückflug nicht einfach stornieren
Hin- und Rückflüge dürfen frei kombiniert werden - Überkreuzbuchungen erlaubt

Eine Fluggesellschaft (hier: Lufthansa) ist nicht berechtigt, einen Rückflug zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wird. Eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft ist nichtig. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall hatte ein Unternehmen für mehrere Mitarbeiter kombinierte Hin- und Rückflugtickets gebucht. Zwar nahmen die Mitarbeiter nicht den Hinflug zum gebuchten Zeitpunkt in Anspruch, sondern begaben sich anderweitig an ihr Reiseziel. Den Rückflug wollten sie dann aber wahrnehmen. Dies verweigerte die Fluggesellschaft jedoch mit Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welchem Hin- und Rückflug nur im Paket genutzt werden könnten. Da der Hinflug nicht angetreten worden sei, sei der Rückflug storniert worden. Die Mitarbeiter waren gezwungen für ca. 3.300,- EUR neue Tickets zu kaufen. Diese zusätzlichen Flugkosten verlangte ihre Firma von der Fluggesellschaft zurück.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt. Bei der Klausel, wonach der Rückflug storniert werde, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, handele es sich um eine so genannte überraschende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Klausel sei nichtig. Grundsätzlich stünde es einem Gläubiger frei, ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Für Tickets, die zu Sondertarifen verkauft werden, gelte nichts anderes.

Hintergrund:

Mit der streitgegenständlichen Klausel versuchen Fluggesellschaften so genannte "Überkreuz-Buchungen" zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, um etwaige Sonderrabatte zu erhalten.

Rückflug kann auch genutzt werden, wenn der Hinflug nicht in Anspruch genommen wird
(Amtsgericht Erding, Urteil vom 27.03.2007[Aktenzeichen: 4 C 129/07])

Entgegengesetzte Entscheidung:

OLG Köln: "Cross Ticketing" bzw. "Cross Border Selling" bleiben unzulässig
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.07.2009[Aktenzeichen: 6 U 224/08])

Vertragsrecht
Schlagwörter: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Beförderung | Flugticket | Flugschein | Rückflug | Überkreuzbuchungen | Cross-Ticketing | Cross-Border-Selling | überraschende Klausel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: www.kostenlose-urteile.de/Urteil3234

06.03.2012 | 12:25
von Fred Götze | Regelverstoß melden
Das Emirates sich bis heute nicht gemeldet hat, spricht für sich selbst.

07.03.2012 | 13:52
von Fred Götze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Emirates hat es bis heute nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Ich habe gestern den gesamten Vorgang per Einschreiben geschickt. Kann ja sein, dass sie mal wieder nichts bekommen haben?
Sollte sich jetzt allerdings innerhalb der nächsten zehn Tagen wieder niemand melden, übergebe ich die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand.


07.03.2012 | 14:21
von Fred Götze | Regelverstoß melden
NIE WIEDER EMIRATES!

Gerade kam die Stellungnahme von Emirates hänge ich an.

Es mag jeder für sich entscheiden was er davon hält. Ich finde es einfach unglaublich und werde die Angelegenheit jetzt unseren Anwalt übergeben.

07.03.2012 | 14:22
von Fred Götze | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Götz,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisherige Korrespondenz und bedauern, dass Sie auf Ihrer Reise mit Emirates Unannehmlichkeiten hatten und das sie auf Ihre Beschwerde erst heute eine ausführliche Antwort bekommen.

Wir verstehen Ihre Verärgerung über die Verspätung Ihres Fluges von Hamburg nach Dubai, da Flugplanunregelmäßigkeiten für jeden Passagier unangenehm sind. Eine solche Verspätung liegt oft nicht im Verantwortungsbereich von Emirates, da auch wir, sowie alle anderen Fluggesellschaften, oft mit Problemen konfrontiert werden, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vorher sehen lassen bzw. einfach nicht zu bewältigen sind.

Bisher haben wir keine Meldungen bezüglich einer Erkrankung aufgrund verdorbenem Essen von weiteren Passagieren erhalten. Die Essensbestückung und Lagerung auf und während unserer Flüge ist von höchster Qualität und in Übereinstimmung mit weltweiten Standards. Unsere Catering Abteilung unterliegt einer sehr strengen Hygiene-Kontrolle. Die zubereiteten Mahlzeiten werden ständig überprüft. Von den Tausenden Mahlzeiten, die wir täglich produzierten werden alle Produkte laufend auf Ihre Qualität hin getestet; und das vom rohen Zustand bis zum Endprodukt. Wie Ihnen aus anderen Flügen eventuell bekannt ist, kann bei Emirates aus verschiedenen Menüs ausgewählt werden, so dass Ihnen, nach Rücksprache mit unseren Mitarbeitern, sicherlich auch ein anderes Essen hätte serviert werden können.

Das in Dubai ein falsches Gate für den Anschlussflug angezeigt worden ist, ist mehr als ärgerlich, vor allem wenn dadurch Anschlussflüge verpasst werden. Die Darstellung an den Anzeigetafeln wird vom Flughafen und dessen Mitarbeitern geregelt. Somit liegt hier kein Verschulden von Emirates vor. Auch eine mangelhafte Auskunft des Flughafenpersonals oder der fehlende Transfer zum richtigen Gate liegt nicht in dem Verantwortungsbereich von Emirates.

Bedauerlicherweise waren alle weiteren Flüge nach Bangkok ausgebucht, so dass Sie anscheinend auf eine andere Fluglinie umgestiegen sind, da Sie letztlich in Bangkok angekommen sind.

Bezüglich des Rückfluges ist es ebenfalls sehr bedauerlich, dass Sie aufgrund des verpassten Hinfluges weitere Kosten zu tragen hatten, jedoch führt Ihr Vorbringen nicht zu einer Erstattung bzw. Teilerstattung der Rückflugkosten durch uns. Auch wenn es sich nicht um eine typische „Überkreuz“-Buchung gehandelt hat, war die Stornierung des Rückfluges durch unsere Mitarbeiter berechtigt.

Ist der Fluggast nicht rechtzeitig am „Check-In“-Schalter eingetroffen oder der Flug sogar bereits abgeflogen, hat das Ticket automatisch den Status „No-Show“ und verfällt somit. Tickets mit dem Status „No-Show“ sind in der Regel von einer Erstattung ausgeschlossen. Diese Regelung gilt sowohl für Hinflüge, als auch Weiterflüge und Rückflüge: wird das Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, verfallen automatisch alle nachfolgenden Flüge. Dies ist auch rechtlich wirksam, da es in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Emirates geregelt ist. Diese Klausel ist auch nicht unwirksam, da die Rechtsprechung ein solches Vorgehen als wirksam erklärte. Die Klauseln dienen zur Stützung des Tarifsystems. Somit dient die beanstandete Klausel dem legitimen und von der Klauselkontrolle grundsätzlich zu respektierenden Bestreben der Fluggesellschaften, jeweils entsprechend der unterschiedlichen Nachfragesituation ihre Preise privatautonom zu gestalten, sich damit den jeweiligen Markterfordernissen anzupassen und so jeweils den für sie besten auf dem Markt erzielbaren Preis fordern zu können.

Zudem ist typischerweise in dem „Nichtantreten“ des Hinfluges auch ein Rücktritt vom Vertrag anzusehen. Gemäß § 651 i BGB kann der Reisende vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Hinreise (“No-Show“) kann zwar nur bei Hinzutreten anderer Umstände, z. B. keine Meldung des Reisenden innerhalb angemessener Frist, als Rücktritt gewertet werden, allerdings lagen auch diese Umstände im vorliegenden Fall vor, so dass Sie von dem Vertrag zurück getreten sind und das Recht auf den gebuchten Rückflug verloren haben.

Unter Bezugnahme auf einschlägige Literatur ist der Rechtsauffassung zu folgen, dass der Nichtantritt des Hinfluges eine konkludente Kündigungserklärung im Sinne von § 651 i BGB, § 651 I Abs. I BGB dargestellt hat. Diesbezüglich wird in der wohl überwiegenden Literatur die Auffassung vertreten, dass der Rücktritt auch durch den bloßen Nichtantritt der Reise ohne jede weitere Erklärung („No-Show“) ausgeübt werden kann, indem der Reisende zum Beispiel einfach nicht zum Abflugtermin am Flughafen erscheint. Ein Rücktritt des Reisenden durch Nichtantritt der Reise liegt auch dann vor, wenn dem Reisenden in Wirklichkeit der Wille, den Vertrag zu beenden, fehlte und er sich nur verspätet hat. Auch hier muss der Veranstalter das Nichterscheinen des Reisenden als Rücktritt verstehen, es sei denn, der Reisende erklärt ihm ausdrücklich seinen entgegenstehenden Willen. Die Situation bei einem Reisevertrag ist auch keine andere als bei einem bloßen Luftbeförderungsvertrag.

Der Vergütungsanspruch des Veranstalters entfällt zwar nach einem Rücktritt des Reisenden vom Vertrag, allerdings wandelt sich dieser sodann in einen Anspruch auf Entschädigung um. Die Höhe dieses Anspruches auf Entschädigung ist die im Vertrag vereinbarte Pauschale und entspricht damit dem Flugpreis.

Wie oben bereits erwähnt, bedauern wir Ihre erlebten Unannehmlichkeiten, können Ihnen jedoch keine Kompensationszahlung anbieten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Hallstein
Customer Affairs
Emirates
Grüneburgweg 16
60322 Frankfurt am Main
Germany

21.03.2012 | 17:23
von Fred Götze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Emirates hat jegliche Schuld von sich gewiesen! Eine Ausgleichszahlung wurde mit Berufung auf ihre AGBs abgelehnt. Wir haben am 08.03.12 unsere Forderung per Einschreiben an Emirates gesandt. Bis heute haben wir noch keine Antwort erhalten. Bei der Verbraucherschutzzentrale in Hamburg teilte man uns mit, das es bereits Urteile gegen Air Berlin und Lufthansa diesbezüglich gibt. Diese Klausel ist ganz oder teilweise sittenwidrig.
Ich kann nur jeden raten, dem ähnliches widerfährt, sich das nicht gefallen zu lassen.
Nie wieder Emirates!


14.04.2012 | 10:12
von Fred Götze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Emirates setzt seine Vogel-Strauss-Taktik (das sitzen wir weiter aus) weiter fort.
Auf mein Einschreiben vom 08.03.12 habe ich bis heute keine Antwort. Auch meine Kündigungen der Newsletter und des sky Adwards werden Ignoriert. Na, wenn das kein Dienst am Kunden ist.




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