Durch INNOVA Handelshaus gelöste Beschwerde. | 845 Views | 09.03.2012 | 18:22 Uhr
geschrieben von Olaf Hanes

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Reklamation einer Fehlmenge nach fast 5 Wo noch nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: 203583105 / 1790481

SCHLAGWORTE

Ich habe am 31.01.2012 2x Kohlefilterset (Inhalt 2 Stück) KF560 für Dunstabzugshauben bestellt und per Vorkasse bezahlt. Am 07.02.2012 habe ich ein Paket erhalten, worin aber nur 1 Set (Inhalt 2 Filter) enthalten war. Ich habe sofort reklamiert per Mail und telefonisch (mehrmals). Mir wurde nach mehrmaliger Nachfrage mitgeteilt, das es in Bearbeitung ist. Bis zum heutigen Tag den 09.03.2012, also fast 5 Wochen! nach der Reklamation der Fehlmenge habe ich weder das fehlende Set Kohlefilter, noch eine Rückerstattung geschweige denn eine Information über den Stand der Bearbeitung erhalten. So ein Verhalten ist Inakzeptabel und absolut nicht Empfehlenswert. Das habe ich in noch keinem Onlineshop erlebt. Anfragen werden gar nicht und wenn, mit vorgegebenen Entschuldigungen und verweisen das Vorgang in Bearbeitung ist abgespeist. Wie ich herausgefunden habe, bin ich nicht der einzige der Ärger mit dem Innova24 Onlineshop hat. In meinem Fall handelt es sich um einen Reklamationswert in Höhe von 10 EURO, der weder mit Herstellern, Vorlieferanten noch Reparaturfirmen zu klären wäre. Nur weil derjenige welcher das Paket gepackt hat anstatt 2 Set nur 1 Set eingepackt hat, weil er vielleicht dachte, es wäre der volle Lieferumfang da 2 Filter enthalten waren. Ich habe aber 2 Sets mit je 2 Filtern bestellt! Dadurch ist der Ärger entstanden. Das für den Kunden ärgerliche dabei ist, das die Reklamation aus dessen Sicht nicht Bearbeitet wird und sich wohl keiner dafür Zuständig fühlt. Absolut Kundenunfreundlich.

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Meine Forderung an INNOVA Handelshaus GmbH: Nachlieferung 1x Kohlefilterset KF560 oder Rückerstattung von 10 EUR (50% der Bestellung)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.03.2012 | 20:23
von ReclaBoxler-7412522 | Regelverstoß melden
Unternehmen in Verzug setzen nach Fristvestreichung gerichtlicher Mahnbescheid, die denken vlt. dass das wegen 10 € keiner macht?

und wenn die das bei 10 Kunden so handahaben kommen schnell 100 € Gewinn zusammen

15.03.2012 | 17:09
von Olaf Hanes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fehlende Ware wurde am 15.03.2012, nach Übermittlung von Beweisfotos der Lieferung und nochmaliger interner Prüfung, nachgeliefert. Es wurde ein Fehler festgestellt und sich dafür entschuldigt.




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