Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 376 Views | 20.03.2012 | 19:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9126571

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

E.ON erstellt keine Rechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242039184492

Seit Mitte Februar warte ich nunmehr auf meine Jahresabrechnung für Gas. E.on sieht sich offensichtlich außer Stande, eine solche zu erstellen. Bei Anrufen bei der Hotline wurde unter anderem behauptet, der Netzbetreiber hätte die Brennwerte nicht übermittelt.

Soll das ein Scherz sein? Es wurde mir versprochen, dass ich zurückgerufen würde. Was natürlich bis jetzt nicht geschah.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich erwarte die unverzügliche Erstellung der Jahresrechnung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2012 | 17:23
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin, lieber Kunde,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern und länger als gewohnt auf Ihre Rechnung warten müssen.

Heute haben wir eine gute Nachricht: Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.

Bei Erdgasrechnungen muss immer ein Datenaustausch mit dem Netzbetreiber stattfinden. Neben dem Zählerstand brauchen wir bei einer Erdgasrechnung noch weitere Daten: Brennwert und z-Zahl. Damit wir die in Kubikmetern gemessene Menge Erdgas umgerechnet in Kilowattstunden. Denn die Abrechnung soll ohne den Einfluss von Druck und Temperatur erfolgen. Solange uns die Daten vom Netzbetreiber nicht vorliegen, können wir keine Erdgasrechnung erstellen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe erläutern konnten, und die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2012 | 19:50
von K. | Regelverstoß melden
Der Netzbetreiber (nicht der Grundversorger) übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Eon. Normalerweise meldet Eon an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.

Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.

Ich würde mir vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Eon weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Eon erfolgte.

Nur mit diesen Daten (Zählerstände und (bei Gas) dem Brennwert für den Zeitraum von x bis y - der Brennwert kann variieren und ist nicht immer gleich! ) können Sie Eon eine exakte "Rechnung" erstellen / übersenden (was Voraussetzung für einen Mahnbescheid ist - dort darf kein ungefährer Betrag, sondern es muss ein konkreter / exakter Betrag aufgeführt werden), Frist setzen bis zu der die Rechnung von Eon erstellt sein soll und die Guthabenauszahlung gefordert wird.

(vergleiche Kommentar vom 13.02.12: de.reclabox.com/beschwerde/46750-e-on-avacon-helmstedt-erstellung-einer-abschlussrechnung#comment109413

27.03.2012 | 22:32
von ReclaBoxler-9126571 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.04.2012 | 08:20
von ReclaBoxler-9126571 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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