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1184 Views | 21.03.2012 | 11:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3512951
Mein Girokonto bei der DKB Bank geriet durch die Abbuchung eines Kreditkartensaldos ins Minus. Kein Problem, dachte ich, schließlich ist ja ein Dispositionskredit vereinbart. Diese Vereinbarung liegt mir schriftlich vor.
Kurze Zeit später wurden dem Konto durch die DKB Gebühren für eine nicht geduldete Kontoüberziehung belastet und es wurde - trotz schriftlicher Bestätigung - seitens der DKB abgestritten, dass für das Konto ein Dispositionskredit bestanden hätte. Ein Widerruf des Dispositionskredites durch die DKB ist mir gegenüber aber niemals erfolgt.
Das Girokonto habe ich aus diesen Gründen zum 31.03.2012 gekündigt.
Meine Forderung an Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft:
Erstattung der zu Unrecht vereinahmten Gebühren von 8 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Das Hochsetzen geht übrigens ganz einfach per Onlineformular und wird dann bei entsprechender Bonität hochgesetzt.
ein zufriedener DKB Kunde.
nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-47983) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "
Soviel zum Thema Kundenorientierung.
Ich denke mal nein!
lese auf goo.gl/mIzKi
7,9 % p. a. Dispozinsen, vierteljährliche Abrechnung, Zins variabel bis zu 1.000 Euro Sofort-Dispo
Sprechen sie also von Zinsen? Falls ja, diese fallen natürlich bei der Überziehung des Kontos an. Immer.