Durch Verivox endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3293 Views | 22.03.2012 | 07:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7230471

Verivox GmbH (Heidelberg)

Verivox nötigt den Kunden durch unklare Vertragsgestaltung

Bestell-/Kundennummer: Verivox-Interessentennummer 12069163

Beim Abschluss eines Stromvertrags mit der Firma Stromio benutzt Verivox undefinierte Begriffe wie „Preisgarantie“, „Preisfixierung“, „Verbrauchspreis“, „Arbeitspreis“, Komplettpreis, Grundpreis, Abgaben gemäß EEG und KWK-G.

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Einige wenige, schwammigen Zusatzangaben werden in einer angehängten AGB in einer unleserlich winzigen 6Punkt-Schift abgedruckt – im Rückblick ist diese Kleinschrift wohl auch als Marketingwaffe absichtlich so klein gewählt worden.

Die AGB wird von Stromio ohnehin nicht eingehalten, da die Firma mir im vergangenen Lieferjahr nicht (wie vertraglich vereinbart) auf neue AGB-Versionen aufmerksam gemacht hat.

Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Basispreis und diversen Abgaben, deren Trennung zum Verständnis der Materie und zur eindeutigen Vertragsgestaltung unbedingt aufgeschlüsselt und definiert werden sollte. Der Kunde soll wissen, welche Anteile der Lieferant als Basispreis/Fixpreis und welche Abgaben (EEG, KWK-G, usw.) nachträglich unter zu definierenden Bedingungen änderbar sein sollen. Das wird jedoch bereits in den Verivox-Unterlagen unterlassen und in den Vertragsbedingungen des Lieferanten Stromio erst recht.

Zur Vorbereitung meiner Vertragsverlängerung wurde mir bei telefonischer Nachfrage bei Stromio und Verivox am 14.3.2012 (nur telefonisch) bestätigt, dass für meinen Vertrag eine („unwesentliche“) EEG-Erhöhung in meinem ersten Vertragsjahr 1.4.2011-1.4.2012 stattgefunden habe und dass Stromio diese EEG-Erhöhung bei der Endabrechnung und für alle späteren Rechnungen in Rechnung stellen wird. Eine solche EEG-Erhöhung wurde bei der „Preisgarantie“: „Preisfixierung“ in den Verivox-Unterlagen jedoch nicht vereinbart. Stromio ist jedoch der Meinung, dass ich den Vertrag mit Stromio abgeschlossen habe. Die Verivox-Angaben sind bedeutungslos.

SCHLAGWORTE

Ein Blick ins Internet zeigt, dass die nachträglichen Preiserhöhungen einer bereits lang vor Vertragsabschluss bekannten EEG-Erhöhung eine gängige Praxis ist, die dem Kunden bei Vertragsabschluss verschwiegen wird und dann später in der Endabrechnung präsentiert wird. Auf dem Strommarkt ist es üblich Basispreis und Abgaben absichtlich nicht zu definieren und lieber den Kunden zum Eingreifen durch Rückbuchungen und zum Ausstieg durch Sonderkündigung zu nötigen.

Mir als Kunde ist diese unklare Vertragsgestaltung zuwider. Ich weiß bereits jetzt, dass ich mit solchen Firmen, die wie Verivox und Stromio absichtlich undefinierten Begriffe verwenden, keinen Vertrag mehr abschließen und verlängern werde.

Ich fordere Verivox auf, meine Vertragsunterlagen neu zu gestalten, so dass mir klar wird, was ich unter Verivox-Interessentennummer 12069163 (und Stromio-Vertragskontonummer: 121605419) am 12.01.2011 abgeschlossen habe, welcher Basispreis und welche Abgaben damals gültig und bekannt waren und wie sich diese Anteile in der „Preisgarantie: Preisfixierung“ bemerkbar machen.

Ich betrachte die Vertragsverlängerung bei der Firma Stromio am 1.4.2012 als ungültig wegen unklarer Vertragsgestaltung, die bereits bei Verivox in den spezifizierten Tarifkonditionen herbeigeführt worden ist. Verivox hat sicherlich aus Marketing-technischen Gründen zur Verschleierung der Strompreisgestaltung, Vortäuschung einer (undefinierten) Fixpreis-Garantie und der Verschleierung von Vertragsdetails in den 6pt-winzigen AGB-Klauseln beigetragen.

Die unklare Vertragsgestaltung, die auch durch Nachfragen und zahlreichen Emails an allen möglichen Instanzen nicht befriedigend gelöst wird, gibt mir sicherlich das Recht einer Sonderkündigung aufgrund der unklarer Vertragsgestaltung. Obwohl Verivox mir telefonisch recht gegeben hat und ihre Unterstützung bei meinem Antrag zur Sonderkündigung zugesagt hat, ist eine entsprechende Reaktion von Stromio bisher Mangelware: sie hüllt sich wie gewöhnlich „in Schweigen“. So werde ich jetzt genötigt, die Arbeitsweise von Verivox in der Reclabox zu dokumentieren.

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Meine Forderung an Verivox GmbH: Neugestaltung der Vertragsunterlagen für meinen Stromvertrag mit Stromio (Nr. 121605419)


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


22.03.2012 | 14:16
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
 spider monkey grins

Die Firma, zu der ich wechseln wollte, ist im Änderungsprozess pleite gegangen. So kam ich von der Traufe in den Regen.

Mittlerweile betrachte ich 90% der Stromlieferfirmen ohne eigener Produktion als gemeine "IT-Abofallen". "Wer trotzdem in einer IT-Abofalle geraten ist, sollte annehmen dürfen, dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn der Kunde über die Bedingungen des Angebots informiert ist und diese bewusst akzeptiert hat" erklärt zum Beispiel der IT-Verband zu den Abofallen. Das muss der Anbieter (in diesem Fall Verivox) nachweisen können. Gerichte haben entschieden dass bei fehlenden oder versteckten Preisangaben kein Vertrag zustande kommt.In dem Verivox-Angebot befinden sich die versteckten Preisangaben in den mit 6pt. winzigen AGB-Klauseln.

Inzwischen ist ein Brief mit einer Sonderkündigungsanfrage auf dem Weg gebracht worden. Wenn man bedenkt was da für Aufwand getrieben wird um sich aus einer Abofalle zu befreien, kann einem ja schlecht werden. Aber die Abofallensteller wollen es ja nicht anders. Schliesslich ist der Strom nur ein Abfallprodukt.

22.03.2012 | 14:23
von ReclaBoxler-7230471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verivox hat sich jetzt schriftlich gemeldet:

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Tarif mit Preisfixierung gewählt haben. Eine Preisfixierung begrenzt sich auf den reinen Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern und Abgaben. Bei Änderungen von Steuern oder Abgaben kann auch der Tarif angepasst werden.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass wir den Begriff „Preisfixierung“ für Preisgarantien ohne Garantie auf Steuern und Abgaben bereits im April 2011 durch den Begriff „eingeschränkte Preisgarantie“ ersetzt haben. Diese Neuerung war wichtig, weil leider in der Vergangenheit einige Kunden diesen Begriff falsch verstanden haben und die „Preisfixierung“ für eine (uneingeschränkte) Preisgarantie gehalten haben. Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass wir den Begriff Preisfixierung bei Ihrer Auftragsstellung im Tarifrechner erklärt haben.

Ihr Auftrag hat als Preisstand den 12.01.2011. Dementsprechend wurde bei Ihrem Auftrag bereits die EEG-Umlage von 2012 in Höhe von 3,53 Cent/kWh (netto) bei Ihrem angezeigten Arbeitspreis von 21,32 Cent/kWh (brutto) berücksichtigt.

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Sehr geehrte Herr B.,

Vielen Dank für die für mich bedeutsame Informationen, die mich weiterhelfen im Dickicht der schleierhaften Strompreisgestaltung. Wäre nicht schlecht, wenn man dem Kunden diese Details gleich aufschreibt. Auch habe ich versucht, diese Info von Stromio zu erhalten. Stromio gibt mir jedoch nichts schriftlich preis. Warum ist mir schleierhaft.

Offensichtlich gehöre ich auch zu den Kunden, welche die "Preisfixierung" als das verstanden haben, was das Wort beinhaltet. Mir ist die damalige Erklärung nicht in Erinnerung, wie jedes Wort, das nicht schriftlich festgehalten worden ist. Ich halte es für einen Fehler, mich für ein Missverständnis haftbar zu machen, das offensichtlich reparierensbedürftig gewesen ist.
Was ist denn mit den Kunden passiert, die in dieser Falle getappt sind? Wurden die aus dem Vertrag freigelassen?

Ist die EEG-Umlage in Höhe von 3,53 Cent/kWh (netto) und sind die übrigen Umlagen in der gelaufen Periode 1.4.2011-1.4.2012 konstant geblieben?

Sie hatten mir zugesagt, dass Sie sich dafür einsetzen würden, dass man mich wegen irreführender Vertragsgestaltung von einer Vertragsverlängerung zurücktreten könnte. Haben Sie inzwischen dazu Kontakt mit Stromio aufgenommen und wie weit ist der Prozess gediehen?

Ich habe inzwischen selbst Stromio nochmals einen beiliegenden Brief geschrieben, in dem ich mich nach der Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach dem ersten Lieferungsjahr erkundige. Es ist möglich, dass ich auch wegen der Verletzung der AGB bei der Aufsichtsbehörde klagen kann. Schließlich wurden mir nicht nur die Zusammensetzung der Umlagen verschwiegen, sondern auch noch die für mich wichtigen AGB-Änderungen unterschlagen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 314 BGB) möchte ich in Anspruch nehmen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres 2012 zum Termin 1.4.2012.

Als Gründe für außerordentlichen Kündigung gebe ich an:

Fehlende Transparenz bei der Vertragsdefinition der Begriffen „Preisgarantie“, „Preisfixierung“, „Verbrauchspreis“, „Arbeitspreis“, Komplettpreis, Grundpreise, Abgaben gemäß EEG und KWK-G in den Verivox- beziehungsweise Stromio-Unterlagen.

Fehlende Transparenz bei der Festlegung des Arbeitspreises für das auslaufende Vertragsjahr. Bei telefonischer Nachfrage am 14.3.2012 wurde mir (nur telefonisch) bestätigt, dass eine („unwesentliche“) EEG-Erhöhung im meinem ersten Vertragsjahr 1.4.2011-1.4.2012 stattgefunden hat, und dass Stromio diese EEG-Erhöhung bei der Endabrechnung in Rechnung stellen wird. Eine solche EEG-Erhöhung wurde bei der „Preisgarantie“: „Preisfixierung“ jedoch nicht vereinbart.

Fehlende Transparenz bei der Festlegung des Arbeitspreises für das anstehende Vertragsjahr. Per Email habe ich am 14.3.2012 die Information erhalten: „Eine Änderung der Preise zum neuen Vertragsjahr 01.04.2012 erfolgt derzeit nicht.“, aber die gewünschte Spezifikation des Arbeitspreises wird nicht geliefert. Wegen der Unklarheit der Begriffsdefinition ist die Höhe der Preisgestaltung meines Vertrags undefiniert. Auf einer solchen, undefinierten Basis kann ich keinen Vertrag verlängern.

Nichteinhaltung der AGB-Vertragsregeln. Infolge der Nichtbeachtung der vertraglichen Verpflichtung der Zusendung der AGB-Änderungen sind mir Schäden entstanden. Weil ich nicht rechtzeitig vor der Entscheidung zur Vertragsverlängerung auf die neuen AGB-Klauseln zu den Themen “Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsverfahren“ und Option des Abrufs der Dokumentation zum „Vertragsschluss und Vertragstext“ hingewiesen worden bin, sind mir elementare Entscheidungshilfen für die Vertragsverlängerung vorenthalten worden. („Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeichert und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung gestellt.“).

Aus diesen Gründen ist mir eine Weiterführung des Vertrags unmöglich und ich bitte das Recht einer Sonderkündigung zum 1.4.2012 wahrnehmen zu können. Falls noch eine schriftliche Bestätigung dieser Sonderkündigung benötigt wird, bitte ich Sie umgehend um Information.

Mit freundlichen Grüßen,

Joannes Richter

Falls Sie mir bei dem Ausstieg aus dem Stromio Vertrag behilflich sein können, werde ich selbstverständlich alle Reklamationen auf gelöst schalten. Ich bleibe nach wie vor aktiv, mich aus dieser Abofalle zu befreien und möchte nur ungern weitere Monaten in den Händen von Stromio verbleiben. Selbstverständlich werde ich wie üblich meine Erfahrungen wahrheitsgemäß weiterreichen und ich hoffe sowohl von Stromio und Verivox nur gutes berichten zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Joannes Richter


22.03.2012 | 19:18
von Stromi Oh | Regelverstoß melden
Oh, Verivox deckt nach wie vor die zwielichtigen Machenschaften des Varol-Imperiums.

Schauen Sie mal auf die Unterlagen, die Ihnen Verivox zur Bestätigung zugesandt hat.

Darin steht mit Sicherheit eine Formulierung wie "Komplettpreis inkl. MwSt. und EEG".

Stromio ist ja gerne der Ansicht, dass damit irgendeine EEG gemeint ist, die irgendwann mal gegolten haben könnte, aber nicht unbedingt die, die während der Vertragslaufzeit relevant war.

Aber das ist alles egal - der Begriff "Komplettpreis inkl. EEG" ist eindeutig, das wird ihnen jedes Gericht bestätigen.

Widerrufen Sie einfach die Einzugsermächtigung und zahlen Sie die monatlichen Beträge, die Sie auf Basis der gemachten Verbrauchsangaben errechnen.

Wenn Verivox/Stromio die Taschenspielertricks bei der EEG-Umlage durchziehen wollen, müssen Sie halt vor Gericht.

Diese EEG-Masche wird von Verivox/Stromio regelmäßig versucht. Wir haben diese nachgeschobene Erhöhung auch nicht akzeptiert. Es ist kein Fall bekannt, in dem Verivox/Stromio ihre absurden Forderungen per Gericht durchsetzen wollten.

Die wissen schon sehr genau, warum sie sich auf leere Drohungen ("sofortige Kündigung", "Inkasso") zurückgreifen und nicht auf den Rechtsweg.

Irgendwann wird vielleicht jemand Anzeige wegen Nötigung gegen Verivox/Stromio erstatten.

23.03.2012 | 20:08
von ReclaBoxler-7230471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sieht gut aus! Stromio erlaubt mir jetzt eine außerordentliche Kündigung zum Ende April. Werde meine (4) Beschwerden nach Ablauf der Formalitäten alle auf "gelöst" setzen. Schon mal vielen Dank für die wertvolle Unterstützung in diesem Forum, das sicherlich zur Lösung beigetragen hat.


23.03.2012 | 20:15
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
 spider monkey "von Stromio, nie wieder"

"Tipp: 3 mal nicht zahlen und schon schmeißt sie Varol raus. So einfach geht das. "

Warum denn gleich mit der Keule schwingen, wenn es auch mit einem höflichen aber dezidierten Dreizeiler geht? Es geht schon! Man muss nur die Schwachstellen in den Vertragstexten suchen.

Bei Stromio war es wohl letztendlich die Beschwerde "Stromio verstößt gegen § 5 Abs. 2 StromGVV", die zum Erfolg geführt hat.

Beim nächsten Vertrag werde ich mich nicht mehr auf die Strompreisvergleiche bei einem Verbraucherportal abstützen. Ab sofort gelten ander Massstäbe.

30.03.2012 | 20:44
von ReclaBoxler-7230471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio erlaubt mir jetzt eine außerordentliche Kündigung zum Ende April. Werde meine (4) Beschwerden nach Ablauf der Formalitäten alle auf "gelöst" setzen.


28.04.2012 | 12:14
von ReclaBoxler-7230471 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Erstellung der Endabrechnung für das erste Lieferjahr dauert bereits mehr als drei Wochen. In Zeiten der vollautomatischen EDV sieht das aus wie ein erzwungenen Verzicht auf Verzinsung. Aber noch ist die Firma nicht pleite und es gibt Hoffnung auf eine Rückerstattung, in einigen Wochen oder Monaten.

Von Verivox habe ich seit mehr als vier Wochen nichts mehr gehört. Deshalb wird der Vertrag auf "endgültig nicht gelöst", beziehungsweise "unlösbar" gesetzt.




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