Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 279 Views | 27.03.2012 | 11:45 Uhr
geschrieben von Karlheinz Adam

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Keine Jahresendabrechnung nach Gasanbieterwechsel

Bestell-/Kundennummer: 1005078399

In der Kündigungsbestätigung durch E.ON vom 28.09.2011 war in der Anlage ein Formblatt dabei, um den Gaszählerstand zum 31.10.2011 einzutragen.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich am 31.10.2011 meine Zählerstände auf dem Formblatt der E.ON per Telefax an die angegebene Faxnummer durchgegeben habe, passierte bis zum heutigem Tag nichts.

Ich habe ab Januar 2012 mehrfach angerufen bin immer wieder vertröstet und hingehalten worden.

Ich habe dann am 26. Februar 2012 einen Brief an E.ON geschrieben mit der Aufforderung doch jetzt endlich meine Schlussrechnung zu erstellen. Ich bekam keine Antwort nicht einmal eine Bestätigung, dass mein Schreiben eingegangen ist.

Da Telefonanrufe bei solchen Konzernen nichts bringen, habe ich am 22. März 2012 eine E-Mail an E.ON geschrieben, mit der Aufforderung doch endlich meine Schlussrechnungen zu erstellen, ich habe daraufhin eine Bestätigungsmail bekommen das meine E-Mail eingegangen ist.

Der schönste Satz dieses Schreiben lautet:

"Es liegt uns viel daran, Ihre Anfrage zeitnah zu klären. "

Sollte E.ON auch bei mir die lange Zeitdauer mit ihrer IT-Umstellung begründen, dann kann ich nur sagen, dass glaubt euch doch kein Mensch mehr.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zusendung meiner Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.03.2012 | 15:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Adam,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Schlussrechnung. Ihre Rechnung haben wir am 23. März erstellt. Sie müsste eigentlich in den nächsten Tagen bei Ihnen ankommen.

Bei einer Schlussrechnung sind wir immer auch auf die Daten bzw. die Bestätigung des Zählerstands vom Netzbetreiber angewiesen. Zudem hat E.ON Bayern Vertrieb Ende letzten Jahres das Abrechnungssystem umgestellt. Nach so einer großen IT-Umstellung machen wir immer umfassende Qualitätsprüfungen. Denn unser Anspruch ist, so schnell wie möglich eine fehlerfreie Rechnung auf den Weg zu Ihnen zu bringen.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn Sie wieder einmal unser Kunde werden. Sie finden immer wieder Angebote unter www.eon.de.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.03.2012 | 20:00
von Melanie | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen (Eintrag bei der Reclabox reicht rechtlich nicht aus), Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". da unser Vertragsverhältnis am xxx endete, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.

- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx.

Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, die Schlussrechnung und das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

01.04.2012 | 16:24
von Karlheinz Adam gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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