Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 615 Views | 18.04.2012 | 16:08 Uhr
geschrieben von Lioba Rojkov

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Koffer mit 30,5kg - Fahrer verweigert bis z. Haustür zu tragen!

Bestell-/Kundennummer: 20054257, DB-Auftragsnumemr 89HNDA

Kuriergepäck (über DB, DB-Auftragsnummer 89HNDA, Kuriergepäck-Auftragsnummer 20054257)

SCHLAGWORTE

Am 10.04 hatte ich über DB und Hermes Logistik Gruppe eine Koffer-Beförderung von Stuttgart nach Hamburg für meine Tochter gebucht. Das Kind ist mit IC gefahren, Koffer sollte per Hermes zugeliefert werden. Gesamtpreis für die Zulieferung 26,79 EUR.

An gleichem Tag, als Koffer abgeholt sein sollte, hatte ich mit Hermes telefoniert und ausführlich besprochen, WIE (nicht wann, wie) Koffer zugeliefert wird. Mir wurde zugesichert, Lieferung erfolgt von Wohnungstür zu Wohnungstür, so dass meine Tochter nicht den Koffer allein in Hamburg tragen wird. Es war mir sehr sehr wichtig, da Koffer 30,5KG gewogen hat und das Kind eine Skoliose hat.

Bei der Zulieferung wurde Koffer nicht von meiner Tochter, sondern von ihrem Freund abgenommen. Es wurde aber (trotz Versprechung und Zusicherung) zuerst von dem Fahrer probiert, für den Koffer Geld anzufordern und dann hat der Fahrer geweigert, Koffer nach oben zu tragen. Oder wenigstens dem Jungen zu helfen, schwere Last nach oben zu tragen

ES IST EGAL, OB DAS MEIN ODER FREMDES KIND WAR.

Leistung wurde nicht erbracht, Koffer ist auf der Treppe runtergefallen, der Junge hatte es allein kaum geschafft. Eigentlich sollte ich über Rechtsanwalt für den Jungen Schmerzgeld beantragen.

Den Fall habe ich am 13.04 bei Hermes gemeldet. Es wurde versprochen, dem nachzugehen und mich informieren. Bis heute ist nichts angekommen!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung für die bezahlte und nicht erbrachte Leistung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2012 | 16:42
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Frau Rojkov,

wir bedauern diesen Vorfall sehr und bitten um Entschuldigung.

Wir haben Ihre Reklamation an die verantwortlichen Stellen weitergeleitet.

Bitte senden Sie eine E-Mail an

socialmedia spider monkey hermes-europe.de

Geben Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail bitte "Reclabox ID-48639" ein und teilen Sie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten mit.

Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung

Vielen Dank

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.04.2012 | 16:27
von Koffer | Regelverstoß melden
Bei aller Liebe, wieso Schmerzensgeld? Im Sachverhalt steht lediglich, dass Ihr Koffer auf den Treppen runtergefallen ist. Außerdem können Sie für den Jungen nicht auf Schmerzensgeld klagen (außer Sie sind der Vormund - was ich jedoch nicht glaube), das müssten schon die Erziehungsberechtigten machen. Wie gesagt, aus dem SV geht nicht hervor, dass sich der Junge irgendwie verletzt hätte.

Auch glaube ich, dass Sie weiterhin nicht die volle Erstattung fordern können. Ihnen wurde lediglich ein Teil der Leistung nicht erbracht. 100 % Erstattung ist m. E. hier nicht drin.

25.04.2012 | 09:07
von Lioba Rojkov gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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