1162 Views | 22.04.2012 | 21:51 Uhr
geschrieben von Johann Glinka

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Sonderkündigung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 16881676

Sehr geehrte Damen und Herren,

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Es haben sich bereits 2 ReclaBoxler angeschlossen.

Ich war persönlich bei der D-Telekom. Die 16.000 DSL-Leitung ist vorhanden und kann sofort von mir genutzt werden.

Mein 1&1 Vertrag war zum 19.04.2012 gekündigt, weil Sie mir keine 16.000 DSL-Leitung anbieten konnten. Am 22.02.2012 habe ich einen Anruf von 1&1 entgegen genommen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ab sofort eine 1&1 16.000 DSL-Leitung nutzen kann.

In dem Gespräch habe ich darauf hingewiesen, dass ich nur dann mit der Umstellung einverstanden bin, wenn mir die 16.000 garantiert werden! (Gespräch wurde aufgenommen.)

In diesem Zusammenhang ist die von Ihnen angesprochene Vertragsklausel „bis zu 16 MBit" unwirksam, weil die Klausel gegen § 307 BGB verstößt.

Am 16.03.2012 haben Sie mich informiert, dass 1&1 Komplettanschluss Umstellung nicht möglich und ich die 16.000 DSL Leitung aus technischen Gründen nicht nutzen kann.

Wenn Ich einen Vertrag über DSL 16000 abgeschlossen habe, ich tatsächlich aber nur 3600 kbits/s erhalte, besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ich möchte Sie hier auf ein Urteil des AG Fürth hinweisen, das einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte (Amtsgericht Fürth, Urteil v. 07. 05. 2009 - Az.: 340 C 3088/08). Das Gericht ging hierbei davon aus, dass die Bereitstellung einer zu geringen und vertraglich nicht vereinbarten Bandbreite, eine erhebliche Pflichtverletzung des Vertrags darstellt, an den der Kunde nicht 24 Monate gebunden werden kann.

SCHLAGWORTE

Hiermit möchte ich meine vertragsgerechten Leistungen einfordern. Stellen Sie meine DSL-Leitung mit Frist zum 2. Mai 2012 auf 16.000 kbit/s um. Sollten Sie als der Provider Ihre Leistungsverpflichtung nach Ablauf einer Fristsetzung nicht nachkommen, so ist mein Vertrag als Dauerschuldverhältnis wegen Nichterfüllung aus wichtigen Grund zum 3. Mai 2012 gekündigt. (§ 314 BGB) (§ 314 Abs. 2 BGB).

Die Einzugsermächtigung ist Ihnen damit entzogen.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

J G

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Stellen Sie meine DSL-Leitung mit Frist zum 2. Mai 2012 auf 16.000 kbit/s um oder akzeptieren Sie meine Kündigung zum 3. Mai 2012


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Kommentare und Trackbacks (7)


22.04.2012 | 23:15
von ReclaBoxler-4412416 | Regelverstoß melden
Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellenwert unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens fünf Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren. Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.

23.04.2012 | 06:59
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Herr Glinka,

haben Sie dies auch schon so schriftlich an 1&1 gerichtet oder glauben Sie ernsthaft, dass eine Kündigung in einem Reklaforum akzeptiert wird?

23.04.2012 | 08:07
von ReclaBoxler-2619897 | Regelverstoß melden
Ich finde diese Beschwerde schon sehr verwunderswert.

Alle Kunden bekommen eine "bis zu" 16.000er Leitung für z. B. 19,99 EUR.

Nur Sie bestehen auf genau 16.000 für 19,99 EUR. Dies kann Ihnen auch angeboten werden. Allerdings würden Sie dann eine symetrische Leitung aus z. B. den Geschäftskundenbereich erhalten. Diese würde aber dann bei weit über 500,00 EUR im Monat liegen.

Wir zahlen hier schon bei der Telekom für eine 2 mbit 249,00 EUR!

23.04.2012 | 10:13
von ReclaBoxler-2773587 | Regelverstoß melden
Habe 18080 kbit/s
Schlimm?

23.04.2012 | 22:14
von ReclaBoxler-4151622 | Regelverstoß melden
"Ich finde diese Beschwerde schon sehr verwunderswert.

Alle Kunden bekommen eine "bis zu" 16.000er Leitung für z. B. 19,99 EUR.

Nur Sie bestehen auf genau 16.000 für 19,99 EUR. Dies kann Ihnen auch angeboten werden. Allerdings würden Sie dann eine symetrische Leitung aus z. B. den Geschäftskundenbereich erhalten. Diese würde aber dann bei weit über 500,00 EUR im Monat liegen.
Wir zahlen hier schon bei der Telekom für eine 2 mbit 249,00 EUR! "

Sie haben was falsch verstanden 16.000 bei T-Telekom kostet 34,95 € bei 1&1 soll ich 31,90 € zahlen. Alles kein Problem ich bin seit 4 Jahren 1&1 Kunde. Ich war immer zufrieden und habe dabei noch viel Werbung gemacht, wollte nie war haben was meine Bekannten schon mit 1&1 für Probleme hatten. Ich möchte nur einfach besseren DSL Leitung haben. (z. Z Telekom Analog ca. 16€ + DSL 3,600 von 1&1 für 24,99€), ab sofort stehen bei Uns von Telekom aus neue 16. ooo Leitungen zur Verfügung. 1&1 hat behauptet, dass Sie mir dieser Leistungen auch anbieten können, leider ist es nicht so! Ich werde gerne bei 1&1 bleiben wenn die anhalten was Sie versprechen.

24.04.2012 | 10:07
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4151622

Da haben Sie jetzt was nicht richtig zugeordnet. Der "hohe" Preis bezieht sich auf eine spezielle Geschäftskundenlösung, die eine dauerhaft gleichbleibende Geschwindigkeit garantiert. "Standleitung" mit festem Übertragungsspeed quasi.

21.05.2012 | 11:59
von Frank Kehrlein Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ja, auch bei mir wurde die Verfügbarkeit eines 16.000 sogar von 1 & 1 bestätigt, geschaltet wurden dann am 25.04.12 nur 2Mbit/s. Auch meine außervertragliche Kündigung wurde von 1 und 1 nicht einmal beantwortet, stattdessen wurde mir ein teurer 16.000 Doppelflat Vertrag untergeschoben und dann waren die 16.000 mit 11.000 plötzlich verfügbar, was zuvor nicht möglich war. 1&1 macht Lockangebote und will dann abziehen.



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