Deutsche Bahn AG (Baden-Baden)
Inkassounternehmen trotz gültiger DB-Fahrkarte am Hals
Bestell-/Kundennummer: FN-Nummer: 4011238971879
Am 25. September 2011 befand ich mich mit meinem Mann und meiner Tochter im ICE auf der Rückfahrt nach Hause von Frankfurt nach Hamburg. Ich hatte ein 1. Klasse-Ticket online gebucht, da dieser Sonderpreis nicht wesentlich teurer war als das normale 2. Klasse-Ticket.
Wie auch während der Hinfahrt wurde unser Ticket kontrolliert und ich zeigte es zusammen mit meiner Bahn-Kreditkarte vor. Die Kontrolleurin, Frau L., meinte dann, wir dürften hier nicht sitzen. Wir hätten ein 1. Klasse Ticket, aber nur eine 2. Klasse Bahncard und sollten daher mal soundsoviel hundert Euro nachzahlen. Ich fragte, weshalb ich denn die Möglichkeit hätte, ein 1. Klasse Ticket im Internet zu kaufen, wenn ich gar nicht dazu berechtigt wäre und auch die korrekten Angaben gemacht hätte. Eine Antwort darauf hatte sie nicht. Auch darauf, wo dies denn in den AGBs der DB stehen würde, konnte sie nichts sagen. Der Wortwechsel wurde jedenfalls von Seiten der Kontrolleurin immer unfreundlicher. Frau L. konnte sich auch nicht erklären, weshalb denn der Kollege auf der Hinfahrt keine Beanstandung gehabt hätte, und stellte uns dann eine "Fahrpreisnacherhebung" aus.
In der Fahrpreisnacherhebung hieß es wörtlich: "Sehr geehrter Fahrgast, Ihr Online -Ticket konnte heute bei der Fahrkartenkontrolle nicht abschießend geprüft werden, da die erforderliche Legitimation bzw. das Online-Ticket nicht vorgelegt werden konnten. Dies wurde auf der Fahrpreisnacherhebung festgehalten. Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und Sie darüber schriftlich informieren. Bitte ignorieren Sie bis dahin die Zahlungsaufforderung. Die 14-Tagefrist ge. Nr. 3.91.188 Personenverkehr beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Information. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt."
Außerdem war hier ein "noch zu zahlender Betrag" von 237,20 Euro angegeben, den wir, hätten wir uns nicht geweigert, neben den bereits für das Ticket gezahlten 252,50 Euro hingeblättert hätten.
Zuhause angekommen schrieben wir nicht nur eine e-mail, um zu erfahren, wie es denn zu diesem Irrtum kommen konnte und um uns über die Unfreundlichkeit der DB-Mitarbeiterin zu beschweren. Es wurde jedoch immer nur auf unseren Fehler beharrt. Zwischendurch – wie löblich – erhielten wir tatsächlich einen 10 Euro-„Kulanz“-Gutschein. Doch zu guter Letzt erfolgte nur noch der Kommentar - wir müssten uns nun an eine andere Stelle wenden.
In der nächsten Zeit geschah nichts, bis dann 2 1/2 Monate später, Anfang Dezember, ein Schreiben der Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH ins Haus flatterte. Diese wollte im Auftrag der Firma DB die überfällige Forderung von schlappen 304,88 Euro eintreiben. Zur Zahlung hatten wir ab Datum des Schreibens gerade mal 9 Tage Zeit. Besonders passend in der Vorweihnachtszeit!
Am 21. Dezember schrieb das Inkasso-Unternehmen zurück und überreichte uns eine Kopie des Schreibens der DB, "welches Ihnen leider nicht zugestellt werden konnte". Wie kommt es, dass die Schreiben eines Inkasso-Unternehmens ankommen, aber die der Deutschen Bahn nicht, die doch nicht nur aufgrund der Zustellung und Rechnungstellung für die Bahnkarten unsere korrekte Adresse haben muss? Darin jedenfalls wurde ich aufgefordert, eine Kopie des online-Tickets sowie der Legitimation bis zum 4. Januar 2012 einzureichen unter der Drohung, das Einzugsverfahren bei Nichtbeachtung des Termins fortzusetzen.
Natürlich schickte ich die geforderten Unterlagen innerhalb der Frist an das Inkassounternehmen und war davon überzeugt, die Angelegenheit sei nun erledigt. Dies war ich auch bis zum 24. April 2012. An diesem Tag erhielt ich erneut ein Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement GmbH, die "nach wiederholter Prüfung" feststellten, die Forderung ihrer Auftraggeberin bestände immer noch. Wörtlich schrieben sie: "Nach Auskunft unsere Auftraggeberin erfolgte die Kontrolle in der 1. Klasse. Da Sie jedoch nur im Besitz einer Bahncard für die 2. Klasse sind, waren Sie nicht dazu berechtigt, ein Online-Ticket mit Ermäßigung für die 1. Klasse zu erwerben. Unsere Auftraggeberin ist jedoch bereit, die Gesamtforderung auf EUR 125,90 zu ermäßigen."
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Welch' eine Großzügigkeit! Unverschämt finde ich nicht nur, dass die DB immer noch auf eine Nachzahlung beharrt, sondern auch dass nach so langer Zeit seit der Bahnfahrt (sieben Monate) gerade mal eine Zahlungsfrist von 10 Tagen "gewährt" und schon wieder mit dem Gericht gedroht wird.
Ich bin eine fleißige Bahnfahrerin - unsere Familie ist von Hamburg bis Stuttgart verstreut. Der Umsatz, den ich der Bahn beschere, beträgt mehr als 1.000 Euro im Jahr. Bis zu diesem Ereignis war ich von der Bahn überzeugt, doch seitdem trete ich Reisen mit der Deutschen Bahn mit gemischten Gefühlen an. Muss ich doch damit rechnen, dass wieder ein Kontrolleur der Meinung sei, ich dürfe so nicht reisen. Aufgrund meiner vielfachen Reisen per online-Ticket (die ich mittlerweile sogar schon für andere Personen buche) bin ich der Überzeugung, keine gravierenden Buchungsfehler zu machen und habe seitdem mindestens sieben neue Tickets gekauft. Jedes Mal habe ich Angebot in der 1. Klasse zum Sparpreis auf dem Bildschirm gehabt.
Um dies zu verdeutlichen, schicke ich einmal einen Screenshot mit - zur weiteren Kenntnisnahme und "Erleuchtung". Es hat sich einiges getan in punkto online Ticket Buchung - zum Vorteil. Doch hier hapert es gewaltig.
Also: Weshalb bekomme ich einen 1. Klasse Sparpreis angeboten, wenn ich ihn unter Angabe der 2. Klasse Bahncard nicht nutzen darf?
Nur das zählt - nicht das, was Ihnen in einem Online-Buchungsportal angeboten wird oder was in der Vergangenheit akzeptiert wurde.
Danach sollten sie entscheiden, ob Sie zahlen oder einen Prozess riskieren.
(werrtfreier Vorschlag. Ich kenne die AGBs / Nutzungsbedingungen nicht)
www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/preise.shtml
Ich würde die Strafe absitzen gehen und ich wette sie können die auch absitzen, während U-Bahn-Schläger auf Bewährung freigesprochen werden.
Ansonsten versuchen sie ihr Glück mal beim Verbraucherschutz.
Langsam kann man die Bahnbeschmierer und Sitzplatz aufschlitzer verstehen.
Der Kunde soll alle Tätigkeiten am Computer selbst ausführen, passiert ihm dabei ein Fehler, hat er natürlich selbst Schuld.
Irgendetwas stimmt hier jedenfalls nicht. für den normalen Sparpreis, also 3 Tage im Voraus, Zugbindung und übers Wochenende buchen ist soweit ich weiß keine Bahncard notwendig, höchstens zur Identifizierung, aber da geht ja auch eine Kreditkarte. Für den Bahncard-Preis, welcher der gleiche sein dürfte, aber dann ohne Zugbindung ist dann schon eine BC notwendig. obwohl ich mir hier nur schwer vorstellen kann, dass man mit BC 2. Klasse nen Ticket für die erste Klasse mit Ermäßigung bestellt bekommt.
Also wie Peter. Pan schon schrieb, mal mit allen Belegen nen Rechtsbeistand oder ne Verbraucherschutzzentrale aufsuchen oder sowas in der Art, um klären zu lassen was sie nun gebucht haben und ob es sich relativ gefahrlos möglich ist im Zweifel nen Prozess zu riskieren
zu beanstanden zu haben unde auf die Kulanz des ersten Zugb. kann man sich natürlich nicht berufen.
Herrlich das ist doch bitteschön nicht Ihr ernst, daß man auf Unzufriedenheit mit Sachbeschädigung reagieren sollte, wo komm wir denn da hin.
Man kann in Köln überall vergünstigte Fahrkarten für Kölnpass-inhaber kaufen. Wenn Du aber in der Bahn keinen Kölnpass vorzeigen kannst, weil man ihn gar nicht besitzt, ist man DRAN.
Ergo man kann 1. Klasse Tickets kaufen, muß aber bei der Kontolle auch eine 1. Klasse Bahncard besitzen.
Die Verbraucherzentale berät auch nicht kostenlos und möglicherweise zahlt man zu den geforderten Leistungen auch noch die Beratung!
In diesem Fall haben Sie tatsächlich eine Leistung genutzt, für die Sie nicht bezahlt haben. Wenn man Fehler macht sollte man nicht die Schuld bei anderen suchen, sondern dazu stehen und dafür grade stehen.
Sollte die Karte nicht in Zusammenhang mit dem Ticket stehen, dann wäre es unlogisch von der Kontrolleurin, diese sich zeigen zu lassen. Lg.
Es ist nämlich so das die Bahn im irrtum ist, wir reden hier von einem Sparticket mit Zugbindung welches jede Person frei kaufen kann. Wenn ihr die selbe Strecke nämlich mit 2 Erwachsenen und 1 Kind ohne Bahncard eingebt werdet ihr sehen das der selbe Preis raus kommt. Es ist also vollkommen unerheblich ob die Beschwerdeführerin im Besitz einer Bahncard ist oder nicht. Die Bahncard kann in diesem fall höchstens verwendet werden um zu identifizieren das der Käufer des Tickets auch wirklich vor einem sitzt.
Bevor der einwand kommt, NEIN es ist nicht möglich Tickets zu buchen ohne das man eine solche Bahncard auf der Homepage angibt. So ist es also nicht möglich Tickets für Bahncard first-Besitzer zu buchen wenn man diese nicht auch so angibt.
Was denn nun erst erklären Sie das man sie nicht braucht, und dann ist sie bei der Buchung wieder erforderlich? Was denn nun?
Kann jeder mit dem Ticket fahren ohne im Besitz einer Bahncard oder nicht und warum soll man dann bei der Buchung, dann die Bahncard aud der Hompage angeben, wenn man sie doch gar nicht braucht? Warum hat BF dann nicht den Personalausweis benutzt, um sich zu legitimieren?
Wenn man bei der Bahn online ein Ticket erwirbt, dieses ausdruckt und dem Schaffner vorzeigt muss man sich legitimieren das man auch wirklich der Besitzer dieses Tickets ist. Selbstverständlich legt man dies bei der Bestellung fest
Das kann durch eine bahn. bonus Card, BahnCard, Kreditkarte, ec-Karte (Maestro) oder einen Personalausweis erfolgen.
Natürlich gibt man die Bahncard an um den zugehörigen Rabatt auf die Tickets zum Normalpreis zu erhalten (Spartickets sind laut Bahn.de davon ausgeschlossen). Bei bahncard 25 also logischer weise 25 % weniger vom Fahrpreis. Es soll schließlich vorkommen das es Tage gibt wo das Volumen an Spartickets aufgebraucht ist oder man ungebunden vom Zug sein will.
Habe mir auch alle Kommentare durchgelesen und muß feststellen, daß niemand auf der BF "rumgehackt" hat, allerdings ist es halt schwer nachvollziehbar.
Oben hat der Kunde die Daten genauestens angegeben.
Darunter hat die Bahn auf Grund der Daten ein Angebot gestellt, welches die Kundin angenommen hat.
Da bleibt kein Raum für eine Nachforderung, die Bahn hätte ja den korrekten Preis angeben können.
Achtung! Mir ist exakt das gleiche am Wochenende 22. /23. 04. 2012 auf dem Weg von München nach Darmstadt passiert. Ich bin ebenfalls häufig mit der Bahn unterwegs, aber eine derartige Unfreundlichkeit wie auf dieser Fahrt ist mir noch nicht begegnet. Ich hatte beim Kauf meines online-tickets erfreut die seltene Chance ergriffen, ein Sparangebot in der ersten Klasse zu buchen. Ich hörte von Kollegen, dass dies gelegentlich angeboten wird, hatte aber bisher nie das Glück, ein solches zu bekommen. Online-tickets buche ich immer auf die gleich Weise: einloggen mit Bahncard 25, 2. Klasse, dann die Verbindung angeben, für die ich eine Fahrkarte möchte. Das Angebot ist ja sehr unterschiedlich, es gibt auch in der 2. Klasse sehr unterschiedliche Preisangebote. Die Preise, die mir in der 1. Klasse von dem Programm angeboten werden, sind mir in der Regel zu teuer. Nun bot sich die Gelegenheit, dass eine der Fahrten sehr günstig auch in der 1. Klasse war. Hin- und Rückfahrt sollten nur 3 Euro mehr kosten als das gleiche Angebot in der 2. Klasse. Woher sollte ich wissen, dass da etwas nicht stimmt?
Der 5. Kontrolleur, ein sehr genauer Kollege, behandelte mich wie eine versierte Schwarzfahrerin: ich habe mir das Ticket erster Klasse unrechtmäßig angeeignet. Wieso sollte ich das tun?
Nun warte ich auf "das Nachspiel" mit einer Fahrpreisnacherhebung von 190 Euro. Ich habe mich am nächsten Werktag sofort in Darmstadt beim Serviceschalter gemeldet. Eine der Damen dort kannten das Problem: Das Programm für die online-tickets habe schon mehrfach bei Fahrkarten nach Paris diesen Fehler gemacht, dass nämlich eine Bahncard 2. Klasse von dem Computer plöztlich als 1. Klasse Bahncard verrechnet wird, dass aber nur bei einer Verbindung, bei den anderen Verbindungsangeboten funktioniert es regelrecht. Toller Hinweis. Welchen Angeboten des Programms darf man in Zukunft trauen und welchen nicht?
Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Der Fehler liegt eindeutig in dem Programm für die online-tickets.
Im 1. Fenster wird angezeigt, wer sich eingenoggt hat und das 2. Fenster zeigt, welche Möglichkeiten der Bestellung es allgemein gibt. Die Bahn hat den Preis anhand der Bestellung errechnet und nicht anhand der oben angegebenen Daten.
Zitat eines RB "das es eine BahnCard (50) 25 für die 1. Klasse und eine BahnCard (50) 25 für die 2. Klasse gibt. Was meine Sie, warum Ihre Bahncard Bahncard 50 2. Klasse heißt? Beim Kauf Ihrer Bahncard haben Sie unterschrieben, dass Sie damit ermäßigte Fahrkarten im Bereich der 2. Klasse erwerben dürfen. " Deshalb kostet die Bahncard.
1. Klasse ja auch mehr und ich denke hier wollte die Bahn diesen (Kunden) entgegenkommen. Sei es wie es wolle, ich drücke der BF jedenfalls die Daumen, dieBahn wird das schon verkraften.
Das sind keine zwei Fenster, weder technisch noch optisch noch juristisch.
Da steht 'Ihre Angebote'
Und Ihre Angebote kann man nur auf Ihre Angaben beziehen,
die 1. Klasse ist als Sonderangebot zu werten.
Wenn ein Unternehmer ein individuelles Anbot legt, so stehen die dort festgelegten Preie über den allgemeinen Preislisten und Bedingungen.
Der Rest von Ihnen ist reine Haarspalterei.
Frau Oehler, könnten Sie eventuell einen Screenshot der Fahrkarte einstellen? Oder, was mich eigentlich interessiert: Im Bereich "Fahrkarte" links oben steht eine Angabe der Bahncards (2 Erw.: …)?
Hat dort die Bahn überflüssigerweise, vielmehr in verfälschender Weise die 2. -Klasse-Bahncards eingetragen? Oder ist es so, dass dort nichts davon steht, und die nur zur Personen-Identifikation verwendete BC-Kreditkarte stiftete Verwirrung? In jedem Falle hätte spätestens die "wiederholte Prüfung" der Bahn solche Dinge aufdecken sollen.
Gelernt haben wir alle – hinterher ist man schlauer: besser ein solches Angebot vor dem Buchen mit Angabe "keine BC" nochmals abfragen und als ID-Karte den Perso angeben.
Ich stelle mal auf dem ICE-Fanforum einen Link auf diese Beschwerde ein, vielleicht kommen dort noch brauchbare Hinweise.
Kurz gefasst:
- Bahncard kann als Identifikationsmittel zu jedem Online Ticket genutzt werden (unter anderem), da ist es natürlich vollkommen unerheblich welche Klasse.
- Normalpreis 1. /2. Klasse nur mit einer entsprechenden Bahncard buchen (logisch)
- besonders bei BC25: Diese gibt auch 25% Rabatt auf Sparpreise. Aber natürlich nur bei der entsprechenden Klasse. Also dürfen keine zusätzlichen 25% Rabatt auf Sparpreis 1. Kl mit einer BC 2. Kl. gewährt werden. Die BC50 betrifft das generell nicht, da hiermit keinerlei zusätzlicher Rabatt auf Sparpreise gewährt wird.
- Sparpreise sind aber generell nicht auf eine Bahncard angewiesen, höchstens eben als Identifikationsmerkmal (s. o.). Auch jemand komplett ohne BC kann ein Sparpreisticket 1. Klasse kaufen!
Natürlich suche ich ein Angebot erst einmal unter Angabe meiner 2. Kl. BC und da die Bahn ja marktwirtschaftliches Unternehmen ist, wollen sie mir gerne auch die 1. Klasse schmackhaft machen. Mit eben einem Sparpreisangebot, das zwar günstig ist aber dafür Zugbindung hat. Ich würde an deiner Stelle noch einmal genau das Online Ticket prüfen. Steht dort irgendetwas im oberen Bereich von "mit BC25" o. ä.? Normalerweise steht das bei mir um anzudeuten, dass ich den BC Rabatt in Anspruch genommen habe. Aber natürlich nicht, wenn es ein Sparpreis 1. Kl. ist obwohl ich nur eine 2. Klasse BC habe. Wenn dort natürlich so etwas steht hast du ein Problem, da du nachweisen müsstest, dass es eine technische Panne der Bahn war, dir ein falsches Ticket zu verkaufen. Persönlich glaube ich aufgrund der geschilderten Situation, entweder ein Fehler der Zugbegleiterin oder ein technischer Fehler. Für beides musst Du NICHT gerade stehen. Also schön eskalieren den Fall, ein Brief (!) an die Zentrale in Berlin soll auch Wunder wirken (Leiter anschreiben). Viel Erfolg und bitte halte uns auf den Laufenden!
Dann schau Dich halt mal am Buchungsportal um.
Den Preis bekommst Du regelmäßig angeboten, ohne eine Bahncard zu haben, geht sogar aus dem Ausland ohne irgend ein deutsches Papierl.
Und dann erklärst Du in einfachen Worten, warum man den Preis mit Bahncard nicht bekommen sollte.
Natürlich gibt es Bahncards 1. Klasse, aber daraus zu schließen, die Kundin hätte den Fehler gemacht, ist absolut zu voreilig!
Bei Angabe einer Bahncard 2. Klasse wird sogar "als besondere Empfehlung" der Bahn ein Sparpreis 1. Klasse angeboten - siehe Bild!
Wer dieses Angebot annimmt, dem kann man ja wohl kaum etwas vorwerfen.
Natürlich sollte es so sein, dass bei diesem Angebot dann kein Bahncard-Rabatt berücksichtigt wird.
www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/MDB104698-befoerderungsbedingungen_30_04_2012.pdf
unter Punkt 3.3
Daraus geht hervor, dass diese jedermann ohne Bahncard erwerben kann.
Mit einer Bahncard erhalten sie _zusätzlich_ Rabatt.
Der Screenshot hat ja mit dem Fall an sich nichts zu tun (die Preisangaben stimmen ja überhaupt nicht mit dem überein, was im Text steht).
Also bitte das Online-Ticket posten! (Man kann ja zwei, drei Stellen mit schwarzen Balken versehen, wo datenschutzrelevante Dinge stehen.)
Bitte diese Info nachreichen - sonst kann man zu dem Sachverhalt nichts Abschließendes sagen.
In ein Forum zu verweisen, in dem zahlreiche Beiträge stehen, die letztendlich auch nur zu diesem Schluss kommen, hilft der eigentlichen Beschwerdeführerin nicht wirklich weiter, oder wie sehen Sie das?
Es kann nur einer von drei möglichen Fällen sein:
1. Fehler des Kunden
Bei der Buchung des Tickets in der ersten Klasse wurde eine "Bahncard 25/50 1. Klasse" angegeben, die sich im Zug schlussendlich als "Bahncard 25/50 2. Klasse" entpuppt hat. Eine Bahncard für die zweite Klasse gewährt keine Ermäßigung auf den Fahpreis in der ersten Klasse.
Bahn im Recht, Kunde im Unrecht.
2. Fehler des Buchungssystems
Bei der Buchung des Onlinetickets wurde die "Bahncard 25/50 2. Klasse" zu Ermäßigungszwecken *für die zweite Klasse* angegeben und beim Ticket der ersten Klasse systemseitig fälschlicherweise auch in der ersten Klasse berücksichtigt. Hier wären Logdateien, o. Ä. seitens DB Systel notwendig. Darüber hinaus müssten sich ähnliche Fälle dann aber wohl bald häufen. Ja, häufen. Denn auch, wenn weniger BC25 (2.) Besitzer erster Klasse reisen, kommt dies (bedingt durch u. U. nur marginal teurere Sparpreis 1. Klasse) durchaus mehr als einmal pro Monat vor.
Kunde im Recht, Bahn im Unrecht.
3. Fehler des Mitarbeiters
Es wurde regulär ein Sparpreis/Normalpreis für die erste Klasse (OHNE Bahncard-Ermäßigung) für alle Reisenden gebucht und gezahlt. Als *ID-Karte* (Wahlmöglichkeit bei der Buchung zwischen: beliebige Bahncard, Kreditkarte, ec-Karte oder BPA eines der Reisenden) wurde die Bahncard für die zweite Klasse ausgewählt.
Kunde im Recht, Bahn im Unrecht.
Schlussendlich wäre ein Scan / Upload des bemängelten Onlinetickets sicherlich ein erhellendes Beweismittel. Darüber hinaus gilt dies übrigens auch für die vorhandenen Bahncards, wie auch die im Zug ausgestelle Fahrpreisnacherhebung. =)
Grüßle,
Hans
Wobei m. E. hier nur der 1. Fall zutrifft, weil bei 3. spätestens bei der Nachprüfung erkannt worden wäre, dass sich der Mitarbeiter bei der Kontrolle geirrt hat und bei 2. das Buchungssystem bei Buchung einer Karte 1. Klasse und Angabe einer BC 2. Klasse keinen Rabatt berücksichtigt und folgende Meldung ausgibt:
"Hinweis: Ihre Angaben enthalten BahnCard-Ermäßigungen der 2. Klasse, die nicht bei Fahrten der 1. Klasse angerechnet werden können. Führen Sie Ihre Anfrage mit "Suchen" fort. "
Klarheit bringt letztendlich nur ein Blick auf das Ticket. Alles andere ist Kaffeesatz lesen.
Super zusammengefasst! Mehr ist nicht zu sagen bevor wir das Ticket zu sehen bekommen.
RS
H. D. hat Recht, alle drei Fälle sind möglich, deshalb hätte Sie besser geschrieben: "Der 1. Fall ist wahrscheinlich, denn im 3. Fall. hätte erkannt werden sollen. und im 2. Fall wäre bei ordnungsgemäßem Funktionieren angezeigt worden: . "
Zu Fall 2 siehe auch den Kommentar von E. E.
Marcel Noname
Zum Diskutieren ist niemand verpflichtet.
Dass die Kundin auf jeden Fall Recht hat, ist ebensowenig klar, und die Fakten (was tatsächlich mit welchen Angaben gebucht wurde) kennen Sie sicher auch nicht.
Im Übrigen streiten sich selbst die "Experten" im ICE-Forum noch darum, wie der ursprüngliche Fahrkartenpreis zustande gekommen sein könnte.
Gedächtnis Hilfe
Ob man was kann bzw. darf? Und was soll strittig sein? Im Fall 1 (s. o.) ist alles eindeutig, ebenso im Fall 3. Im Fall 2 könnten Sie höchstens behaupten, der Kunde müsste nachrechnen, ob der Bahncomputer die Beförderungsbedingungen richtig angewandt hat. Solange aber kein völlig abwegiger Betrag (z. B. 9,99 in der 1. Klasse bei 230 Euro in der 2. Klasse) berechnet wird, sollte der Kunde der Gültigkeit des Angebots vertrauen dürfen.
Im Übrigen darf jedermann jederzeit eine Fahrkarte 1. Klasse mit BC-Ermäßigung kaufen. Genutzt werden darf sie allerdings nur, wenn der Fahrgast *zum Zeitpunkt der Fahrt* Inhaber einer entsprechenden Berechtigung ist.
"Im Übrigen darf jedermann jederzeit eine Fahrkarte 1. Klasse mit BC-Ermäßigung kaufen. Genutzt werden darf sie allerdings nur, wenn der Fahrgast *zum Zeitpunkt der Fahrt* Inhaber einer entsprechenden Berechtigung ist. "
Genau das meinte ich ja.!
Oder anders gefragt, warum grübeln Leute darüber, was falsch gegangen sein könnte, und welche Seite möglicherweise was falsch gemacht hat - wenn dann von dem, der das alles losgetreten hat, gar nichts mehr kommt?
Ist der Fall überhaupt noch aktuell? Hat die Ursprungs-Posterin selber einen Fehler gemacht und den nun bemerkt? Oder hat sich die Bahn gemeldet, und man hat sich geeinigt? Fragen über Fragen.
Ein Update wäre eine gute Sache.
Sicherlich wäre dieser Fall unwahrscheinlich, wenn bei entsprechender Nachprüfung ein Missverständnis herauskäme. Aber:
Zitat: "[. ]Ihr Online -Ticket konnte heute bei der Fahrkartenkontrolle nicht abschießend geprüft werden, da die erforderliche Legitimation bzw. das Online-Ticket nicht vorgelegt werden konnten. [.]"
Der Eingangstext legt hier nahe, dass nicht die berechneten Ermäßigungen bemängelt wurden, sondern vielmehr die ID-Karte zur Legitimation des Onlinetickets selbst - und da dürfen wir wohl getrost davon ausgehen, dass das Inkasso-Unternehmen nicht bei jeder "Konnte sich im Zug nicht ausweisen" Fahrpreisnacherhebung erstmal noch per Brief um eine Kopie der entsprechenden Legitimationskarte bittet. Im Gegenteil, zunächst einmal geht die Bahn generell davon aus, dass der MA im Zug seine Tarifkentnisse frisch und aktuell im Kopf hat und entsprechend nur berechtigte eFN/FN ausstellt. Ist das nicht so, ist ebendafür ja die 14tägige Frist seitens der Bahn vorgesehen (analog: Vergessene Bahncard, vergessenes [pers. ] Monatsticket, etc) um sich als Kunde direkt beim RZ/SP zu melden und die Geschichte direkt vor Ort klären zu lassen. Und das Inkasso Unternehmen darf sicher davon ausgehen, dass ergo so ziemlich jeder Fall, der bei IHM auf dem Tisch landet, auch berechtigterweise dort liegt. Sonst käme keinerlei Mahnung mehr zustande, weil das Inkassounternehmen vor lauter Nach- und Überprüfen zu gar nichts anderem mehr käme. (Denn schließlich sind grundsätzlich ja ALLE Schwarzfahrer zu unrecht aufgeschrieben worden und pochten, würde so ein Gebahren usus, auf eine erneute und erneute, und erneute. Überprüfung.)
Übrigens gibt es in vielen größeren Städten mittlerweile direkte Ansprechstellen der Fahrpreisnacherhebungsgesellschaft (die ihren Muttersitz in Baden-Baden hat), man muss sich also nicht auf Aussagen der Reisezentren/Servicepoints verlassen, wenn man das nicht möchte. Dies nur, weil diese zwei Stellen zwar den Vorfall bearbeiten können, aber keinerlei Zugriff auf die Daten des Vorfalls als solches haben. In NRW fielen mir ad hoc Köln und Düsseldorf ein, die gibts aber bundesweit überall.
Abschließend stimme ich meinen Vorschreibern zu: Die Stille von Frau Oehler ist hochgradig irritierend. Wo ist der rechtschaffene Zorn des Eröffnungs-Schreibers geblieben? Ich schreibe nun erstmal nichts mehr hierzu, bis die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden, die buchstäblich ZWINGEND zur Klärung notwendig sind.
Es ist sehr wohl erlaubt, eine Bahncard der zweiten Klasse zu nutzen um
in der ersten Klasse zu fahren.
Der Rabatt ist nur nicht so hoch, als ob es eine 1. KLasse-BC gewesen ist.
An Ihrer Stelle würde ich mich (auch wenn es mir grade schwerfällt) an BILD.de wenden.
Wie schnell kann ihnen Infoscore einen Eintrag bei Wirtschaftsauskunfteien verpassen und dann sind sie erstmal gebranntmarkt.
Ob zu Recht oder zu Unrecht sei jetzt nicht beachtet.
Wir haben im Zug nicht bezahlt. Die Bahn besteht auf ihrer Nachforderung und nach jeweils etwa 3 Monaten kommt eine Zahlungsaufforderung, die ich ablehne. Vielleicht wird ein Musterprozess daraus. Ich sehe mich im Recht und bin zuversichtlich, Recht zu bekommen.
Wenn du den Screenshot vorlegst, wird die Bahn damit nie durchkommen.
Eine Frechheit!