Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)
Bestellung wurde nach 4 Wochen gelöscht, ohne Benachrichtigung
Bestell-/Kundennummer: 54650796
Ich bin seit April ein Kunde bei Otto und habe dort problemlos eine Waschmaschine auf Ratenzahlung gekauft. Danach habe ich am 10.04.2012 eine Polster-Ecke und ein TV-Element auch auf Ratenzahlung bestellt.
Eine Auftragsbestätigung ist per Email angekommen. Im Kundencenter ist die Bestellung auch drin. Der Artikel soll laut Otto lieferbar innerhalb vier Wochen sein. Deswegen habe ich vier Wochen gewartet. Seit vier Wochen war der Status immer "Eingegangen". Nach vier Wochen ist nichts gekommen, auch keine Benachrichtigung von Otto, ob ein Problem gibt. Und die Bestellung ist einfach im Kundencenter verschwunden, auch ohne Bescheid zu sagen.
Nach einer Emailanfrage soll ich die Hotline anrufen. Die Frau bei Hotline hat herausgestellt, dass die Bestellung eine Anzahlung benötigt hat, und festgestellt, dass jemand mir per Telefon darüber Bescheid gesagt hat. (Was für ein Witz! Ich habe gar keinen Anruf von Otto bekommen.) Deswegen wurde nach vier Wochen die Bestellung herausgekommen?
Sehr komisch, die Bestellung könnte doch da bleiben und einfach den Status "auf Anzahlung warten", oder? Es sei denn, dass Otto die Bestellung verstecken will.
Nein, natürlich sollte man nichts auf Pump kaufen, aber was tun Sie, wenn Ihnen die Waschmaschine kaputt geht und sie kein Geld auf der hohen Kante haben? Warten, bis Sie in 6 Monaten das Geld zusammen haben oder die erst beste billig- no name Maschine für 199 Euro kaufen, die dauernd kaputt geht? Bei Möbeln lässt es sich auch nicht immer vermeiden, wenn man zb in eine Wohnung zieht und keine Möbel hat (zb nach einer Scheidung). Es gibt soviele Gründe, weshalb jemand drigend etwas braucht. Allerdings gebe ich Ihnen recht, man sollte sich nur das Nötigste auf Raten kaufen und dieses erst abbezahlen. Letztendlich muss jeder sein Risiko selber einschätzen, ob er mit den Raten klarkommt und was er im Falle einer Arbeitslosigkeit oder gar Überschuldung macht.
Es muß in der Bestellung irgendwo vermerkt gewesen sein, daß bei der Ware eine Vorrauskasse geleistet werden muß.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst