Durch C&A Mode endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2438 Views | 11.05.2012 | 20:23 Uhr
geschrieben von Mustafa Edis

C&A Mode GmbH & Co. KG (Düsseldorf)

Unhöflich gegen die Kunden

Ich habe gestern ein Kleid von C&A gekauft, als Geschenk. Da es meine Frau eine Nummer zu groß war, wollte ich es heute umtauschen.

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Es kam eine Mitarbeiterin und sagte mir, da fehlt ein Bandroll auf dem Kleid. Sie meinte, dass bei jedem Kleid von der Mitarbeiterin ein drauf geklebt wird, obwohl es die Kassiererin bei dem von mir gekauften Kleid nicht gemacht hat. Sie sagte mir in einem lauten Ton, dass sie es nicht umtauschen kann und ich sie belüge, ich hätte den Bandroll, den ich überhaupt nicht gesehen habe, selber weggerissen.

Dann habe ich auch in einem lauten Ton gesprochen, dass es auch alle Kunden gehört haben, dass ich es unbedingt umtauschen will und dafür Recht habe. Dann ging sie zu ihrem Vorarbeiter und kam nach paar Minuten und sagt mir, dass ich es erst bügeln soll und sie es so nicht mehr wieder nehmen darf.

Ich sage ihnen jetzt, was auf dem Kassenbon steht (Umtausch nur mit Bon und ggf. zum Kauf genutzter Karte). Ist es nicht doof, dass da nichts mit einem Bandroll steht? Ich habe jahrelang bei C&A eingekauft, aber werde ab jetzt den Laden keinem mehr empfehlen. Das mit der Sache werde ich auch mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt besprechen. Für mich ist C&A nur noch 0% wert.

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Meine Forderung an C&A Mode GmbH & Co. KG: Bessere Mitarbeiter, besseren Umgang mit dem Kunden und auf dem Bon etwas mit dem Bandroll schreiben


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Kommentare und Trackbacks (15)


11.05.2012 | 21:00
von ReclaBoxler-4670132 | Regelverstoß melden
Sie haben das Kleid direkt in einem Geschäft und nicht etwa im Internet oder im Versandhandel gekauft.

Wie kommen Sie denn darauf, dass Sie dort ein Recht auf einen Umtausch haben, so dass Sie diesen Irrglauben dann auch noch lautstark vor anderen Kunden vertreten mussten?

Die Ware wurde von Ihnen gekauft wie gesehen, und eine etwaige Umtauschmöglichkeit stellt somit ein reines Kulanzangebot des Händlers dar, dessen Regeln er dann natürlich auch bestimmen darf.

Sie wünschen einen Umtausch, dessen Regeln Sie jedoch nicht befolgen können, also wird Ihnen dieser Umtausch nicht gewährt.

Da können Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale und Ihren Anwalt wenden, bringen wird Ihnen beides wahrscheinlich nichts.

Warum hat heute überhaupt jeder einen Anwalt, den er dann wegen jeder Kleinigkeit sofort einschalten möchte, ohne sich zuvor überhaupt mal über die Gesetzeslage zu informieren?

11.05.2012 | 21:14
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4670132
Das ist falsch.
Wenn auf dem Bon ein Umtauschrecht eingetragen ist, so ist das ein verbindlicher Vertrag.
Und dass man noch irgendwas zusätzliches zum Umtausch braucht ausser Ware und Bon wäre so neu, dass es als überraschend gelten würde.

11.05.2012 | 21:27
von ReclaBoxler-1521718 | Regelverstoß melden
Aber wenn das Umtauschrecht nur mit bandroll gilt, dann ist das halt so.

11.05.2012 | 21:55
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 1521718
Über überraschende Bestimmungen gibt es die verschiedensten Urteil.
Aber abseits davon:

Das Geschäft verhält sich selten dämlich, denn der Kunde wird in Hinkunft nur mehr im Netz bestellen so wie ich es auch schon bei vielen Produktgruppen mache, da da das Umtauschrecht garantiert ist.

Insbesondere bei einem Mann welcher für seine Frau Kleider kauft, hat man hier möglicherweise sehr viel Umsatz liegen gelassen.

11.05.2012 | 22:14
von ReclaBoxler-8324114 | Regelverstoß melden
Mal abgesehen davon, dass diese Beschwerde gegen alle existierenden deutschen Rechtschreibregelungen verstößt, gehe ich mal davon aus, dass der gute bf die Verkäuferin einfach nicht verstanden hat!

Das hier erfundene 'Bandroll' ist wahrscheinlich einfach nur das Etikett, welches Preis, artikelnummer und EAN enthält. ..
Da es ja ein Geschenk für die Gattin sein sollte, wird der bf den Preis sicherlich entfernt haben!

Erst nicht richtig zuhören, dann hier ne Welle machen und dann auch noch mit Anwalt drohen?

---> gefällt mir nicht!

12.05.2012 | 09:03
von Band Roll
Dieser Kommentar wurde entfernt.

12.05.2012 | 12:03
von Susanne Müller | Regelverstoß melden
Erstens steht Ihnen überhaupt kein Umtausch zu, wenn die Ware einwadnfrei ist! Zweitens scheint das Kleid in einem nicht mehr einwandfreien Zustand gewesen zu sein, wenn es erst noch gebügelt werden sollte. Drittens würde ich Ihnen die Ware auch nicht umtauschen, wenn Sie anfangen zu brüllen und zu streiten. Und viertens können Sie froh sein, wenn der Händler Ihnen die Ware aus Kulanz umtauscht, seine Pflicht ist es jedoch nicht! Wenn auf dem Bon steht "Umtausch nur mit Bon" bedeutet das nur, das dies die Voraussetzung für einen Umtausch ist (das man immer einen Bon braucht), aber bedeutet nicht, das der Händler einwandfreie Ware umtauschen muss!

12.05.2012 | 16:19
von ReclaBoxler-3816014 | Regelverstoß melden
So jetzt noch ein Statement einer C&A Mitarbeiterin
1. Ist das kein "Bandroll", sondern eine Sicherung, die von der Kassiererin angebracht wird, um zu gewährleisten, daß das Kleid nicht nur 1mal getragen wird und dann wieder zurückgebracht. (Kann jeder Zeit vom Kunden mit einer Schere entfernt werden, wenn er das Kleidungstück behalten möchte.)
Leider ist C&A zu der Maßnahme gezwungen worden, da sie auch Ware ohne Etikett zurücknehmen und dies von KUNDEN immer wieder charmlos ausgenutzt wurde, besonders bei teuren Abendkleidern e. c.t. Wer nichts zu verbergen hat, kann diese Sicherung auch dran lassen, bis man 100% weiß, ob man es event. zurückgeben möchte. So erkläre ich es auch jeden Kunden an der Kasse und bis jetzt hat sich noch keiner darüber beschwert, sondern ein Einsehen zu dieser Maßnahme gehabt.
Dieses Vorgehen muß auch nicht auf dem Bon erwähnt werden, da es nicht bei jeder Ware angewant wird, sondern bwie gesagt bei preisintensiveren (Abendkleidern). Es wird darauf hingewiesen, daß die Kleider nach entfernen der Sicherung nicht mehr zurückgenommen werden. So und das soll jetzt auch das Ende sein, C&A handelt richtig, wenn sie das Kleid nach entfernen der Sicherung nicht mehr zurücknehmen. Alles andere ist Kulanz unseres Geschäftes und da gibts auch keine rechtlichen Ansprüche.!

12.05.2012 | 16:42
von ReclaBoxler-3816014 | Regelverstoß melden
Und noch was am Rande bemerkt, bei 35 Jahren Betriebszugehörigkeit bei C&A (in mehren Filialen beschäftigt) habe ich noch nie erlebt, daß eine Verk. oder der Kundendienst je gesagt hätte "bügeln sie die Ware erst mal". Da sollte man sich erst mal die Gegendarstellung betr. Person anhören. Es gibt aus Erfahrung kein Unternehmen was kundenorientierter ist als C&A, da möchten sie manchmal selber nicht Verkäufer sein, wenn Sie miterleben müssen, wie ehemals ordentliche Ware wieder zurückgegeben wird und Sie müssen die nach Rauch riechende oder nachweislich benutzte Ware wieder zurücknehmen, nur um Kunden nicht zu verärgern.

12.05.2012 | 16:49
von ReclaBoxler-3816014 | Regelverstoß melden
Und es gibt auch keinen Vorarbeiter bei C&A sondern eine Teamführung und nicht, wer am lautesten brüllt hat immer recht, sondern sind es in der Regel, die Kunden die auf biegen und brechen etwas umsetzten wollen, was nicht vertretbar ist.

12.05.2012 | 16:58
von ReclaBoxler-3816014 | Regelverstoß melden
Bitte nicht verwechsel C&A ist ein Warenhaus, kein Köstümverleih, weil dort bezahlt man Leihgebühr und das wieder instansetzten der Kleidung.

13.05.2012 | 17:16
von Band Aid | Regelverstoß melden
Wieso wurden denn hier die vielen schönen Kommentare gelöscht?

19.05.2012 | 17:39
von Mustafa Edis noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.05.2012 | 09:41
von Mustafa Edis endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


02.12.2012 | 22:03
von Anna S. | Regelverstoß melden
Ihr Anwalt wird Sie -- zu Recht -- auslachen. Wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch, welchen Sie sich augenscheinlich versuchen mit dem Hinzuziehens des Anwaltes geltend zu machen, auf Umtausch HÄTTEN, hätte die Verkäuferin Sie so nicht abgespeist. Wenn des Kleid dementsprechend aussah, dann kann man auch verstehen, dass die Verkäuferin es nicht zurückgenohmen hat.



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