goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)
Rückzahlung Guthaben
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1098550
Seit mittlerweile sechs Wochen warte ich auf die Rückzahlung meines nicht unwesentlichen Guthabens.
Bisher ist nicht passiert. Man antwortet nicht auf meine E-Mails etc.
Wenn man so seine ehemaligen Kunden behandelt, muss man sich nicht wundern, wenn man bald nur über einen Anwalt weiter verhandelt.
11.06.2012 | 14:13
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrter Herr Laupichler,
vielen Dank für Ihren Eintrag und Ihre Mitteilung, dass etwas bei uns nicht ganz nach Plan läuft. Mit einer wachsenden Anzahl von Kunden lässt sich so etwas leider nicht immer vermeiden. Daher sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bedanken uns für Ihr Feedback, da es weitere Verbesserungen ermöglicht.
Auch wenn die Beschwerde bereits in Ihrem Sinne gelöst wurde, möchten wir uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr goldgas Team
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. ... (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Goldgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.