Durch Germanwings endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1608 Views | 24.05.2012 | 17:46 Uhr
geschrieben von Frederike Natterer

Germanwings GmbH (Köln)

Koffer kaputt

Bestell-/Kundennummer: VIE4U11087

Ich bin im März 2012 von Hannover nach Wien geflogen. Am Flughafen habe ich festgestellt, dass mein Koffer während des Fluges beschädigt wurde.

SCHLAGWORTE

Ich habe den Schaden sofort am Flughafen gemeldet und ein Schreiben erhalten, dass ich innerhalb von wenigen Tagen ein Gutachten von einem Koffergeschäft per Fax nach Köln schicken sollte. Im Ausland (auch wenn es deutschsprachig ist) ist derartiges doch recht kompliziert, da nicht jedes Geschäft derartige Gutachten ausstellt. Nach einigem Suchen wurde mir ein Gutachten über einen Schätzwert von 90 Euro ausgestellt, der Kostenfaktor für das Gutachten betrug 12 Euro. Dies habe ich sofort nach Köln gefaxt (über die Post, faxen im Ausland ist auch komplizierter als zu Hause). Per Mail habe ich den Eingang der Dokumente bestätigt bekommen und einen Zusatz, dass man auch noch die Originalrechnung benötigen würde.

Auf meine Frage, wie ich mich jetzt zu verhalten habe - und vor allem, wie ich mit kaputtem Koffer nach Hause kommen soll - habe ich keine Antwort erhalten. Der Koffer war ein Geschenk meiner Eltern (September 2011), die Rechnung hatten sie leider nicht aufgehoben. Zum Preis konnten sie sagen, dass er knapp 100 Euro gekostet hat.

Auf dem Rückflug habe ich den Koffer nochmal für 8 Euro einschweißen lassen, damit ich nichts verliere. Ich habe vor einigen Tagen angefragt, was denn nun mit der Erstattung wäre und folgende Nachricht erhalten:

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

'Laut unserer Beförderungsbedingungen in Abstimmung mit dem Montrealer Übereinkommen erstatten Fluggesellschaften den Zeitwert Ihres Gepäckstücks. Dieser wird anhand von Gutachten und des Kaufbelegs ermittelt. Wir berechnen 10% Wertminderung pro begonnenes Jahr ab Anschaffungsdatum.

Wenn der Fluggast keine Rechnung/Gutachten vorlegen kann, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zusätzlich je 25 % vom Anschaffungspreis abzuziehen.

Wir erstatten Ihnen auf Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 58,50 € (90,- € abzgl. 10% für Alter; abzügl. 25%, da keine Rechnung) für das beschädigte Gepäckstück sowie die Kosten für das Gutachten in Höhe von 12,-€.

Der Betrag von 70,50 € wird innerhalb der nächsten vier Wochen auf das angegebene Konto überwiesen. Vielen Dank für Ihre Geduld im Voraus.'

Finde ich ehrlich gesagt sehr unverschämt. Immerhin gibt es genau dafür auch Gutachten. Die 10 % finde ich in Ordnung, immerhin kann ich keine Rechnung vorweisen. Aber eine Minderung von 25%!

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Meine Forderung an Germanwings GmbH: 110 €


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Kommentare und Trackbacks (4)


31.05.2012 | 20:10
von Frederike Natterer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.06.2012 | 22:06
von Frederike Natterer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.07.2012 | 07:26
von Frederike Natterer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2013 | 23:29
von Frederike Natterer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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