775 Views | 04.06.2012 | 08:44 Uhr
geschrieben von Regina Volgger

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Nürnberg)

Stornierter Flug!

Bestell-/Kundennummer: YKLJWB

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

unmöglich finde ich die Aktion, die ich am SA in der Früh erlebt habe.

Nach einem Blick auf die Anzeige beim Flughafen musste ich bedauerlicherweise feststellen, dass mein Flug storniert wurde, nachdem ich das zuständige Personal nach der Begründung der Stornierung gefragt habe, wussten die keine Antwort (!). Dann teilte mir eine Mitarbeiterin mit, dass ich doch jetzt zum Gate XY gehen solle, da jetzt Boardingtime nach Berlin und der zweite Flug mich dann zum Ziel nach Wien bringen sollte.

Also hatte ich einen Umweg von 2h und es hat keiner davon gewusst, warum der Flug storniert wurde und auch hat sich keiner für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Wertvolle Stunden gingen mir dadurch verloren und ich habe mich ungemein geärgert, deswegen verlange ich eine sofortige Kostenrückerstattung.

Ich will darauf hinweisen, dass eine Entschuldigung das mindeste ist, weil der Kunde König ist.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Volgger

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Kostenrückerstattung von min. 60%


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Kommentare und Trackbacks (5)


04.06.2012 | 09:31
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Haben Sie Ihre Beschwerde schon schriftlich an Airberlin herangetragen oder ist dies hier Ihr erster Reklamationsversuch?

04.06.2012 | 13:59
von C. B. | Regelverstoß melden
Hallo Frau Volgger,

die Rechtslage bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen und -annullierungen ist in Deutschland seit Inkrafttreten der EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt.

Bei Verspätungen von weniger als 2 Stunden haben Sie leider kein Anrecht auf Entschädigungszahlungen seitens der Fluggesellschaft. Eine etwaig gewährte Entschädigung - meist in Form von Bonusmeilen vergütet - läge im Ermessen der Fluggesellschaft und würde auf Kulanzbasis gewährt.

Bei einer Verspätung von über 2 Stunden steht Ihnen eine pauschale Entschädigungszahlung von € 250,- zu. Ist Ihnen jedoch ein Alternativflug angeboten worden, der nicht später als 2 Stunden am Zielort (Wien) eingetroffen ist, dann beträgt die Erstattung lediglich 50% hiervon, also € 125,-.

Um herauszufinden, inwieweit Sie einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben, müssten Sie deshalb genauer schildern, wie viele Stunden und Minuten sie in Wien verspätet ankamen.

Nutzen Sie hierfür doch einfach die Kommentarfunktion!

Mit freundlichen Grüßen

CB

04.06.2012 | 16:33
von S. F. | Regelverstoß melden
Hallo,
das kommt mir bekannt vor: Mir ist das auch schon widerfahren.
Ich wollte von Münster nach München. Der Flug hatte erst 10min., dann 30min und -kurz vor der Stornierung- 50min. Verspätung. Lächerlich! Wieso sagt man nicht sofort: "Der Flieger ist aus München nicht gestartet! Sorry! ").
Aber die Mitarbeiter am Schalter konnten auch nichts zu den Gründen sagen (Vermutung: Einfach zu wenig Passagiere). Ich wurde dann auch über Berlin (2h Verspätung) umgeleitet.

21.07.2012 | 13:17
von Regina Volgger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückmeldung von Air Berlin!


21.07.2012 | 13:20
von Regina Volgger | Regelverstoß melden
Hallo C. B.
Danke für die Antwort.
Ich bin genau 2 h später angekommen als erwartet.

Wo kann ich die 50% Rückerstattung anfordern?



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